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1262/X. - Verteilung des neuen Landeszuschusses für plusKITAs

Vorlagennummer1262/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufnahme der in der Sachverhaltsschilderung aufgeführten Kindertageseinrichtungen als plusKITAs in die Jugendhilfeplanung sowie die entsprechende Weiterleitung der Landeszuschüsse mit Wirkung vom 01.08.2020 auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis zum 31.07.2025.

Sachverhalt:


Die plusKITA ist gem. § 44 Abs. 1 S. 1 KiBiz (Kinderbildungsgesetz in der Fassung ab dem 01. August 2020) eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf.

Ausweislich der Gesetzesbegründung der Landesregierung (Landtag NRW Drucksache 17/6726) sollen allen Kindern gerechte Bildungschancen von Anfang an ermöglicht werden. Kindertageseinrichtungen erreichen fast alle Kinder in Nordrhein-Westfalen und leisten daher einen erheblichen Beitrag dazu, Benachteiligungen abzubauen und allen Kindern gleiche Startchancen zu geben. Vor diesem Hintergrund werden Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere mit einem sprachlichen Förderbedarf, mit einem zusätzlichen Landeszuschuss finanziell unterstützt.

Der Zuschuss des Landes beträgt gem. Rundschreiben Nr. 42/27/2019 des LVR für die Stadt Kleve im Kindergartenjahr 2020/2021 315.000 €. Voraussetzung für diesen Zuschuss ist u. a., dass die Kindertageseinrichtung als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen ist und das Jugendamt die Mittel als Zuschüsse in Höhe von mindestens 30.000 € an plusKITAs weiterleitet.

In Anlehnung an die Verteilung der Landesmittel an die Jugendämter schlägt die Verwaltung vor, die Weiterleitung anhand der Indikatoren
a) Anteil der Kinder je Kita mit SGB II-Bezug und
b) Anteil der Kinder je Kita, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird
vorzunehmen.

Der Leistungsbezug nach dem SGB II ist ein geeigneter Indikator für die Ermittlung eines besonderen Unterstützungsbedarfs. Das Merkmal der Anzahl der Kinder in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird, hebt insbesondere die Bedeutung der Sprachförderung im Rahmen der plusKITAs hervor.

Bei der Anwendung der Indikatoren wurden zunächst die jeweiligen prozentualen Anteile der Kinder ermittelt, auf die das Kriterium zutrifft. Zur Erstellung einer Reihenfolge der Kindertageseinrichtungen wurden dann rechnerisch 75 % des Gesamtzuschusses (236.250 €), für den Indikator „SGB II-Bezug“ und 25 % des Gesamtzuschusses (78.750 €), für den Indikator „Sprache“ auf die Kitas verteilt.

Auf die Einrichtungen mit den 10 höchsten rechnerischen Budgets wurden jeweils 30.000 € Landesmittel verteilt. Die Restsumme von 15.000 € (315.000 € - 10 x 30.000 €) wurde zu je 5.000 € auf die drei Einrichtungen mit dem höchsten Anteil von Kindern mit Unterstützungsbedarf verteilt. Unter den neu vorgeschlagenen 10 plusKITAs befinden sich auch die bisherigen 4 plusKITAs, die nachfolgend in Fettdruck hervorgehoben sind:

Familienzentrum Zauberstern 35.000 €
Kindergarten Sonnenblume 35.000 €
Kindertagesstätte Christus König 35.000 €
Ev. Kindergarten 30.000 €
Familienzentrum Morgenstern 30.000 €
Inklusive Kindertagesstätte Lebensfluss 30.000 €
Kikus Wilde 13 30.000 €
Kindergarten St. Bonifatius 30.000 €
Kindergarten St. Elisabeth 30.000 €
SOS-InKita 30.000 €

Um den Trägern Planungssicherheit bei den Personalentscheidungen einzuräumen, erfolgt der Vorschlag zur Aufnahme in die Jugendhilfeplanung unbefristet mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren. Weil in dieser Zeit mit weiteren strukturellen Änderungen zu rechnen ist, wird eine Umverteilung der Mittel ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 zu prüfen sein.

Eine ergänzende tabellarische Darstellung mit allen Kindertageseinrichtungen ist der Drucksache als Anlage beigefügt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 17.02.2020
Jugendhilfeausschuss, 17.02.2020
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Aufnahme der in der Sachverhaltsschilderung aufgeführten Kindertageseinrichtungen als plusKITAs in die Jugendhilfeplanung sowie die entsprechende Weiterleitung der Landeszuschüsse mit Wirkung vom 01.08.2020 auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis zum 31.07.2025.
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Koch erläutert die Drucksache.

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