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1270/X. - Abschluss eines Erschließungsvertrages für die Johann-Manger-Straße

Vorlagennummer1270/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt das Bauprogramm wie in der Drucksache dargestellt und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen Erschließungsvertrag abzuschließen.

Der Rat der Stadt stimmt dem Zeitplan (Anlage 7) zu.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 dem Abschluss eines Erschließungsvertrages für die Johann-Manger-Straße zugestimmt.

Die vorliegenden Pläne (Anlagen 1 bis 6) nebst Erläuterungen bilden das förmliche Bauprogramm. Dies ist vom Rat der Stadt zu beschließen.

Beschrieben werden Ausbaustandard, Maße und Materialien. Wesentliche Abweichungen hiervon bedürfen der Zustimmung des Rates.

Der Erschließungsträger hat sich an die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 15.07.2019-02.08.2019 zu halten. Ihm steht in Bezug auf den Bebauungsplanentwurf ein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt für den Fall, dass der künftige Bebauungsplan Nr. 2-305-0 wesentlich vom vorliegenden Entwurf (Anlage 2) abweicht und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht zustande kommt.

Weiterhin steht der Erschließungsvertrag unter dem Vorbehalt, dass die Stadt und der Erschließungsträger einen städtebaulichen Vertrag über die Bebauung des sog. Flora-Quartiers abschließen.

Bauzeiten:

Der Erschließungsträger beabsichtigt, zügig mit den Straßenbauarbeiten zu beginnen und eine funktionstüchtige Baustraße bis zum 31.09.2020 zu errichten. Im Bereich der künftigen Kita soll bereits bis zum 31.07.2020 ein Straßenabschnitt befahrbar sein (Anlage 7). Verzögerungen, die der Erschließungsträger nicht zu vertreten hat, sind der Stadt unverzüglich anzuzeigen.

Die endgültige Herstellung der Straße soll nach Abschluss der Hochbauphase erfolgen. Der Termin wird vertraglich auf den 31.12.2023 festgesetzt.

Bauausführung:

Die Beleuchtung der Johann-Manger-Straße soll dem Baufortschritt der Hochbebauung folgen. Ob ggfs. für Teilbereiche provisorische Leuchten aufgestellt werden, entscheidet der Erschließungsträger in Abstimmung mit der Stadt.

Für die Straßenbäume ist in Abstimmung mit den Fachbereichen Planen und Bauen und der USK die Art Dornlose Gleditschie, Gleditsia triacanthos „Skyline“ vorgesehen. Eine dreijährige Entwicklungspflege wird vereinbart.

Mit den Versorgungsträgern (Stadtwerke, Telekommunikation) befindet sich der Erschließungsträger bereits in der Abstimmung.

Straßenland:

Im Vertrag wird notariell vereinbart, dass die Straßenfläche nach Fertigstellung der Anlage kostenlos auf die Stadt übergeht und als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet wird. Bis dahin werden Betretungsrechte für die Stadt durch eine grundbuchliche Dienstbarkeit gesichert.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 19.02.2020
Wortbeitrag:
Verwaltungsdirektor Keysers erläutert die Drucksache und weist auf den Ratsbeschluss zum möglichen Abschluss von Erschließungsverträgen vom 09.10.2019 hin (Drucksache Nr. 1125/X.).

Mit dieser Drucksache wird nun die erste Einzelmaßnahme im Detail vorgestellt.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus erläutert die Planungen zum Ausbau der Erschließungsstraße (Parkflächen, Baumanordnungen, Beleuchtungsanlagen, verkehrliche Regelungen, Feuerwehrzufahrten etc.) anhand einer Präsentation.

Er ergänzt, dass das beauftrage Ingenieurbüro einen fachlich kompetenten Eindruck vermittelt hat, auch die Referenzen des Büros sind positiv zu beurteilen. Bei den Planungen hat zudem eine enge Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau stattgefunden.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus führt weiterhin aus, dass sämtliche Materialien dem Standard im Stadtgebiet Kleve entsprechen.

StV. Tekath fragt an, ob die eingeplanten Bäume vor dem Hintergrund von Dürreperioden klimaresistent sind.
Tariflich Beschäftigter Klockhaus und Erster Beigeordneter Haas antworten, dass die Bäume in Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen sowie der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR ausgewählt wurden und als geeignet angesehen werden.

StV. Dr. Merges fragt an, ob bei der geplanten Einbahnstraße der Fahrradverkehr für die Gegenrichtung freigegeben wird. Zudem bittet er um eine Information zur temporären und endgültigen Beleuchtung.
Tariflich Beschäftigter Klockhaus antwortet, dass der Fahrradverkehr in die Gegenrichtung aufgrund der geplanten Kindertageseinrichtung nicht freigegeben wird.
Da zunächst eine Baustraße errichtet wird, erfolgt eine temporäre Beleuchtung aus dem Bestand der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR. Die endgültige Beleuchtung entspricht dem städtischen Standard für Straßenbeleuchtung.

StV. Driever bittet um eine Information zum dargestellten Abstellhaus und dessen Funktion.
Erster Beigeordneter Haas sichert eine Information zur Niederschrift zu.

StV. Bay verweist auf die seinerzeit vom Rat der Stadt Kleve festgelegte Mindestfahrbahnbreite von 6 m. Er fragt an, aus welchem Grund die geplante Straße schmaler werden soll. Er bittet zudem um Informationen zum Verfasser der vorgestellten Pläne sowie zur Entlastung des Fachbereichs Tiefbau durch die Beauftragung eines Dritten.
Tariflich Beschäftigter Klockhaus antwortet, dass die Straße nach einschlägigen Straßenbaurichtlinien geplant wurde. Es entsteht eine Fahrbahnbreite von 5,50 m inklusive überfahrbaren Rinnen. Diese Breite hält Tariflich Beschäftigter Klockhaus für das Wohngebiet für angemessen und ausreichend. Die Pläne wurden vom beauftragten Ingenieurbüro in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau erstellt.
Durch die Beauftragung eines Dritten wird der Fachbereich Tiefbau zeitlich entlastet. Somit kann die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter/innen noch gezielter und schneller erfolgen.

StV. Görtz fragt an, ob auch die temporäre Beleuchtung mit LED-Technik versehen ist.
Tariflich Beschäftigter Klockhaus verneint dies.

StV. Bay weist auf Diskussionen zu den Beleuchtungsanlagen in Kleve und die Bedeutung von „True Amber LEDs“ hin. Er bittet um eine Information zum Standard der geplanten Straßenbeleuchtung.
Erster Beigeordneter Haas sichert eine Information im Bau- und Planungsausschuss am 27.02.2020 zu.

StV. Teigelkötter fragt an, ob eine Erfüllungsbürgschaft vertraglich vereinbart wird.
Erster Beigeordneter Haas bejaht dies, darüber hinaus wird eine Sicherheitsleistung eingefordert.

Ausschussvorsitzender Ricken erwartet eine 1:1-Umsetzung der vorgestellten Planungen. Zudem weist er darauf hin, dass die Standards des Klever Straßenbaus auch bei der Erschließung durch einen Dritten eingehalten werden.

Auf Nachfrage des StV. Bay teilt Erster Beigeordneter Haas mit, dass ein zeitnaher Ausbau erfolgen soll, damit die geplante Kindertagesstätte ihren Betrieb aufnehmen kann.

Der Liegenschafts- und Steuerausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, bei zwei Enthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.

Informationen zur Niederschrift:
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Das Abstellhaus dient als Kellerersatzfläche (Abstellraum, Fahrradunterbringung etc.).
Bau- und Planungsausschuss, 27.02.2020
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Technischer Beigeordneter Rauer weist auf die Änderung im Erschließungsvertrag hin. Bei der Beleuchtung werden anstelle von 4.000 Kelvin – 3.000 Kelvin vorgesehen.

StV. Verhoeven weist darauf hin, dass die Stellplätze neben der Kindertagesstätte nur zeitlich begrenzt beparkt werden sollten, damit die Anwohner in diesem Bereich diese Stellplätze nicht in Anspruch nehmen.
Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass diese Vorgehensweise beabsichtigt sei.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1270/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.03.2020
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass die Beleuchtung auf 3.000 Kelvin reduziert und sich dies entsprechend im Vertrag wiederfinden werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.03.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme das Bauprogramm wie in der Drucksache Nr. 1270 /X. dargestellt und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen Erschließungsvertrag abzuschließen.

Der Rat der Stadt Kleve stimmt dem Zeitplan (Anlage 7 der Drucksache Nr. 1270 /X.) zu.

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