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1275/X. - 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-206-0 für den Bereich Hirschbruch/ Buchholz/ Kattenwald im Ortsteil Reichswalde hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1275/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-206-0 für den Bereich Hirschbruch/ Buchholz/ Kattenwald im Ortsteil Reichswalde bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 09.10.2019 beschlossen, das Verfahren zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-206-0 für den Bereich Hirschbruch/ Buchholz/ Kattenwald im Ortsteil Reichswalde einzuleiten und hat zeitgleich den Beschluss der Offenlage gefasst. Die Offenlage fand vom 06.01.2020 bis einschließlich 10.02.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.12.2019 um ihre Stellungnahme gebeten.

Der Bebauungsplan Nr. 5-206-0 welcher am 28.07.1999 Rechtskraft erlangt hat, sieht für diesen Bereich jedoch kein Baufenster vor. Entlang der Straße Hofberg weist der Bebauungsplan Nr. 5-206-0 ein Reines Wohngebiet aus, welches in offener Bauweise und mit maximal einem Vollgeschoss bebaut werden kann. Derzeit ist das Vorhaben nicht möglich, da die Garage außerhalb des Baufensters liegt.

Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass eine Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle städtebaulich verträglich ist. Ziel der 4. vereinfachten Änderung ist es, eine Erweiterung des Baufensters in einer eingeschossigen, offenen Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,4 auszuweisen. Das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer maximalen Geschossigkeit von einem Vollgeschoss sowie die Festsetzung der offenen Bauweise werden weiterhin eingehalten.

Der Bebauungsplanentwurf setzt fest, dass Vorgärten begrünt und nicht mit Schotter oder Kies gestaltet werden sollen. Diese Festsetzung ist Teil des Klimaschutzfahrplans.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 27.02.2020
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1275/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.03.2020
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.03.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-206-0 für den Bereich Hirschbruch/ Buchholz/ Kattenwald im Ortsteil Reichswalde bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

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