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1276/X. - Bebauungsplan Nr. 1-085-3 für den Bereich Große Straße/ Kavariner Straße/ Heideberger Mauer/ Stechbahn/ Großer Markt hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1276/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-085-3 für den Bereich Große Straße/ Kavariner Straße / Heideberger Mauer/ Stechbahn/ Großer Markt, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten, als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 11.05.2016 beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1-085-3 für den Bereich Große Straße / Kavarinerstraße / Heideberger Mauer / Stechbahn / Großer Markt einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.05.2016 bis zum 08.05.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.05.2016 um ihre Stellungnahme gebeten.

Am 08.02.2017 hat der Rat der Stadt Kleve den Beschluss der Offenlage gefasst. Die Offenlage wurde vom 06.01.2020 bis einschließlich 10.02.2020 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.12.2019 um ihre Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 1-085-3 ist es, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1-085-0 in der Hinsicht zu überarbeiten, dass die gegenwärtigen Zielsetzungen der Stadtentwicklung eingearbeitet werden und dieser Bereich der Innenstadt auf einen aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht wird.

Der Rat der Stadt hat nun über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 27.02.2020
Wortbeitrag:
StV. Gebing nimmt an der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt nicht teil und übergibt den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an StV. Gietemann.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Sachkundiger Bürger Dr. Merges erkundigt sich, nach welchen Kriterien die Abgrenzung des Bebauungsplanes erfolgt sei und aus welchem Grund die nördliche Ecke ausgespart bleibe.
Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass der Bebauungsplan Nr. 1-085-0 als Grundlage für die Abgrenzung diene.

Sachkundiger Bürger Dr. Merges weist ausdrücklich darauf hin, dass einer eigentümerbezogenen Planung widersprochen werde. Das Unverständnis zu solch einer Vorgehensweise werde hier zum Ausdruck gebracht.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei 3 Enthaltungen, so wie in der Drucksache 1276/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.03.2020
Wortbeitrag:
StV. Gebing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.03.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-085-3 für den Bereich Große Straße/ Kavariner Straße / Heideberger Mauer/ Stechbahn/ Großer Markt, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten, als Satzung.
Wortbeitrag:
StV. Gebing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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