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173/X. - Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen
hier: Beschluss der Offenlage
Vorlagennummer | 173/X. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
- 2-303-0 Anregungen frühzeitige Beteiligung_1.pdf
- 2-303-0 Abwägung frühzeitige Beteiligung_1.pdf
- Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereic.pdf
- 2-303-0 Übersichtskarte_1.pdf
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat am 01.10.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 27.10.2014 bis 10.11.2014 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2014 um ihre Stellungnahme gebeten.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Bau- und Planungsausschuss, 05.02.2015
Wortbeitrag: | Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache. Er weist auf einen redaktionellen Fehler in der nichtöffentliche Anlage hin. Hier sei fälschlicherweise Overbergstraße/ Ferdinandstraße im Ortsteil Kelen angegeben. Richtig sei Leitgraben im Ortsteil Kellen. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 173/X. zu beschließen. |
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Haupt- und Finanzausschuss, 11.02.2015
Wortbeitrag: | Bürgermeister Brauer weist auf einen redaktionellen Fehler in der Bezeichnung der nichtöffentlichen Anlage hin. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen. |
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Rat, 25.02.2015
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen. |
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