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182/X. - Planfeststellungsverfahren nach § 18 Eisenbahngesetz (AEG) für den dreigleisigen Ausbau der Strecke "ABS 46/2, Grenze D/NL-Emmerich-Oberhausen", Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.5 Emmerich, trassenferne Beteiligung
hier: Gemeindliche Stellungnahme
Vorlagennummer | 182/X. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
- Übersicht Planfeststellung 3.5_1.pdf
- Planfeststellungsverfahren nach § 18 Eis.pdf
- Gemeindliche STellungnahme BETUWE-Bahn Abschnitt 3.5_1.pdf
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zum "Planfeststellungsverfahren nach § 18 Eisenbahngesetz (AEG) für den dreigleisigen Ausbau der Strecke "ABS 46/2, Grenze D/NL-Emmerich-Oberhausen", Planfeststellungsabschnitt 3.5 Emmerich", abzugeben.
Sachverhalt:
Durch die wachsenden Verkehrsströme auf der Schiene in der Nord-Süd-Relation sowie die Nahverkehrsentwicklungen in den Oberzentren Duisburg und Oberhausen sowie den Mittelzentren hat die Strecke die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit erreicht.
Deshalb ist die Ausbaustrecke (ABS /) Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen im Bundesverkehrswegeplan als Maßnahme Nr. 9 im vordringlichen Bedarf definiert. Somit wird das Projekt über Bundeshaushaltsmittel finanziert. An dem Ausbau beteiligt sich das Land NRW mit 36 %. Auch EU-Mittel fließen in die Projektfinanzierung ein.
Die DB Netz AG ist Trägerin des Vorhabens und beauftragt die DB-ProjektBau GmbH mit dessen Planung und Realisierung.
Das Projekt betriff die bestehende Strecke 2270 mit den Streckenverknüpfungen in Wesel, Oberhausen-Sterkrade und Oberhausen Hbf. Im Zuge des dreigleisigen Ausbaus wird darüber hinaus eines der zwei Gleise der bestehenden Strecke 2270 in die Strecke 2279 umgewidmet. Je nach Lage des neu erbauten dritten Gleises, auf der bahnrechten oder bahnlinken Seite wird das dann mittig liegende Gleis das bisher Teil der bestehenden Strecke 2270 war, künftig als Mittelgleis genutzt und in dieser Funktion unter der Beziehung 2279 geführt.
Das Projekt umfasst daher den durchgehenden dreisgleisigen Ausbau der bestehenden Strecke mit dem Ziel der Kapazitätserweiterung und Qualitätsverbesserung. Der Streckenabschnitt Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen hat im Netz der Deutschen Bahn AG für den internationalen Reise- und Güterverkehr eine herausragende Funktion. Er verbindet nicht nur die Ballungsräume des Ruhrgebiets mit den Mittelzentren entlang der Strecke, sondern findet seine Bedeutung auch in der Fortsetzung nach Süden in den Schweizer Raum und weiter in die Ballungsräume Norditaliens sowie in seiner Fortsetzung über die „Betuwe-Lijn“ nach Rotterdam.
Die Strecke erfüllt überwiegend Aufgaben des Güterverkehrs, wird aber auch für Anbindungen der Region an die Ballungsräume herangezogen. Die Stecke ist gleichzeitig Bestandteil des transeuropäischen Netzes für den Hochgeschwindigkeitsverkehr. Mit der Errichtung des Vorhabens werden die Verbindungen des bestehenden Schienenverkehrsnetzes auf internationaler Ebene gestärkt und weitere Lücken innerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes geschlossen. Das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz erhält somit einen weiteren Baustein, zur wirtschaftlichen und sozialen Förderung des zu verwirklichenden EU-Binnenmarktes.
Die Stadt Kleve ist als trassenferner Träger zur Stellungnahme in der Offenlage gebeten worden.
Von der Maßnahme sind aufgrund der Festsetzung von trassenfernen landschaftsrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auch Grundstücke in der Stadt Kleve betroffen. Dabei handelt es sich vor allem um Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, zur Entwicklung oder Aufwertung vorhandener Waldbestände sowie um Aufforstungen. Nach Prüfung der Unterlagen bzw. der Pläne handelt es sich um Flächen in Warbeyen, die nicht im städtischen Eigentum sind.
Stellungnahme der Stadt Kleve
Nach Überprüfung der Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Stadt Kleve.
Es wird davon ausgegangen, dass insbesondere den Belangen der Stadt Emmerich Rechnung getragen wird.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Bau- und Planungsausschuss, 05.02.2015
Wortbeitrag: | Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 182/X. zu beschließen. |
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Haupt- und Finanzausschuss, 11.02.2015
Wortbeitrag: | Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen. |
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Rat, 25.02.2015
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die der Drucksache Nr. 182/X. als Anlage beigefügte Stellungnahme zum "Planfeststellungsverfahren nach § 18 Eisenbahngesetz (AEG) für den dreigleisigen Ausbau der Strecke "ABS 46/2, Grenze D/NL-Emmerich-Oberhausen", Planfeststellungsabschnitt 3.5 Emmerich", abzugeben. |
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