Inhalt
2/X. - Bestellung von Vertretern in den Aufsichtsrat der Grenzland-Draisine GmbH
Vorlagennummer | 2/X. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt, der Gesellschafterversammlung der Grenzland-Draisine GmbH als
Vertreter Stellvertreter
1. Bürgermeister 1. Abteilungsleitung Kämmerei
2. 2.
für den Aufsichtsrat vorzuschlagen.
Sachverhalt:
a) Grundsätzliches zur Besetzung von Gremien
Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Stadt Kleve in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist.
Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt dazuzählen. Gleiches gilt für die Bestellung von Stellvertretern.
Ist nur ein Vertreter zu bestellen, so erfolgt dies durch Wahlen nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW eine Verhältniswahl vorzunehmen. Dazu ist das Verfahren gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt (Zählverfahren nach Hare/Niemeyer).
Dabei ist der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete nicht auf die Liste einer Fraktion anzurechnen, da er kraft Gesetzes allein aufgrund seiner Funktion die Interessen der Stadt in anderen Unternehmen und Einrichtungen wahrnehmen soll.
Keine Anwendung findet der § 50 Abs. 4 GO NRW auf geborene Mitglieder eines Aufsichtsrates oder eines Gremiums. Es erfolgt also weder eine Bestellung durch den Rat noch eine Anrechnung auf die nach § 50 Abs. 4 zu bestellenden Vertreter.
b) Bestellung von Vertretern in den Aufsichtsrat der Grenzland-Draisine GmbH
Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Grenzland-Draisine GmbH entsendet die Stadt Kleve zwei Vertreter in den Aufsichtsrat.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Rat, 25.06.2014
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, der Gesellschafterversammlung der Grenzland-Draisine GmbH als Vertreter Stellvertreter 1. Bürgermeister 1. Abteilungsleitung Kämmerei 2. Gebing, Wolfgang (CDU) 2. für den Aufsichtsrat vorzuschlagen. |
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