Login

Passwort vergessen?

Inhalt

271/X. Zweitausfertigung - Umbenennung der Werftstraße in "Raiffeisenplatz"

Vorlagennummer271/X. Zweitausfertigung
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die Werfstraße in "Raiffeisenplatz" umzubenennen.

Sachverhalt:


Im Rahmen der Unterstadtbebauung und der Errichtung eines neuen Bankgebäudes beantragte die Volksbank Kleverland eG mit Schreiben vom 28.04.2011 den Platz im Bereich der ehemaligen Werftstraße, der im Zuge der Bebauung zwischen dem geplanten Bankgebäude und dem Spoykanal entstehen wird, in "Raiffeisenplatz" umzubenennen.

Von der Umbenennung der Werftstraße in "Raiffeisenplatz" sind keine weiteren Anlieger betroffen. Die Verwaltung schlägt vor, die Werftstraße in "Raiffeisenplatz" umzubenennen.

Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888) war ein deutscher Sozialreformer und Kommunalbeamter. Er gehört zu den Gründern der genossenschaftlichen Bewegung in Deutschland und ist der Namensgeber der Raiffeisenorganisation.

Mit der Gründung des Flammersfelder Hilfsvereins zur Unterstützung unbemittelter Landwirte (1848), des Heddesdorfer Darlehnskassenvereins (1864) und der Rheinischen Landwirtschaftlichen Genossenschaftsbank (1872) schuf der Sozialreformer Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818–1888) Modelle zur Unterstützung unbemittelter Landwirte und für landwirtschaftliche Einkaufsgenossenschaften zum günstigen Einkauf von Produktionsgütern wie beispielsweise Saatgut und Düngemittel. Sowohl der „Grüne Kredit“, der vorsah, Saatgut und Dünger mit der späteren Ernte zu bezahlen, als auch die gemeinsame Erntevermarktung und die örtlich verwalteten Spar- und Darlehenskassen wurden in vielen Dörfern Deutschlands entsprechend seinen Vorschlägen eingeführt. Mindestens sieben Bauern waren erforderlich, um dörfliche Genossenschaften zum Einkauf oder Vertrieb zu gründen. Um wirkungsvoll verhandeln zu können und dadurch preisgünstig Saatgut und Dünger einzukaufen, sah die Genossenschaftssatzung zunächst eine unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen der Mitglieder vor. Nach der ersten Erfolgsphase wurden die Garantien auf die Vermögen der Vorstandsmitglieder und nach Ansparung von Genossenschaftsvermögen auf dieses gemeinsame Vermögen beschränkt. Der Leitspruch: „Einer für alle, alle für einen“ wurde für die landwirtschaftlichen Genossenschaften die Basis des Handels, ebenso wie der Name des Erfinders „Raiffeisen“ Namensbestandteil und Marke wurde.

Aus den im gleichen Zeitraum von Hermann Schulze-Delitzsch (1808–1883) gegründeten Spar- und Konsumvereinen auf Genossenschaftsbasis haben sich die Volksbanken entwickelt, die sich ab Mitte des 20. Jahrhunderts in Deutschland mit den Raiffeisenbanken zusammenschlossen.

Die Dr. Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft und Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft stellten am 29. November 2013 in den Bundesländern Sachsen und Rheinland-Pfalz gemeinsam einen länderübergreifenden Antrag zur Aufnahme der "Genossenschaftsidee" in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (Erstellung im Rahmen der nationalen Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes). Im Dezember 2014 wurde dieser Antrag genehmigt und kann seit März 2015 als erste deutsche Nominierung bei der UNESCO für das immaterielle Kulturerbe eingereicht werden.

In Deutschland sind die Genossenschaften weit verbreitet. 1.138 Volksbanken und Raiffeisenbanken, etwa 2.000 Wohnungsgenossenschaften, 2.604 landwirtschaftliche und 1.622 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften sowie 219 Konsumgenossenschaften sind eine treibende Kraft in Wirtschaft und Gesellschaft.

„Die ‚Genossenschaftsidee‘ von Dr. Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen hat sich über Deutschland hinaus weltweit bewährt und beweist ihre ungebrochene Kraft. Ein sichtbarer Beweis sind die über 900.000 Genossenschaften in mehr als 100 Ländern mit über 800 Millionen Mitgliedern. Wie die Kultusministerkonferenz mitteilte, werden alle 27 Traditionen und Wissensformen, die aus den Bundesländern eingereicht wurden, in ein bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Damit erfüllt Deutschland erstmals das entsprechende UNESCO-Übereinkommen. Bis 2016 trifft die UNESCO dann die Entscheidung, was zum Immateriellen Weltkulturerbe gehört.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung, 10.02.2016
Wortbeitrag:
siehe Drucksache 271a/X.
Haupt- und Finanzausschuss, 24.02.2016
Wortbeitrag:
siehe Drucksache 271a/X.
Rat, 09.03.2016
Wortbeitrag:
siehe Drucksache 271a/X.

nach oben