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38/X. - Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA

Vorlagennummer38/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, die folgenden Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2014 - 31.07.2016 als plusKITA zu den jeweiligen Förderkonditionen in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen

· Kindergarten Christus König (Merowingerstraße 105): 37.500 €
· Familienzentrum Morgenstern (Rolandstraße 33): 37.500 €
· Kindergarten St. Elisabeth (Kasinostraße 7): 25.000 €
· Kindergarten Sonnennblume (Südstraße 43): 25.000 €

Die Weiterleitung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt, eines entsprechenden Leistungsbescheides des Landes.

Sachverhalt:


Mit der 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) wurde eine "plusKITA" eingeführt. Die plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (§ 16a Abs. 1 S. 1 KiBiz).

Mit der Einführung der plusKITA wird ein Kernanliegen der Gesetzesänderung verfolgt, indem gerechte Bildungschancen für alle Kinder von Anfang an tatsächlich ermöglicht werden sollen. Durch Investitionen in frühe Bildungssituationen sollen die Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, Kinder im jungen Alter noch besser zu stärken und bestehende Benachteiligungen abzubauen bzw. ihnen entgegenzuwirken.

Weil die jeweiligen Kommunen am besten ihre Stadtteile und Kindertageseinrichtungen kennen, in denen ein besonderer Handlungsbedarf besteht, erfolgt die Aufnahme in die Jugendhilfeplanung und die Verteilung der Landesmittel in eigener Verantwortung. Dabei sollen sich die Jugendämter neben der eigenen örtlichen kleinräumigen Sozialplanung auch an den „Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf“ orientieren.

Auf den Jugendamtsbezirk der Stadt Kleve entfallen insgesamt Landesmittel von 125.000 €. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Jugendamt mindestens 25.000 € je plusKITA weiterleitet.

Nach umfangreicher Beratung wird vorgeschlagen, alleine auf den Kernindikator: "Kinder der Kita in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II" abzustellen. Nach Einschätzung der Verwaltung stellt dieser Indikator ein valides Instrument für die Messung von Bildungsungerechtigkeit dar und ist damit ein geeigneter Indikator für besonderen Unterstützungsbedarf.

Die Anzahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften der jeweiligen Kindertageseinrichtung kann in anonymisierter Form aus den Erklärungen zur Festsetzung der Elternbeiträge entnommen werden. Hierzu wurde der Beitragsmonat Juli 2014 ausgewertet. Weil für die neue Kindertageseinrichtung des Caritasverbandes für diesen Monat noch keine Daten vorliegen, wurde hilfsweise auf die am 18.07.2014 erfassten Elterneinkommen aus August 2014 zurückgegriffen.

Das Ergebnis der Berechnung ist in der Anlage dargestellt. Die Berechnung hat zum Ziel, viele Kinder mit der zusätzlichen Förderung zu erreichen, deshalb wurde der Anteil der Kinder in der jeweiligen Einrichtung ins Verhältnis zu der Gesamtzahl der Kita-Kinder im Stadtgebiet gesetzt. Nachteil dieser Vorgehensweise ist, dass kleinere Einrichtungen, selbst wenn innerhalb der Einrichtung ein hoher Anteil an Kindern mit Bildungsbenachteiligungen vorhanden ist, keine Förderung erhalten.

Erläuterung der Anlage:
In Spalte 2 wird der prozentuale Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften im Verhältnis zu allen in Kindertageseinrichtungen aufgenommenen Kindern ermittelt.
In Spalte 3 wird ein fiktives Budget je Kindertageseinrichtung gebildet. Weil eine Mindestförderung von 25.000 € vorgesehen ist, wird dieses Budget so nicht ausgeschüttet.
In Spalte 4 erhalten die Kindertageseinrichtungen die Mindestförderung, deren fiktives Budget auf 25.000 € aufgerundet werden kann, d. h. das fiktive Budget muss 12.500 € übersteigen.
In Spalte 5 werden 2 weitere Mindestbudgets auf die beiden nachfolgenden Kindertageseinrichtungen verteilt.
Weil sich die absolute Anzahl der Kinder mit Bildungsbenachteiligung zwischen den ersten beiden und den nachfolgenden Kindertageseinrichtungen sehr deutlich unterscheidet, wird in Spalte 6 ein Anteil von 20 % der Gesamtfördersumme (= 25.000 €) als Schwerpunktförderung je zur Hälfte auf die beiden ersten Kindertageseinrichtungen aufgeteilt.

Die Aufnahme in die Förderung erfolgt gem. § 21a Abs. 2 S. 4 KiBiz in der Regel für 5 Jahre. Hierdurch sollen die Mittel nachhaltig verwendet werden können und die plusKITA-Einrichtungen Planungssicherheit erhalten. Weil für die Berechnung aber die tatsächlich aufgenommenen Kinder der jeweiligen Kindertageseinrichtung maßgeblich sind und sich die Betreuungsstruktur in einzelnen Einrichtungen auf Grund der neuen Einrichtung des Caritasverbandes und der zu erwartenden Kindertageseinrichtung von SOS ändern wird, sollte der Zeitraum für die Aufnahme in die Jugendhilfeplanung ausnahmsweise auf 2 Jahre reduziert werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 28.08.2014
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Kindertageseinrichtungen Christus-König, Familienzentrum Morgenstern, St. Elisabeth und Sonnenblume im Zeitraum vom 01.08.2014 – 31.07.2016 als plusKITA zu den jeweiligen Förderkonditionen (Kita Christus König und FZ Morgenstern jeweils 37.500 €, Kita St. Elisabeth und Sonnenblume jeweils 25.000 €.) in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen. Die Weiterleitung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Leistungsbescheides des Landes.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiterin Reihs erläutert die Drucksache.

StV. Siebert bittet darum, das Konzept in einem Jahr in der praktischen Umsetzung im Ausschuss vorzustellen.

Ausschussvorsitzender Hiob schlägt vor, eine Ausschusssitzung in einer Kindertagesstätte zu durchzuführen.

Fachbereichsleiterin Reihs weist darauf hin, dass die Auswahl der förderberechtigten Kindertagesstätten zunächst auf zwei Jahre festgelegt ist. Bei Veränderungen bei den Bedarfsgemeinschaften nach SGB II könne man darauf reagieren und entsprechend neue Bewertungen für förderwürdige Kindertagesstätten festlegen.

StV. Döllekes fragt, was aus dem Gebäude des jetzigen Kindertagestätte Christus-König werde.

Fachbereichsleiterin Reihs teilt mit, dass die OGS der Grundschule An den Linden das Gebäude als Zwischenlösung nutzen werde.

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