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39/X. - Förderung von Kindertageseinrichtungen mit Mitteln zur zusätzlichen Sprachförderung

Vorlagennummer39/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die folgenden Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2014 - 31.07.2016 mit den in der Anlage genannten Fördermitteln für die zusätzliche Sprachförderung in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen:

Kindergarten Christus König,
Familienzentrum "Morgenstern",
Kindergarten "Sonnenblume",
Kindergarten St. Elisabeth,
Kindergarten St. Bonifatius,
Kindergarten St. Johannes,
Kindergarten Arche Noah,
Kindertagesstätte "Kleeblatt",
Familienzentrum Caritasverband Kleve e.V.,
Ev. Kindergarten,
Elterninitiative "Kindergarten Purzelbaum" e.V. und
Kindergarten St. Nikolaus.

Die Weiterleitung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt, eines entsprechenden Leistungsbescheides des Landes.

Sachverhalt:


Mit der 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) wurden die Landesmittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf neu organisiert. Die Landesmittel sollen den Kindertageseinrichtungen gem. § 16b KiBiz ermöglichen, sozialpädagogische Fachkräfte mit besonderen Erfahrungen und Kenntnissen in der Sprachförderung zu beschäftigen.

Mit der Neuausrichtung der zusätzlichen Sprachförderung soll künftig jedes Kind in der Kindertageseinrichtung von Anfang an kontinuierlich und unter Verwendung geeigneter Verfahren von ihm vertrauten pädagogischen Kräften beobachtet und in seiner sprachlichen Entwicklung alltagsintegriert gefördert werden. Dabei findet eine Bündelung der Mittel in den Einrichtungen, in denen viele Kinder besonderen Bedarf bei der Sprachförderung haben, statt.

Voraussetzung für die Förderung ist neben der Aufnahme der Kindertageseinrichtung in die Jugendhilfeplanung, dass das Jugendamt je Einrichtung mindestens 5.000 € weiterleitet. Darüber hinaus sind die Jugendämter bei der Verteilung der Mittel frei. Für den Jugendamtsbezirk der Stadt Kleve stehen insgesamt Landesmittel von 70.000 € zur Verfügung.

Durch die Bündelung der Mittel erhält nicht mehr jede Kindertageseinrichtung Gelder für eine zusätzliche Sprachförderung. Die Verteilung sollte anhand von berechenbaren Indikatoren erfolgen.

Nach umfangreicher Beratung wird vorgeschlagen, 40 % des Budgets nach dem Indikator: "Kinder der Kita in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II" zu verteilen. Die restlichen 60 % sollten zur Herausstellung des thematischen Kontextes nach dem Indikator "Kinder der Kita, in deren Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache gesprochen wird" verteilt werden.

Die Anzahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften der jeweiligen Kindertageseinrichtung kann in anonymisierter Form aus den Erklärungen zur Festsetzung der Elternbeiträge entnommen werden. Hierzu wurde der Beitragsmonat Juli 2014 ausgewertet. Weil für die neue Kindertageseinrichtung des Caritasverbandes für diesen Monat noch keine Daten vorliegen, wurde hilfsweise auf die am 18.07.2014 erfassten Elterneinkommen aus August 2014 zurückgegriffen.

Ebenfalls in anonymisierter Form stehen die Daten zu Kindern, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird über das Onlineverfahren "KiBiz.web" zur Verfügung. Diese Daten werden von der Kindertageseinrichtung bzw. vom Träger gepflegt. Grundlage der Erhebung sind hier die Monatsdaten Juni 2014 bzw. für die neue Kindertageseinrichtung des Caritasverbandes, die am 18.07.2014 in "KiBiz.web" erfassten Angaben für August 2014.

Erläuterung der Anlage:
In Spalte 2 wird der Anteil der Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen, am Verhältnis zu allen in Kindertageseinrichtungen aufgenommenen Kindern ermittelt.
In Spalte 3 wird der prozentuale Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften im Verhältnis zu allen in Kindertageseinrichtungen aufgenommenen Kindern ermittelt.
In Spalte 4 wird ein fiktives Budget von 60 % der Gesamtfördersumme nach dem Indikator "Sprache" verteilt.
In Spalte 5 wird ein fiktives Budget von 40 % der Gesamtfördersumme nach dem Indikator "SGB II" verteilt.
In Spalte 7 wird die Zwischensumme auf volle 5.000 € auf- bzw. abgerundet. Bei dieser Berechnung ergeben sich bei der Rundung keine Reste. Sollte bei zukünftigen Berechnungen ein Rundungsrest entstehen, wird dieser in einem weiteren Schritt auf die geförderten Kindertageseinrichtungen verteilt.

Die Aufnahme in die Förderung erfolgt gem. § 21b Abs. 2 S. 3 KiBiz in der Regel für 5 Jahre. Hierdurch sollen die Mittel nachhaltig verwendet werden können und Planungssicherheit entstehen. Weil für die Berechnung aber die tatsächlich aufgenommenen Kinder der jeweiligen Kindertageseinrichtung maßgeblich sind und sich die Betreuungsstruktur in einzelnen Einrichtungen auf Grund der neuen Einrichtung des Caritasverbandes und der zu erwartenden Kindertageseinrichtung von SOS ändern wird, sollte der Zeitraum für die Aufnahme in die Jugendhilfeplanung ausnahmsweise auf 2 Jahre reduziert werden.

Bisher wurde im Rahmen der zusätzlichen Sprachförderung eine Pauschale für jedes Kind, bei dem ein zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt wurde, seitens des Landes bewilligt. Im Kindergartenjahr 2013/2014 beträgt die Pauschale 76.250 €. Letztmals im Jahr 2014 durchlaufen Kinder das schulseitig durchgeführte Sprachstandsfeststellungsverfahren durch Lehrkräfte. Für diese Kinder wird gem. § 21 Abs. 2 S. 1 KiBiz weiterhin zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 356 € pro Kindergartenjahr gewährt. Entsprechend der Umstellung des Sprachstandsfeststellungsverfahrens ist diese Regelung bis zum 31.07.2016 befristet.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 28.08.2014
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die folgenden Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2014 – 31.07.2016 mit Fördermitteln für die zusätzliche Sprachförderung in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen:
· Kindergarten Christus König: 10.000 €,
· Familienzentrum Morgenstern: 10.000 €,
· Kindergarten Sonnenblume: 5.000 €
· Kindergarten St. Elisabeth: 5.000 €
· Kindergarten St. Bonifatius: 5.000 €
· Kindergarten St. Johannes: 5.000 €
· Kindergarten Arche Noah: 5.000 €
· Kindertagesstätte Kleeblatt: 5.000 €
· Familienzentrum Caritas-Verband: 5.000 €
· Ev. Kindergarten: 5.000 €
· Elterninitiative Purzelbaum: 5.000 €
· Kindergarten St. Nikolaus: 5.000 €
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiterin Reihs erläutert die Drucksache.

Ausschussmitglied Alex zeigt am ev. Kindergarten auf, dass 4 % der Kinder aus Kleve aus Familien kommen, in deren Familie vorrangig eine nicht-deutsche Sprache sprechen. Bezogen auf die Einrichtung sind es jedoch 20 % der Kinder. Die tabellarische Darstellung finde sie jedoch gut.

Fachbereichsleiterin Reihs erläutert am Familienzentrum Morgenstern, dass aufgrund der verschiedenen Zahlen der besuchenden Kinder und der Größe der Einrichtungen die Bedarfe ermittelt werden müsse. Es wäre schön, wenn alle Kinder eine Förderung erhalten würden. Jedoch müsse man aufgrund der begrenzten Mittel die Kriterien für die Förderung festmachen.

StV. Siebert fragt, ob das Budget auch situativ nach Bedarf verteilt werden könne.

Fachbereichsleiterin Reihs äußert, dass das Budget jetzt verteilt werden müsse. Ansonsten müsse es zurück gezahlt werden.

Ausschussmitglied Reusch fragt zum Hintergrund des sog. „fiktiven Budgets“.

Stellvertretender Fachbereichsleiter Traeder erläutert, dass es sich hierbei um ein statistisches Hilfskonstrukt handelt. Er weist auch noch mal darauf hin, dass grundsätzlich 5.000 € als Grundförderbetrag an eine Kindertagesstätte ausgezahlt werden müsse.

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