Login

Passwort vergessen?

Inhalt

40/X. - Förderung von Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf

Vorlagennummer40/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Familienzentren Christus König (Merowingerstraße 105) und Morgenstern (Rolandstraße 33) ab dem 01.08.2015 als Familienzentrum mit besonderem Unterstützungsbedarf anzuerkennen.

Sachverhalt:


Das Land gewährt dem Jugendamt für Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf gem. § 21 Abs. 6 S. 1 Kinderbildungsgesetz NRW einen weiteren Zuschuss von 1.000 € .

Im Rahmen der Einführung von plusKITA-Einrichtungen hat sich gezeigt, dass unter den zur Förderung vorgeschlagenen Kindertageseinrichtungen auch 2 Familienzentren sind.

Bei der Ermittlung wurde der Kernindikator: "Kinder der Kita in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch)" herangezogen. Nach Einschätzung der Verwaltung stellt dieser Indikator ein valides Instrument für die Messung von Bildungsungerechtigkeit dar und ist damit ein geeigneter Indikator für besonderen Unterstützungsbedarf. Die Landesregierung gibt keine verbindlichen Kriterien zur Auswahl von Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf vor. Grundsätzlich lassen sich alle möglichen Auswahlkriterien sozialraum- und/oder einrichtungsbezogen anwenden. Neben dem gewählten Kernindikator "Kinder der Kita in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II" ist es auch möglich weitere Indikatoren hinzuzuziehen:
Anteil Arbeitsloser - Anteil arbeitsloser Eltern,
Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund,
Anteil von Hilfen zur Erziehung,
Anteil beitragsfreier Eltern / durchschnittliche Beitragshöhe und Sprachförderung.
Im Rahmen der Vorüberlegungen hat die Verwaltung festgestellt, dass weitere bzw. andere Kriterien die Auswahl der Einrichtungen mit Unterstützungsbedarf kaum beeinflussen. D. h. ein hoher Anteil von Kindern in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II indiziert gleichzeitig das Vorliegen weiterer o. a. Indikatoren.

Die Familienzentren Christus König (Merowingerstraße 105) und Morgenstern (Rolandstraße 33) betreuen u. a. auf Grund ihrer Größe zusammen einen Anteil von 34 % aller Kinder in Kindertageseinrichtungen, die in Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II leben.

Aufgrund von Verfahrensfristen ist eine Antragstellung nur zum 15.03. zulässig und die erhöhte Förderung somit erst ab dem 01.08.2015 möglich.

Auswirkungen:


Die zusätzliche Förderung wirkt sich nicht im Haushaltsjahr 2014 aus. Die Förderung ab dem 01.08.2015 wird im Etat 2015 entsprechend berücksichtigt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 28.08.2014
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Familienzentren Christus-König und Morgenstern ab dem 01.08.2015 als Familienzentrum mit besonderem Unterstützungsbedarf anzuerkennen.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiterin Reihs erläutert die Drucksache.

nach oben