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41/X. - Finanzielle Förderung des "Familienzentrums Küppersstraße"

Vorlagennummer41/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt: Sollte der Bedarf an Betreuungsplätzen im "Familienzentrum Küppersstraße" entsprechend der Jugendhilfeplanung nach Abschluss des Neubaus der neuen Kindertageseinrichtung zurückgehen und hierdurch einzelne Gruppen oder die neue Einrichtung des Trägers schließen müssen, sichert die Stadt Kleve eine weitere Finanzierung in Form einer Mietpauschale entsprechend § 6 DVO KiBiz in der Fassung vom 12.07.2012 zu. In diesem Fall sind die Räumlichkeiten weiterhin für Zwecke der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu nutzen. Die Finanzierungszusicherung endet zum 31.07.2030.

Sachverhalt:


Seit diesem Kindergartenjahr hat eine neue Kindertageseinrichtung (Kita) in Trägerschaft des Caritasverbandes eröffnet. Die Kita nutzt zunächst die Räume des ehemaligen Sprach- und Regelkindergartens (Küppersstraße 52).

Mit der Drucksache 944/IX. hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.02.2014 beschlossen, dass zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten 2/3 des Trägeranteils an den Kindpauschalen als freiwilliger kommunaler Zuschuss übernommen werden.

Nach der Übergangslösung in den derzeitigen Räumen wird der Träger als Mieter in einen Neubau ziehen. Für eine langfristige Planung, die von den Bedarfen an Betreuungsplätzen unabhängig ist, wünscht sich der Caritasverband eine finanzielle Absicherung durch die Stadt Kleve.

Nach Gesprächen mit dem Caritasverband schlägt die Verwaltung vor, die Vereinbarung zu den laufenden Betriebskosten dahingehend zu erweitern, dass auch bei der nicht zu erwartenden Schließung von Gruppen bzw. der gesamten Einrichtung Mietpauschalen entsprechend § 6 der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz) in der Fassung vom 12.07.2012 gewährt werden. Die Mietpauschale beträgt demnach 1.411,55 € je Monat und Gruppe. Voraussetzung ist, dass die Räume weiterhin für Zwecke der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden. Die Vereinbarung wird mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2030 geschlossen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 28.08.2014
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt mit zwei Enthaltungen dem Rat zu beschließen: Sollte der Bedarf an Betreuungsplätzen im „Familienzentrum Küpperstraße“ entsprechend der Jugendhilfeplanung nach Abschluss des Neubaus der neuen Kindertageseinrichtung zurückgehen und hierdurch einzelne Gruppen oder die neue Einrichtung des Trägers schließen müssen, sichert die Stadt Kleve eine weitere Finanzierung in Form einer Mietpauschale entsprechend § 6 DVO KiBiz in der Fassung vom 12.07.2012 zu. In diesem Fall sind die Räumlichkeiten weiterhin für Zwecke der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu nutzen. Die Finanzierungszusicherung endet zum 31.07.2030.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiterin Reihs erläutert die Drucksache.

Ausschussvorsitzender Hiob bestätigt noch einmal, dass nur für den Fall, wenn die Kinderzahlen einbrechen sollten und die vorhandenen Gruppenräume nicht gebraucht würden, die Stadt einspringen würde.

Fachbereichsleiterin Reihs betont, dass nach derzeitiger Einschätzung zusätzliche Bedarfe entstehen und somit weitere Gruppenräume in Kindertagesstätten gebraucht würden.

Stellvertretender Fachbereichsleiter Traeder ergänzt, dass die Kinderbetreuungsplanung auf eine langjährige Planung umgestellt werde. Man gehe von steigenden Geburtenzahlen aus und somit von steigenden Bedarfen. Bisher seien auch im Rahmen des rechtlich möglichen einige Gruppen überbelegt gewesen. Es besuchen immer mehr U-3-Kinder die Kindertagesstätten. Gleichzeitig dürfe man die Ü-3-Kinder nicht vergessen und man müsse ausreichend Plätze vorhalten. Der Caritas-Verband möchte sich mit diesem Antrag die finanzielle Planung absichern.

Ausschussmitglied Alex weist darauf hin, dass die Räume bei Unterbelegung der Kindertagesstätte von der Stadt gemietet werden und dann überflüssig wären.

Ausschussmitglied Schulte weist darauf hin, dass auch ein Bauträger darauf achtet, dass der Mieter langfristig die Miete bezahlen kann.

Fachbereichsleiterin Reihs weist darauf hin, dass Kindertagesstätten in freier Trägerschaft für die Stadt grundsätzlich günstiger seien, da sie einen Trägeranteil enthalten und das Land bei anderen Trägern eine höhere Förderung übernimmt. Der Caritas-Verband brauche Planungssicherheit. Es wird von Seiten der Stadt davon ausgegangen, dass der Fall nicht eintreten werde. Eher erwarte man das Gegenteil, dass zusätzliche Plätze für die Kinder benötigt werden.

Bürgermeister Brauer weist darauf hin, dass der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer Haas die Drucksache der Finanzierungszusicherung vorab geprüft und abgewogen hat.
Haupt- und Finanzausschuss, 17.09.2014
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 01.10.2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig: Sollte der Bedarf an Betreuungsplätzen im "Familienzentrum Küppersstraße" entsprechend der Jugendhilfeplanung nach Abschluss des Neubaus der neuen Kindertageseinrichtung zurückgehen und hierdurch einzelne Gruppen oder die neue Einrichtung des Trägers schließen müssen, sichert die Stadt Kleve eine weitere Finanzierung in Form einer Mietpauschale entsprechend § 6 DVO KiBiz in der Fassung vom 12.07.2012 zu. In diesem Fall sind die Räumlichkeiten weiterhin für Zwecke der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu nutzen. Die Finanzierungszusicherung endet zum 31.07.2030.

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