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53/X. - Antrag auf Fällung von vier Kirschbäumen in der Kruisbergstraße


Vorlagennummer53/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Bürgeranträge beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, ein Meinungsbild aller betroffenen Anlieger des Fußwegs zwischen Kruisbergstraße und Hermann-Gmeiner-Straße über die Fällung der Kirschbäume einzuholen. Nach der Abfrage des Meinungsbildes wird das Ergebnis im Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgestellt, daraufhin kann über die Fällung entschieden werden.

Sachverhalt:


Der betroffene öffentliche Fußweg verbindet die beiden Straßen Hermann-Gmeiner-Straße und Kruisbergstraße im Ortsteil Materborn, und ist als Sackgasse von einer Seite mit Absperrbügeln geschlossen. Der Weg ist als Fläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet mit der Einschränkung, dass die Nutzung auf Fußgänger beschränkt ist. Am südlichen Rand des Weges in dem öffentlichen Grünstreifen mit einer Breite von 180 cm stehen sieben Kirschbäume. Am 20. August 2014 ist ein Antrag von fünf Anliegerparteien der Kruisbergstraße mit sechs Unterschriften bei der Verwaltung eingegangen. Die Anwohner beantragen, die Fällung von vier der sieben Kirschbäumen. Aus dem Antrag geht hervor, dass „in der Zeitspanne des Fruchtfalls im Sommer eine großflächige Masse aus Fruchtfleisch und Fruchtsaft auf dem Weg entsteht, der dazu führt, dass sich vermehrt Insekten wie z. B. Wespen auf dem Gehweg einfinden“. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kleve liegt die Reinigungspflicht in vollem Umfang bei den Anliegern. Der Weg wäre nach Aussage der Anwohner trotz mehrfachem täglichen Fegen nicht sauber zu halten, ein notwendiger ununterbrochener Reinigungsdienst wäre nicht verhältnismäßig und zumutbar. Die Früchte mit stark färbendem Fruchtsaft fallen demnach auch in die Einfahrten und Eingänge und werden durch Vogelschwärme aufgesucht, die darüber hinaus zu Verunreinigungen führen.
Der Antrag enthält zusätzlich die Aussage, dass die Bäume widerrechtlich in einem Abstand von nur einem Meter an die Grundstücksgrenze gepflanzt worden seien. Die Stadt trete hier als Nachbar auf und sei entsprechend zu behandeln.
Das Herabfallen von Früchten ist grundsätzlich als natürliches jahreszeitliches Vorkommnis bzw. typische Auswirkung von Kirschbäumen nach vorherrschender Rechtsprechung im Allgemeinen, auch von den Nachbarn, hinzunehmen. Im vorliegenden Einzelfall ist die außerordentliche Belastung hinsichtlich der Reinigungspflicht der Anwohner bei Fruchtfall jedoch unstrittig. Das Maß der Beeinträchtigung ist durch den jeweils in den Sommermonaten auftretenden, gemäß Antrag „extremen Befall mit Fliegen und insbesondere Wespen und die dadurch entstehenden Gefahren“ und Verschmutzungen - auch der häuslichen Bereiche - als unverhältnismäßig und nicht zumutbar einzustufen.
Die von der Anwohnerschaft beanstandeten Abstände zu den Grundstücksgrenzen sind nachbarrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Verwaltung tritt den Beanstandungen der Anlieger bei und neigt dazu, die gesamten sieben Kirschbäume des Verbindungswegs aus dem Pflanzjahr 1997, im Rahmen der laufenden Baum-Pflegemaßnahmen, sukzessive in den nächsten Jahren zu ersetzen. Zunächst sieht die Verwaltung es jedoch als sinnvoll an, ein Meinungsbild der gesamten Anwohnerschaft vor einer Entscheidung einzuholen. Erst nach der Auswertung des Meinungsbildes soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 04.09.2014
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranträge beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, ein Meinungsbild aller betroffenen Anlieger des Fußwegs zwischen Kruisbergstraße und Hermann-Gmeiner-Straße über die Fällung der Kirschbäume einzuholen. Nach der Abfrage des Meinungsbildes wird das Ergebnis im Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgestellt, daraufhin kann über die Fällung entschieden werden.
Wortbeitrag:
Herr Budczinski begründet seinen Antrag auf Fällung von vier Kirschbäumen in der Kruisbergstraße. Er stellt klar, dass sich der Antrag nur auf die Bäume in der Sackgasse und nicht in der gesamten Straße beziehe und er sowie die übrigen Bewohner ausdrücklich "pro Baum" seien. Er äußert, dass die Bäume, auf die sich der Antrag beziehe, vermutlich irrtümlich und zudem noch im falschen Abstand gepflanzt worden seien. Auch die USK seien nicht glücklich mit dieser Situation. Das Problem sei nun über die Jahre gewachsen, wobei es nicht nur um die durch den Fruchtteppich verursachten Verunreinigungen, sondern insbesondere auch um den Befall durch Wespen und Fliegen gehe. Diese Gefahrenstelle solle beseitigt werden. Die Bewohner hätten die Straße jahrelang intensiv selber gereinigt, aber würden der Situation aufgrund der Ausmaße nun nicht mehr Herr.

Ausschussvorsitzender Goertz teilt mit, dass er sich vor Ort selbst ein Bild gemacht habe. Er verliest den Beschlussvorschlag der Drucksache, die als Tischvorlage ausgehändigt worden ist.

Bürgermeister Brauer äußert, es sei Aufgabe der Verwaltung, nach einer Lösung zu suchen, die im Interesse von Herrn Budczinski und auch der Politik sei. Er räumt ein, dass in der Vergangenheit oft nicht die richtigen Bäume als Straßenbäume gewählt worden seien.

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