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Inhalt

54/X. - Bestellung eines beratenden sowie stellvertretenden beratenden Mitglieds in den Jugendhilfeausschuss

Vorlagennummer54/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Integrationsrat bestellt Frau/ Herrn _____ als beratendes Mitglied sowie Frau/ Herrn _____ als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve.

Sachverhalt:


Gemäß § 5 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) gehört dem Jugendhilfeausschuss u.a. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates an, die oder der durch den Integrationsrat gewählt wird.
Gemäß § 5 Abs. 2 AG-KJHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Integrationsrat, 08.09.2014
Beschluss:
Der Integrationsrat bestellt in zwei getrennten Wahlgängen nacheinander einstimmig Frau Lilli Kostiw als beratendes Mitglied sowie einstimmig bei zwei Enthaltungen Herrn Wladyslaw Pisarek als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve.
Wortbeitrag:
Nach einigen Vorschlägen aus Reihen des Integrationsrates, die von den Vorgeschlagenen aber abgelehnt wurden, bleibt der Vorschlag von Herrn Heyrichs, als beratendes Mitglied Frau Lilli Kostiw und als stellvertretendes beratendes Mitglied Herrn Wladyslaw Pisarek in den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.

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