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55/X. - Mitgliedschaft im Landesintegrationsrat sowie Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters sowie e

Vorlagennummer55/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Integrationsrat beschließt,
a) dem Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen beizutreten und beauftragt die Verwaltung, das Erforderliche zu veranlassen.
b) _____ als Mitglied und _____ als seine/n Stellvertreter/in in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates zu entsenden.
c) _____ als Mitglied und _____ als seine/n Stellvertreter/in in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates zu entsenden.

Sachverhalt:


a) Mitgliedschaft im Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen
(§§ 1 bis 3 der Satzung des Landesintegrationsrates)

Der Landesintegrationsrat Nordrhein Westfalen ist ein Zusammenschluss der Integrationsräte/ Integrationsausschüsse, die in den Gemeinden und Städten Nordrhein-Westfalens bestehen. Er unterstützt die Integrationsräte/Integrationsausschüsse, koordiniert ihre Arbeit in Nordrhein-Westfalen und dient der Durchsetzung der Interessen der Migrantinnen und Migranten mit der Zielsetzung,
- den Erfahrungs- und Informationsaustausch unter den Integrationsräten/Integrationsausschüssen in Nordrhein-Westfalen zu fördern,
- die politische Meinungsbildung und Willensartikulation der Migrantinnen und Migranten zu intensivieren,
- gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer die politische, rechtliche, soziale und gesellschaftliche Gleichstellung der Migrantinnen und Migranten mit den deutschen Staatsangehörigen zu erreichen,
- der Fortbildung der Mitglieder der Integrationsräte/Integrationsausschüsse,
- bei der Bildung neuer Integrationsräte Hilfestellung zu leisten,
- die Bildung von Kreiskonferenzen der Integrationsräte/Integrationsausschüsse in kreisangehörigen Gemeinden zu unterstützen und
- die Zusammenarbeit mit den auf dem Gebiet der Migrationsarbeit tätigen Initiativen, Vereinen, Verbänden und Gebietskörperschaften zu intensivieren.
Der Landesintegrationsrat setzt sich dafür ein, dass die Kommunen den Integrationsräten/Integrationsausschüssen vor Ort im Rahmen der Allzuständigkeit des Rates eigene Kompetenzen und Entscheidungsrechte zugestehen.

Mitglied des Landesintegrationsrates können alle Integrationsräte/Integrationsausschüsse werden, die auf der Grundlage des § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gebildet wurden, einen entsprechenden Beschluss gefasst haben und ihre Mitgliedschaft schriftlich beantragen.

In der Sitzung des seinerzeit bei der Stadt Kleve bestehenden Integrationsausschusses am 18.01.2012 informierte Herr Süleyman Kosar, das für die Stadt Kleve zuständige Vorstandsmitglied des Landesintegrationsrates, über die Arbeit des Landesintegrationsrates. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, ein Beitrag wird nicht erhoben.

Da sich eine Mitgliedschaft im Landesintegrationsrat NRW nur positiv auf die Integrationsarbeit in Kleve auswirken kann, wird der Beitritt zum Landesintegrationsrat NRW empfohlen.


b) Vertretung in der Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW

Der Landesintegrationsrat umfasst nach § 5 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW folgende Organe: Mitgliederversammlung, Hauptausschuss, Vorstand.

Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung werden die Mitglieder in der Mitgliederversammlung durch ihre Delegierten vertreten, die Mitglieder der kommunalen Integrationsräte/ Integrationsausschüsse sind.


c) Vertretung im Hauptausschuss des Landesintegrationsrates

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Hauptausschuss aus je einer/einem vom jeweiligen Integrationsrat/ Integrationsausschuss entsandten Vertreter/in. Die Mitglieder können jeweils eine/n Ersatzdelegierte/n benennen.


Weitere Informationen zum Landesintegrationsrat NRW finden Sie auf der Seite: www.laga-nrw.de

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Integrationsrat, 08.09.2014
Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt einstimmig,
a) dem Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen beizutreten und beauftragt die Verwaltung, das Erforderliche zu veranlassen.


StV. Heyrichs schlägt für die Entsendung in die Mitgliederversammlung Herrn Ezer als Mitglied und Frau van der Giessen-Kleuters als stellvertretendes Mitglied und für die Entsendung in den Hauptausschuss Frau van der Giessen-Kleuters als Mitglied und Herrn Ezer als stellvertretendes Mitglied vor.

Da die Frage von StV. Gietemann, ob die zweite stellvertretende Vorsitzende ebenfalls entsendet werden könne, von der Verwaltung bejaht wird, schlägt er vor, Frau van den Berg für beide Gremien als zweite Stellvertreterin zu entsenden.

Integrationsvorsitzender Ezer lässt dann über die Beschlussvorschläge b) und c) der Drucksache unter Berücksichtigung des Vorschlags von StV. Gietemann abstimmen.

Der Integrationsrat beschließt einstimmig,
b) Herrn Hüseyin Ezer als Mitglied und Frau Mariska van der Giessen-Kleuters als seine Stellvertreterin sowie Frau Anna van den Berg als zweite Stellvertreterin in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates zu entsenden.
c) Frau Mariska van der Giessen-Kleuters als Mitglied und Herrn Hüseyin Ezer als ihren Stellvertreter sowie Frau Anna van den Berg als zweite Stellvertreterin in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates zu entsenden.
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas erläutert die Drucksache.

Herr Zigan fragt nach dem Beitrag für eine Mitgliedschaft.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass eine Mitgliedschaft beitragsfrei sei.

Integrationsratsvorsitzender Ezer lässt zunächst über Beschlussvorschlag a) der Drucksache abstimmen.

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