Inhalt
60/X. - Entwicklung der Grundschulen
Zusammenlegung der Montessorischule und der Spyckschule zum Zwecke der Neuerrichtung einer Gemeinschaftsgrundschule (Montessorischule)
Vorlagennummer | 60/X. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt,
1. gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2015 die Neuerrichtung einer zweizügigen Gemeinschaftsgrundschule (GGS) durch Zusammenlegung der GGS Montesorischule Kleve und der GGS Spyckschule. Die neue GGS, mit Montessori-Profil, wird am Standort der Spyckschule. Spyckstraße 24, entstehen.
2. für die Zeit vom 01.08.2015 -31.07.2018 gemäß § 83 Abs. 5 Schulgesetz NRW eine Dependance am jetzigen Standort der GGS Montessorischule ,Martinstr. 1, einzurichten.
3. Der Schulname lautet bis zur Neubestimmung "Gemeinschaftsgrundschule, Montessorischule, Stadt Kleve, Primarstufe, Spyckstr. 24, 47533 Kleve"
4. die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Raumprogramm zu erstellen und umzusetzen.
Sachverhalt:
Die Einführung der Montessoripädagogik in Griethausen zum Schuljahr 2006/07 zielte auf den Erhalt der Grundschule Griethausen ab. Dieses Ziel wurde nicht nur erreicht, sondern stark übertroffen. Jedes Jahr muss die Schulleitung das Aufnahmebegehren von Kindern ablehnen, da nicht ausreichend Plätze in der einzügigen Schule zur Verfügung stehen. Dies ist u.a. mit der Ansiedlung der Hochschule Rhein- Waal begründet.
Mit Zustimmung des Schulrates konnte eine fünfte Lerngruppe in Griethausen eingerichtet werden, die die Situation zwar etwas entspannt, aber die große Nachfrage nicht bremst.
Ein Ausbau des Schulstandortes in Griethausen ist aufgrund der Randlage nicht sinnvoll.
Die Verwaltung hatte zwei Schulstandorte als neuen Standort für die Montessorischule geprüft.
1. Schulzentrum Kellen
Die Idee, die Schüler/innen (SuS) im Gebäude des Schulzentrums unterzubringen, wäre mit der neuen Planung für die Standorte der weiterführenden Schulen hinfällig. Darüber hinaus befürwortet der Schulrat diesen Vorschlag aus verschiedenen Gründen nicht. Die Stellungnahme des Schulrates ist als Anlage 1 beigefügt.
2. Spyckschule Kleve
Die Spyckschule Kleve ist mit rund 146 SuS eine zweizügige Schule mit kleinen Klassen (siehe Anlage 2). Die zentrale Innenstadtlage bietet sich für eine Montessorischule an. Kinder aus den Montessori Kinderhäusern Kellen und Reichswalde könnten gleichermaßen die Schule erreichen. Das Schulgebäude reicht für die Unterbringung der Montessorischule mit den Ansprüchen der Differenzierung, Inklusion und des offenen Ganztags nach der ersten Betrachtung wahrscheinlich nicht aus.
Ein Anbau könnte notwendig werden und in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.07.2018 umgesetzt werden. Ob Sanierungen am Hauptgebäude und am Wohnhaus notwendig werden, muss noch geprüft werden. Auch diese Sanierungen könnten im gleichen Zeitraum umgesetzt werden.
Die neue GGS könnte dann ab dem 01.08.2018 den Betrieb am Standort Spyckschule aufnehmen kann.
Die Eltern, die ihre Kinder zum Schuljahr 2015/16 zur Grundschule anmelden, müssen vor dem Anmeldetermin (27.10.-31.10.2014) über das weitere Verfahren in Kenntnis gesetzt werden.
Die Neugründung der GGS könnte wie folgt ablaufen:
- Neugründung einer GGS durch Zusammenlegung zum Schuljahr 2015/16
- zum Schuljahr 2015/16 wird an der Spyckschule einmalig zwei Klassen Montessori mit je max. 18 SuS aufgenommen; in den weiteren Schuljahren können regulär die Anmeldungen für eine Klasse entgegen genommen werden.
- zum Schuljahr 2017/18 werden die Montessoriklassen und die zwei Regelklassen zum Standort Hagsche Poort (ehemalige Lutherschule) ausgelagert, damit in diesem Schuljahr die Spyckschule saniert werden kann. Der Standort Hagsche Poort steht dann zur Verfügung, weil zu diesem Zeitpunkt der Anbau an der GGS An den Linden fertig gestellt sein muss und die SuS vom Standort Hagsche Poort zur GGS An den Linden umziehen.
- zum Schuljahr 2018/19 werden die Klassen des Standortes Griethausen und die ausgelagerten Klassen am Standort Spyckstraße zusammen geführt
Die Schulkonferenzen beider Grundschulen wurden informiert und gebeten, einen Beschluss zu fassen.
Der Beschluss des Rates bedarf gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW der Genehmigung der Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde.
Auswirkungen:
Im Etat 2015 und folgende Jahre werden Mittel für die Planung und des Anbaus der neuen GGS am Standort Spyckstraße 24 eingestellt.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Schulausschuss, 09.09.2014
Wortbeitrag: | Zum besseren Verständnis der vorliegenden Drucksache weist Stadtoberamtsrätin Wier ergänzend auf folgendes hin: Bereits im Jahre 2005 seien die vier Grundschulleitungen der Grundschulen aus Griethausen, Rindern, Donsbrüggen und Keeken wegen der Bestandsgefährdung kleinerer Schulen vorstellig geworden. Seinerzeit sei vorgeschlagen worden zunächst Griethausen aufzugeben. Zur Prüfung sei ein Arbeitskreis, bestehend aus den vier Schulleitungen, der unteren Schulaufsicht, dem Bürgermeister und der Fachbereichsleitung des Fachbereiches Schulen gebildet worden. Durch die Angliederung der Montessori Pädagogik habe man in 2006 die Grundschule in Griethausen vor der Schließung bewahren können. Seit 2011 gebe es Gespräche mit der untern Schulaufsicht bezüglich einer Verlagerung der Montessorischule an einen zentraleren Standort. Dabei sei immer wieder die Spyckschule Kleve ins Gespräch gebracht worden. Die in der Drucksache genannte Zweizügigkeit beruhe darauf, dass die kommissarische Schulleiterin der Spyckschule immer betont habe, dass aus dem Bezirk der Spyckschule mindestens 1/3 der Schüler und Schülerinnen die Montessorischule nicht wählten. Diese Aussage sei erst in der Schulkonferenz am 01.09.2014 relativiert worden. Dort sei nun betont worden, dass alle Kinder aus dem Bezirk die Spyckschule besuchen, egal welche Pädagogik angeboten werde. Mit dieser Aussage, so sie sich bewahrheitete, reiche eine Zweizügigkeit voraussichtlich nicht aus. Nach ersten Einschätzungen müssten mindestens zehn Lerngruppen mit je 25 Schülern und Schülerinnen gebildet werden, was einer 2,5 Zügigkeit entspreche. Seitens der Grundschulleitungen begrüße man den Standort Spyckschule Kleve, so Herr Willmeroth. Ihm sei es aber wichtig, dass man die Bildung von Lerngruppen entsprechend kommuniziere. StV. Cosar möchte wissen, ob die Zahl von 36 Kindern in zwei Zügen ein fester Begriff sei. Herr Buyken verweist hierzu auf das 8. Schulrechtsänderungsgesetz. Es handele sich nur um eine Übergangslösung. Die Schülerinnen und Schüler würden in den Folgejahren in jahrgangs-gemischte Lerngruppen überführt. Frau Delbeck fragt sich, ob die Spyckschule bei einem wachsenden Schüleranteil auch noch die Schüler beschulen könne, die keine Montessori Pädagogik wünschten. Stadtoberamtsrätin Wier erklärt, dass man diese Kinder auch in Rindern, an der Gemeinschaftsgrundschule An den Linden oder auch an der Gemeinschaftsgrundschule Karl-Leisner Schule beschulen könne. Frau Delbeck stellt fest, dass dies aber dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ widerspreche. StV. Cosar stellt zu diesem Thema fest, dass man vor acht Jahren darum gekämpft habe, die Grundschule in Griethausen zu erhalten. Der Erhalt einer einzügigen Schule mache jedoch dauerhaft keinen Sinn. Es müsse eine Zweizügigkeit gegeben sein. Frau Schaale appelliert an die Eltern, sich auf die Montessori Pädagogik einzulassen. Auch Herr Hütz ist der Meinung, dass die Montessori Pädagogik einen guten Ruf genieße. Sie unterscheide sich nicht wesentlich von anderer Pädagogik. StV. Overkamp stellt sich die Frage, warum die Grundschule in Griethausen ihre hervorragende Arbeit nicht über das Jahr 2018 hinaus weiterführen könne. Für Herrn Buyken ist diese Frage durchaus nachvollziehbar. Dependance Lösungen als langfristiges Modell seien aber nicht ratsam. Man stoße bei diesen Modellen schnell an Grenzen. Mahnendes Beispiel sei die Gemeinschaftsgrundschule An den Linden. Hier habe die Bezirksregierung deutlich zu verstehen gegeben, dass eine Genehmigung nicht mit einer Dependance Lösung zu verwirklichen sei. Hinsichtlich der Bildung eines Grundschulverbundes rät Herr Buyken zu größter Zurückhaltung. Er habe damit keine guten Erfahrungen gemacht. Man dürfe die demographische Entwicklung nicht außer Acht lassen, so StV. Meyer-Wilmes. In Kleve sei man mit den vorhandenen Schulformen und Schulen gut aufgestellt. Seitens der Elternschaft seien zwei Fragen an sie gerichtet worden, so Ausschussvorsitzende Tekath, die sie gerne weitergeben möchte. Zum einen stellten sich die Eltern die Frage, wie eine Vermischung von Montessorischülern und Nicht-Montessorischülern an der Spyckschule erfolgen solle, wenn dort zum Schuljahr 2015/16 die ersten Kinder aufgenommen würden. Zum anderen verfügten nicht alle Lehrer über das erforderliche Montessori Diplom. Welche Möglichkeit gebe es, dieses möglichst zügig zu erwerben. Herr Buyken antwortet, dass die Lehrer/innen an Montessorischulen über ein Montessoridiplom verfügen müssen. Er wünsche sich ohne hin einen regeren Austausch von Lehrern und Lehrerinnen. Die fehlende Durchmischung der Schülerschaft im ersten Jahr halte er für eine sehr einseitige Denkweise. Er verweist auf andere Schulen, die nach Montessoripädagogik, aber nicht jahrgangsübergreifend arbeiten. |
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Haupt- und Finanzausschuss, 17.09.2014
Wortbeitrag: | Oberverwaltungsrätin Wier führt aus, dass es nach der letzten Schulkonferenz Irritationen über die Zahl der Schüler gegeben habe. Die Verwaltung schlage weiterhin eine zweizügige Schule mit der Maßgabe vor, dass die Schulleiterin je nach Kapazität und Anmeldezahlen entscheiden könne, drei Züge aufzunehmen. Die Spyckschule werde zweieinhalb-zügig für 10 Lerngruppen mit der notwendigen baulichen Erweiterung geplant. Im ersten Jahr könnten somit auch mehr Schüler aufgenommen werden. Verwaltung sowie Herr Buyken gingen davon aus, dass diese Planungen ausreichten, um den Montessoribedarf zu decken. StV. Tekath meldet für ihre Fraktion noch Beratungsbedarf an. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen. |
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Rat, 01.10.2014
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, 1. gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2015 die Neuerrichtung einer zweizügigen Gemeinschaftsgrundschule (GGS) durch Zusammenlegung der GGS Montesorischule Kleve und der GGS Spyckschule. Die neue GGS, mit Montessori-Profil, wird am Standort der Spyckschule, Spyckstraße 24, entstehen. 2. für die Zeit vom 01.08.2015 - 31.07.2018 wird gemäß § 83 Abs. 5 Schulgesetz NRW eine Dependance am jetzigen Standort der GGS Montessorischule, Martinstr. 1, eingerichtet. 3. bis zur Neubestimmung den Schulnamen "Gemeinschaftsgrundschule, Montessorischule, Stadt Kleve, Primarstufe, Spyckstr. 24, 47533 Kleve" zu vergeben. 4. die Verwaltung zu beauftragen, das notwendige Raumprogramm zu erstellen und umzusetzen. |
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Wortbeitrag: | StV. Cosar teilt mit, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Drucksache zustimmen werde, da dadurch nicht nur der Bedarf an Montessori-Pädagogik gedeckt, sondern auch der Erhalt der Spyckschule gewährleistet werde. Eine dauerhafte Dependance in Griethausen halte seine Fraktion aus pädagogischer Sicht für wenig sinnvoll. Zudem habe die Erfahrung mit den Schulen in Keeken und Donsbrüggen gezeigt, dass eine solche Lösung von den Eltern nicht angenommen werde. Der Beschluss der Schulkonferenz der Spyckschule sei bekannt. Der Vorschlag, auch eine Regelklasse anzubieten, werde aber weder vom Schulamt noch von der Leitung der Montessorischule unterstützt und scheine aus pädagogischer Sicht auch nicht sinnvoll. Darüber hinaus sei die pädagogische Ausrichtung einer Schule nicht Aufgabe des Rates. StV. Tekath führt aus, dass ihre Fraktion das demokratische Recht von Fraktionsberatungen genutzt habe, weil ständig neue Informationen von Eltern bzw. Elternvertretern aus Griethausen und von der Spyckschule an sie herangetragen worden seien. Ihre Fraktion habe sich mit beiden Fragen und auch mit dem Beschluss und dem Vorschlag der Schulkonferenz der Spyckschule befasst. Es sei nicht Aufgabe des Rates über die Art der Beschulung zu entscheiden. Letztlich wolle sie dem Anspruch der Eltern auf Montessori-Beschulung gerecht werden. Dazu reichten die Aufnahmekapazitäten der Grundschule in Griethausen nicht aus. Durch die zweieinhalbzügige Planung an der Spyckschule solle dem Bedarf gerecht werden. Ihre Fraktion habe sich schwer damit getan, die Grundschule in Griethausen aufzugeben. Sie verstehe die Eltern, die für den Erhalt der Grundschule in Griethausen wie auch eine Regelbeschulung an der Spyckschule plädierten. Die Regelbeschulung werde aber nach wie vor an sechs Grundschulen im Stadtgebiet angeboten. Sie richtet den Appell an die Eltern, die Chance für eine Beschulung an der Spyckschule zu nutzen. In Griethausen werde noch bis 2018 unterrichtet. Ihre Fraktion werde der Drucksache geschlossen zustimmen. Auch StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt für ihre Fraktion die Zustimmung zur Drucksache mit. Sie könne die Eltern in Griethausen verstehen, die mit dem Beschluss nicht einverstanden seien. Allerdings beinhalte der Beschluss auch eine Übergangsphase. Sie schließt sich ihren Vorrednern an und äußert, dass auch sie eine zweigleisige Beschulung nach Montessori und Regelunterricht pädagogisch für nicht haltbar halte, wenngleich der Rat über diese Angelegenheit gar nicht entscheide. StV. Rütter teilt mit, dass sich seine Fraktion den bisherigen Ausführungen nicht anschließen könne. Er persönlich könne dies zwar sehr gut nachvollziehen und halte es für eine gute Sache, die funktionieren könne. Er habe aber die Befürchtung, dass der Eindruck entstehe, dass Schulpolitik gegen den Willen der Eltern gemacht werde. Seine Fraktion halte es entsprechend dem Beschluss der Schulkonferenz der Spyckschule für sinnvoller, zunächst eine Befragung durchzuführen, um anhand des tatsächlichen Bedarfes eine Entscheidung zu treffen. StV. Bay weist darauf hin, dass bereits in 2006 im Bürgerhaus in Griethausen eine Veranstaltung stattgefunden habe, in der über den Erhalt der Grundschule beraten worden sei. Jeder müsse sich darüber im Klaren sein, dass die Grundschule bereits 2006 vor der Schließung gestanden habe und sich jede Elterngeneration mit der Schließung konfrontiert sehe. Er halte es für unehrlich, wenn kommuniziert würde, dass es eine reale Perspektive gebe, die Grundschule in Griethausen zu erhalten. Eine Verlängerung könne nur für zwei bis drei Jahre gewährleistet werden. Dieser Beschluss sei nun notwendig. Auch er appelliere daran, dem neuen Schulplan eine Chance zu geben. StV. Goertz teilt mit, dass sich seine Fraktion den Ausführungen von StV. Bay anschließe und der Drucksache zustimmen werde. |
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