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691/X. - Verkehrssituation auf der Straße Stiller Winkel

Vorlagennummer691/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Bürgeranträge lehnt den Antrag des Herrn Siebers, vertreten durch die Kreisbauernschaft Kleve e. V., auf Freigabe der Straße Stiller Winkel für den landwirtschaftlichen Verkehr ab.

Sachverhalt:


Herr Leo Siebers, vertreten durch die Kreisbauernschaft Kleve e. V., beantragt die Öffnung der Straße Stiller Winkel für landwirtschaftlichen Verkehr.

Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung vom 23.08.1989 nach einer langjährigen Diskussion beschlossen, die Durchfahrt der Straße Stiller Winkel durch Wegsperren zu unterbinden. Der Anliegerverkehr war sicherzustellen. Die Maßnahme wurde 1990 umgesetzt. Der Anliegerverkehr wurde von der B 9 kommend durch die Aufstellung eines Zusatzzeichens der Straßenverkehrsordnung (StVO) ermöglicht. Ebenso wurde dem landwirtschaftlichen Verkehr die Möglichkeit der Einfahrt von der K 3 kommend durch Aufstellung von Zusatzzeichen der StVO ermöglicht.

Der Hinweis der Kreisbauernschaft Kleve e. V., dass die Straße Stiller Winkel zum jetzigen Zeitpunkt für den Anliegerverkehr (außer landwirtschaftlicher Verkehr) gesperrt sei, traf zum Zeitpunkt der gemeinsamen Ortsbesichtigung am 04.07.2017 zu. Durch die USK wurde bereits am 12.07.2017 das angeordnete Zusatzzeichen "Anlieger frei" der StVO aufgestellt und das fälschlicherweise aufgestellte Zusatzzeichen "landwirtschaftlicher Verkehr frei" der StVO entfernt. Die aktuelle Beschilderung entspricht somit dem o. a. Ratsbeschluss vom 23.08.1989.

Das nach der StVO vorgesehene Anhörungsverfahren der beteiligten Stellen ergab wie folgt:

Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Kleve vom 17.08.2017

„Bei der Straße „Stiller Winkel“ handelt es sich um eine ca. 4 m breite asphaltierte Straße, welche eine Verbindung zwischen der Tiergartenstraße ( B 9 ) und der Keekener Straße ( K 3 ) herstellt. Auf Höhe der alten Bahntrasse ist die Straße durch eine Absperrschranke gesperrt, so dass hier kein Durchgangsverkehr stattfinden kann. Lediglich Radfahrer und Fußgänger können hier passieren. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist ein Begegnungsverkehr nicht möglich.
Zur Bestellung der anliegenden Felder ist die Straße ausreichend befestigt und für den Verkehr freigegeben. Eine dauerhafte Durchfahrt von schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen würde den Straßenbelag und Unterbau erheblich belasten und irgendwann eine Instandsetzung nach sich ziehen. Da hier eine erhebliche Anzahl von Radfahrern und Spaziergängern täglich verkehren, würde eine Gefährdungslage geschaffen. Die Bestellung der Felder in Kleve-Donsbrüggen ist über andere Verkehrswege gewährleistet. Die K 3 sowie auch die B 9 sind dafür geeignet große landwirtschaftliche Fahrzeuge aufzunehmen.
 
Aus polizeilicher Sicht wird die Freigabe für die Durchfahrt von landwirtschaftlichen Verkehr abgelehnt.“

Stellungnahme des Fachbereiches Tiefbau der Stadt Kleve vom 16.08.2017

„Aus Sicht des FB 66 bestehen erhebliche Bedenken gegen die im Antrag geschilderte Durchfahrt mit landwirtschaftlichem Gerät. Die Fahrbahnbreite ist mit max. 4,00 m nicht für einen Begegnungsverkehr ausgelegt. Darüber hinaus spricht das Alter der Straße Stiller Winkel für einen Fahrbahnaufbau, der den heutigen Anforderungen an den Oberbau nicht mehr entspricht und mit Zunahme der Belastung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge die Standsicherheit an ihre Grenzen gerät.

Aus den technischen Gründen allein ergibt sich schon die Ablehnung gegen die Durchfahrt für landwirtschaftlichen Verkehr.“

Seitens des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung werden die o. a. Bedenken der Kreispolizeibehörde Kleve und des Fachbereiches Tiefbau zur Öffnung der Straße Stiller Winkel für landwirtschaftliche Fahrzeuge geteilt. Die aktuelle Verkehrsregelung hat sich grundsätzlich bewährt. In den vergangenen Jahren haben sich die Dimensionen und Abmessungen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen in einem teilweise nicht unerheblichen Maße erhöht. Es werden u. a. wesentlich höhere Geschwindigkeiten bei einem erhöhten Gesamtgewicht erzielt, als noch vor einigen Jahren. Für die Anwohner der Straße Stiller Winkel könnten bei einer Öffnung für landwirtschaftliche Fahrzeuge erhebliche Lärmbelästigungen auf Grund des zu erwartenden steigenden landwirtschaftlichen Verkehrs auftreten.

Für die Öffnung der Straße Stiller Winkel sprechen lediglich die wirtschaftlichen Interessen des Herrn Siebers. Die Bewirtschaftung seiner u. a. in Donsbrüggen gelegenen landwirtschaftlichen Flächen kann durchaus über die vorhandenen Verkehrswege (B 9 Klever Ring) sichergestellt werden. Die Verkehrswege sind geeignet, landwirtschaftliche Fahrzeuge aufzunehmen und der "Umweg" ist durchaus zumutbar.

Unter Abwägung aller Interessen ist die Öffnung der Straße Stiller Winkel für den landwirtschaftlichen Verkehr daher weder zweckdienlich noch erforderlich.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 31.08.2017
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranträge lehnt den Antrag des Herrn Siebers, vertreten durch die Kreisbauernschaft Kleve e. V., auf Freigabe der Straße Stiller Winkel für den landwirtschaftlichen Verkehr ab.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing erläutert die Drucksache.

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