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Inhalt

817/X. - Sachstandsbericht Europa-RadBahn































Vorlagennummer817/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

Sachverhalt:


Am 26.08.2017 ist in Kleve am Parkplatz Spoykanal/Kirmesplatz (Nähe Draisinenbahnhof) der Startschuss zum Bau der grenzüberschreitenden Europa-RadBahn, Teilabschnitt Kleve-Kranenburg im Rahmen eines kommunalen Zusammenschlusses der Stadt Kleve und der Gemeinde Kranenburg gefallen.
Zielsetzung
Die Stadt Kleve und die Gemeinde Kranenburg verfolgen das Ziel, mit der Europa-RadBahn eine komfortable und bei Bedarf auch schnelle Radwegeverbindung in Richtung Nijmegen und zurück zu schaffen. So soll der Radverkehrsanteil am Verkehrsaufkommen gesteigert und in Verbindung mit dem ÖPNV ein Umstieg vom motorisierten Individualverkehr hin zum umwelt- und klimafreundlichen Radverkehr erleichtert werden. Damit nimmt das Projekt den stetigen Trend zu Pedelec und eBike auf und schafft auch für das konventionelle Rad eine attraktive Verbindung.
Förderung
Das Gesamtprojekt mit einer Investitionssumme von 6,52 Mio. Euro wird im Rahmen des Bundeswettbewerbs Klimaschutz im Radverkehr durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unterstützt. Für die Strecke entlang der Bahntrasse hat der Bund seine finanzielle Unterstützung in Höhe von rund 4,3 Mio. Euro (70 % Förderquote) zugesichert. Darüber hinaus fördert das Land Nordrhein-Westfalen mittels einer erstmalig in Nordrhein-Westfalen beispielhaft umgesetzten Co-Finanzierung mit rund 921.000 Euro (15% Förderquote) den Ausbau der grenzüberschreitenden Radwegverbindung. Für die Kommunen verbleibt ein Eigenanteil in Summe von rund 1,3 Mio. Euro.
Die Kostenentwicklung ist abhängig von der Marktsituation und kann somit variieren. Sie wird bei Veränderungen mit den Projektpartnern und dem Projektträger kommuniziert.

Inhalt der Baumaßnahme

Entlang der gewidmeten Bahntrasse zwischen Kleve und Kranenburg, die zurzeit im Draisinenverkehr touristisch genutzt wird, entsteht auf einer Länge von ca. 11,12 km (ca. 4,67 km Klever Stadtgebiet, ca. 6,45 km Kranenburger Gemeindegebiet) ein durchgängiger und direkt geführter Fernradweg unter Berücksichtigung aller klimaschutz- und radverkehrsrelevanten Aspekte. Die Europa-RadBahn eignet sich zur überregionalen grenzüberschreitenden Verbindung von Kleve in Richtung Nijmegen und zurück. Die direkt geführte asphaltierte Europa-RadBahn ist als selbständig geführter Zweirichtungsradweg geplant. Im Verlauf der Strecke werden sich beispielsweise Rastplätze mit Abstellanlagen, E-Bike Ladestationen und ein Fahrradverleih befinden.

Der Radweg steht nicht in Konkurrenz zu einer Reaktivierung der Bahnlinie zwischen Kleve und Nijmegen.

Ablauf der Baumaßnahme – Realisierungsschritte

Der erste Bauabschnitt zwischen Wiesenstraße und Flutstraße wurde im November 2017 fertiggestellt.

Am 13.02.2018 starten die Rodungsarbeiten auf der nach wie vor zu Bahnzwecken gewidmeten Fläche. Diese ist größtenteils von Gehölzstreifen, meist Baumgruppen mit mehr oder weniger dichtem Unterholz umgeben. Hierbei handelt es sich überwiegend um eine Sukzessionsfläche, die sich im Laufe der Jahrzehnte nach Entfernung des zweiten Gleises in den 1960er Jahren nach und nach auf der Trasse entwickelt hat und als „Natur auf Zeit“ gemäß § 30 (2) Nr. 3 Landesnaturschutzgesetz NRW zu werten ist.
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan hat als Grundlage den Entwurf für diese Maßnahme. Auf dieser Basis hat der Naturschutzbeirat des Kreises Kleve dem Eingriff zugestimmt und die Untere Naturschutzbehörde eine Befreiung gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz erteilt.
Die dargestellten ökologischen Maßnahmen für die auszugleichenden Flächen, wie beispielsweise Neuanpflanzungen (einreihige Hecke, Bäume und Sträucher) werden nach den Rodungsarbeiten planerisch konkretisiert, da erst zu diesem Zeitpunkt eine detaillierte Grünplanung sinnvoll ist.
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Radwegbau liegt nicht vor. Die Maßnahme erfolgt einseitig; die lineare Struktur wird weiterhin erkennbar bleiben.
Die weiteren Tiefbauarbeiten sind für Sommer 2018 geplant. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens kann der genaue Zeitpunkt mitgeteilt werden.

Weitere Erläuterungen erfolgen im Rahmen einer Präsentation.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 22.02.2018
Wortbeitrag:
Herr Meier vom Büro Horschler erläutert den Sachstand der Europa-Radbahn hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit anhand einer PowerPoint-Präsentation.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus führt weiterhin zu den technischen Daten der Europa-Radbahn aus.

Sachkundiger Bürger Koken teilt mit, dass die erforderlichen Rodungen von Nöten seien. Der gesamte Umfang der Maßnahme sei ihm aber nicht bekannt gewesen. Natur auf Zeit bedeute, dass so lange die Wege nicht genutzt würden, die Natur dort in Ruhe gelassen werde. Das zweite Gleis sei schon sehr lange stillgelegt. Vielleicht könne dort ein Umdenken stattfinden und die Natur sich dauerhaft ansiedeln. Er bittet anschließend, weitere Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.

GV. Janßen fragt an, ob durch die anstehende Baumaßnahme der Draisinenverkehr beeinträchtigt werde. Weiterhin möchte er wissen, ob die Querung der B 9 mit Induktionsschleifen versehen werde.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus antwortet, dass der Draisinenverkehr auf Grund der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werde. Weiterhin teilt er mit, dass die Knotenpunkte teilweise signalisiert würden. Aktuell seien die Planungen aber erst im Entwurfsstadium und Gespräche mit den zuständigen Straßenbaulastträgern würden geführt. Im Rahmen der Ausführungsplanung werde hierzu weiter berichtet.

GV. Maas bemerkt, dass bei den prozentualen Förderungen Differenzen festzustellen seien.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus antwortet, dass die Differenzen entstanden seien, da nur die zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden können und insgesamt alle Kosten aufgeführt seien.

StV. Verhoeven lobt die gute Präsentation und teilt mit, dass die CDU die Maßnahme sehr begrüße. Er bestätigt, dass während der Baumaßnahme auf die Sicherheit der Draisinennutzer zu achten sei.

GV. Franken stellt drei Fragen:

1. Dürfen nur Radfahrer den Weg benutzen oder auch Skater, Radrennfahrer, Fußgänger usw.?
2. Der Querschnitt sei in gleicher Höhe zur Draisine dargestellt gewesen. Wie werde der aktuelle Höhenunterschied ausgeglichen?
3. Der Naturschutzbeirat habe für die Befreiung Maßnahmen vorgeschrieben. Wann werde die 3000 m² Ausgleichsfläche für die Nachtigall hergestellt?

Tariflich Beschäftigter Klockhaus antwortet zu 1., dass die StVO vorgebe, welche Nutzung auf dem Weg zugelassen sei. Der Fußgängerverkehr sei ebensowenig zugelassen wie Skater. Eine abschließende Aussage zu 2. könne erst im Rahmen der Ausführungsplanung getroffen werden. Ziel sei aber, so wenig Bodenbewegung zur Baustelle durchzuführen wie möglich und für die Höhenausbildung möglichst einen Bodenmassenausgleich durch den vorhandenen Schotter durchzuführen.

Tariflich Beschäftigte van Koeverden antwortet zu 3., dass die CEF Ausgleichsfläche für die Nachtigall bereits angrenzend an das bestehende Revier angelegt worden sei.

GV. Andreas Mayer teilt mit, dass die Kommunikation für ein Projekt dieser Größenordnung sehr wichtig sei. Dennoch solle aus dem Bau kein Event gemacht und übertrieben werden. Die Beleuchtung solle insekten- und anwohnerschonend angelegt werden. Weiterhin stellt er zwei Fragen:

1. Bei bestehenden Radwegen wüchsen die Baumwurzeln nach einigen Jahren häufig zur Fahrbahndecke und würden diese schädigen. Er bittet um Mitteilung, ob hiergegen Einwachssperren verbaut würden.
2. Außerorts sei der Weg für Radfahrer zur Nutzung beschildert. In Kleve seien innerorts teilweise auch Fußwege vorhanden. Wie ist dies in Kranenburg geplant?

Tariflich Beschäftigter Klockhaus teilt mit, dass vom Zuschussgeber gefordert werde, die aufgeführten Kommunikationswege zu nutzen. Die europäische Verbindung sei einzigartig und daher auch dementsprechend zu kommunizieren. Bezüglich der vorgeschlagenen Beleuchtung teilt er mit, dass die genannten Aspekte komplett berücksichtigt würden. Auch das Wurzelwachstum sei berücksichtigt worden. Die vorhandenen Baumstubben würden entsorgt. Dadurch könne kein nennenswertes weiteres Wurzelwachstum erfolgen.

Gemeindeamtsrat Hermsen antwortet zu 2., dass auf dem Gemeindegebiet von Kranenburg keine parallel verlaufenden Fußwege zum Radweg vorhanden seien. In Kleve seien auch nur Fußwege an stark genutzten Teilstücken vorhanden, welche aber auch nicht förderfähig seien.

Sachkundiger Bürger Walzebug teilt mit, dass gerade in der Niederung häufig Rennradfahrer anzutreffen seien. Diese führen auch in Pulks, was zu Problemen führen könne.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus teilt mit, dass Rennradfahrer die Europa-Radbahn im Rahmen der StVO ebenfalls befahren dürfen. Bezüglich dieser Thematik müsse aber auch für ein Miteinander geworben werden.

StV. Rütter fragt nach einem grenzüberschreitenden Marketing und ob Partner in den Niederlanden vorhanden seien.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus antwortet, dass die Verbindung in die Niederlande bestehe. Im Rahmen von Workshops solle die Verbindung auch in den Niederlanden kommuniziert werden. Das Interesse auf niederländischer Seite an der Europa-Radbahn sei definitiv vorhanden.

GV. Mayer führt aus, dass die Europa-Radbahn nun mit einer Breite von 3,00 m von Kleve nach Kranenburg errichtet werde. Von Kranenburg bis zur Landesgrenze weise der Weg eine Breite von 2,50 m und von dort bis Groesbeek nur noch eine Breite von 2,00 m auf. Es entstünden somit sehr unterschiedliche örtliche Gegebenheiten.

Bürgermeister Steins entgegnet, dass der entstehende Prozess nicht kleingeredet werden sollte. Die Niederländer hätten einen Radweg zur Landesgrenze gebaut. Die Gemeinde Kranenburg habe diesen weitergeführt und nunmehr werde die Verbindung nach Kleve geschaffen. Die Maßnahme sei eine Initialzündung, den motorisierten Verkehr von der Straße zu holen.

StV. Kumbrink teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Verwaltung im Rahmen der Rodungsarbeiten vertraue und weiterhin unterstütze.

GV. Kersten fragt an, ob die Europa-Radbahn von S-Pedelecs befahren werden dürfe.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus führt aus, dass die Grundlage für die Europa-Radbahn die StVO sei und der Regelquerschnitt nach Regelwerk auf Radfahrer angelegt sei.

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