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834/X. - Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen

Vorlagennummer834/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt die Bildung einer Überhangklasse am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium für das Schuljahr 2018/19.

Sachverhalt:


Die Anmeldezahlen zum Schuljahr 2018/19 für die weiterführenden Schulen wurden in Abstimmung mit den Fraktionen und im Sinne der Eltern zunächst intern mit den Schulleitungen und den Fraktionen beraten. Die relativ ruhige Phase nach der Anmeldephase haben die Eltern sehr positiv bewertet und die Verantwortlichen darin bestätigt, dieses Verfahren richtig gewählt zu haben.
Die Anmeldezahlen, Stand 08.03.2018, stellen sich wie folgt dar:

Herkunft der
SuS Karl Kisters RS Joseph Beuys Gesamtschule Gesamtschule am Forstgarten Freiherr-vom-Stein-Gymn. Konrad-Adenauer-Gymn. Insgesamt
Kleve 66 103 59 79 70 377
Bedburg-Hau 28 12 7 21 13 81
Kranenburg 7 4 31 9 12 63
Kalkar 1 1 2
Goch 2 1 3
Sonstige 0 3 2 5
Gesamt 101 119 99 113 99 531


Die Zügigkeiten der weiterführenden Schulen wurden durch den Rat der Stadt Kleve wie folgt festgelegt:

Schule Anzahl der Züge
Karl Kisters Realschule
3
Gesamtschule am Forstgarten 5
Joseph Beuys Gesamtschule 5
Konrad-Adenauer-Gymnasium 3
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 3


Gemäß § 6 Abs. 5 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz ( AVO-RL) gilt je Klasse die Bandbreite von 25-29 Schülern und Schülerinnen und der Klassenfrequenzrichtwert von 27. Gemäß § 6 Abs. 2 AVO-RL soll der Klassenfrequenzrichtwert nicht unterschritten werden. Aus diesem Grund sind für die Karl Kisters Realschule drei Eingangsklassen zu bilden und wenige Anmeldungen können nicht angenommen werden.
Die Joseph Beuys Gesamtschule wird fünf , die Gesamtschule am Forstgarten vier Eingangsklassen im Rahmen der festgelegten Zügigkeiten bilden. Beide Gesamtschulen sind Schulen des gemeinsamen Lernens.
Das Konrad-Adenauer-Gymnasium wird im Rahmen der festgelegten Zügigkeit drei Eingangsklassen bilden können und wenige Anmeldungen können nicht angenommen werden.
Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium kann aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ausnahmsweise eine vierte Eingangsklasse, eine sogenannte Überhangklasse , bilden; die schulfachliche Aufsichtsbeamtin bei der Bezirksregierung hat zu dieser Maßnahme Zustimmung signalisiert.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 14.03.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig die Bildung einer Überhangklasse am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium für das Schuljahr 2018/19.

Bürgermeisterin Northing erläutert sodann das Abstimmungsverhalten bei der geheimen Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Bildung einer Überhangklasse an der Karl Kisters Realschule.

Als Stimmzähler werden StV. Welberts und StV. Hütz benannt.

Als Ergebnis der geheimen Abstimmung ergeht folgender Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve lehnt die Bildung einer Überhangklasse an der Karl Kisters Realschule für das Schuljahr 2018/2019 mehrheitlich bei 20 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab. Eine Stimme wurde für ungültig erklärt.
Wortbeitrag:
StV. Gebing macht den Standpunkt seiner Fraktion deutlich, die dem Vorschlag zur Bildung einer Überhangklasse am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium folge, aber gleichzeitig auch die Bildung einer Überhangklasse an der Karl Kisters Realschule beantrage. Zu den Gründen führt er die andauernd starke Nachfrage für diese Schule, die Möglichkeit, jedem Elternwillen aufgrund der Anmeldezahlen gerecht zu werden sowie die Möglichkeit zur Bildung pädagogisch sinnvoller kleiner Klassen mit 25 und 26 Schülern, an. Auch die angeführte Verordnung lasse dieses Vorgehen zu. Eine Benachteiligung der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens sehe er ebenfalls nicht. Allerdings appelliert er noch einmal an die Verwaltung, die Baumaßnahmen zügig voranzutreiben.

Leitender Rechtsdirektor Goffin führt zur rechtlichen Situation bezüglich der Unterscheidung zwischen der dauerhaften Einrichtung eines vierten Zuges und der einmaligen Entscheidung zur Bildung einer Überhangklasse sowie der Rolle der Bezirksregierung in diesem Verfahren aus.

StV. Rütter schließt sich im Namen seiner Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion auf Bildung einer Überhangklasse an der Karl Kisters Realschule an, da durch die Bildung einer vierten Eingangsklasse die vorgegebene Bandbreite eingehalten, das pädagogische Umfeld für gute Arbeit geschaffen werde und die Möglichkeit zur unterjährigen Aufnahme weiterer Schüler bestehe.

StV. Tekath teilt mit, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folge, den ergänzenden Antrag der CDU-Fraktion aber ablehne. Als Gründe führt sie im Wesentlichen das Erfordernis einer verlässlichen Schulpolitik an. Da die Bezirksregierung bereits die Ablehnung zur Bildung einer Überhangklasse angekündigt habe, würde die Rücknahme dieser Entscheidung lediglich zu einer weiteren Verunsicherung der Eltern führen.

StV. Gebing und StV. Rütter machen deutlich, welche Rolle der Bezirksregierung und dem Rat in diesem Verfahren tatsächlich zuteilwerde. StV. Rütter stellt zudem die Beratung durch die Bezirksregierung in Frage.

Bürgermeisterin Northing schließt sich letzterem an.

StV. Dr. Meyer-Wilmes verweist auf die gefassten Beschlüsse zu den Zügigkeiten der Schulen und macht deutlich, dass auch die Situation der Gesamtschulen in den Blick genommen werden müsse, deren Aufbau nicht torpediert werden dürfe. Vielmehr sollte ein ausbalanciertes Schulsystem geschaffen werden. Sie stellt weiter in Frage, dass es sich noch um eine Ausnahme handele, wenn die Überhangklasse an der Karl Kisters Realschule zum siebten Mal in Folge gebildet werde.

Auch StV. Dr. Merges spricht sich um Namen seiner Fraktion für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Seine Fraktion stehe zur beschlossenen Dreizügigkeit der Karl Kisters Realschule. Bei der erneuten Bildung einer Überhangklasse handele es sich tatsächlich um eine verkappte Vierzügigkeit.

StV. Gebing stellt erneut klar, dass der Aufbau der Gesamtschulen nicht torpediert werden solle. Es gehe darum, dem Elternwillen gerecht zu werden. Die Eltern hätten einen Anspruch, dass ihre Kinder wunschgemäß beschult würden und es sei möglich, diesem aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen nachzukommen.

StV. Bay verliest die Antwort zu einer entsprechenden Anfrage des FDP-Abgeordneten Gebauer an die Landesregierung, durch die deutlich wird, dass die Bildung einer Überhangklasse nur ausnahmsweise und temporär möglich ist und die Bezirksregierung eine solche Entscheidung bestätigen muss. Er macht weiter deutlich, dass sich eine solche Entscheidung nachteilig auf die Gesamtschulen auswirke, da diese durch den entstehenden Charakter eines Auffangbeckens für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht die Gymnasien oder die Realschule besuchten, abgewertet würden. Er spricht von einem selektiven System. Ein Ausdruck, den er später mit Bedauern zurücknimmt.

StV. Ricken beantragt für die CDU-Fraktion geheime Abstimmung zur Entscheidung über die Bildung einer Überhangklasse an der Karl Kisters Realschule.

Bürgermeisterin Northing weist darauf hin, dass diese Entscheidung rechtlich möglich sei. Sie lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Drucksache abstimmen.

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