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Inhalt

96/X. - Kinderbetreuungsplanung 2015 - 2018

Vorlagennummer96/X.
Beratungsartnichtöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Kinderbetreuungsplanung zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Im November 2014 beginnt das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2015/2016. Zu diesem Zeitpunkt wurde bisher eine einjährige Betreuungsplanung vorgelegt, die bis zur folgenden Jugendhilfeausschusssitzung noch näher mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen abgestimmt wurde.

Erstmals wurde nun eine mehrjährige Kinderbetreuungsplanung entworfen, die jährlich fortgeschrieben wird. In der Anlage ist ein Planungszeitraum bis August 2018 enthalten.

Aufgeteilt nach Sozialräumen wird zunächst die tatsächliche Inanspruchnahme aus den Jahren 2011 bis 2014 für über- und unterdreijährige Kinder differenziert nach Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege abgebildet. Die Fortschreibung der Betreuungsplanung bis zum Jahr 2018 basiert bezüglich der Anzahl der Kinder soweit wie möglich auf Daten des Einwohnermelderegisters und ergänzend auf Daten des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen. Erstmals wird hierdurch belegt, dass die Anzahl sowohl der unterdreijährigen als auch der überdreijährigen Kinder in den nächsten Jahren insgesamt steigen wird. Durch die jährliche Fortschreibung der Betreuungsplanung ist gewährleistet, dass die Prognose der noch nicht geborenen Kinder anhand der tatsächlichen Kinderzahlen zum Zeitpunkt der Fortschreibung aktualisiert wird.

Die Inanspruchnahmequote ist entsprechend dem Trend der letzten Jahre zukünftig leicht steigend.

Weil in den Kindertageseinrichtungen grundsätzlich alle Kinder gemeinsam betreut werden können, ist unklar, in welchen Kindertageseinrichtungen Kinder mit (drohenden) Behinderungen betreut werden. Im Rahmen der Planung wird je Sozialraum ein zusätzliches Platzangebot von 4 % berücksichtigt, um den besonderen Bedarf bei der gemeinsamen Betreuung aller Kinder in Form einer Gruppenstärkenreduzierung zu berücksichtigen.

Das vorläufige Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2015 wurde so gestaltet, dass es zum 01.08.2015 weder einen Platzüberhang noch einen Fehlbedarf gibt. Dabei ist der Stundenumfang der jeweiligen Plätze noch variabel. Erst nach vorliegen aller Elternwünsche und weiterer Abstimmungen mit den Trägern kann das Angebot auch vom Stundenumfang festgeschrieben werden. Dies ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Februar 2015 vorgesehen.

Das Platzangebot zum 01.08.2015 berücksichtigt, dass das Familienzentrum des Caritasverbandes am Übergangsstandort (Küppersstraße 52) mit 3 Gruppen betrieben wird. Aufgrund geringerer Anmeldungen wurden im Kindergartenjahr 2014/2015 zunächst nur 2 Gruppen in Betrieb genommen. Außerdem ist der geplante Umzug der InKita von der Kuhstraße zur Kalkarer Straße berücksichtigt. Am Standort Kuhstraße wurden zusätzlich 40 Betreuungsplätze für überdreijährige Kinder eingeplant.

Die Betreuungsplanung zeigt ein solides und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Gleichzeitig gewinnen Träger durch die mehrjährige Planung eine zusätzliche Gewissheit zur voraussichtlichen Entwicklung des Betreuungsbedarfes in der Stadt Kleve. So ist insbesondere im Sozialraum Kleve in den kommenden Jahren mit einem zusätzlichen Bedarf zu rechnen, der mit dem Neubau des Familienzentrums des Caritasverbandes als viergruppige Einrichtung abgefedert werden kann.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 19.11.2014
Jugendhilfeausschuss, 19.11.2014
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Kinderbetreuungsplanung zur Kenntnis.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiterin Reihs erläutert die Drucksache. Erstmals werde bereits im November eine mehrjährige Kinderbetreuungsplanung dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.

Abteilungsleiter Koch geht näher auf die Berechnungsgrundlagen der mehrjährigen Kinderbetreuungsplanung ein. Bei der Ermittlung der zukünftigen Anzahl der Kinder sei auf die Daten des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen worden. Der Trend der nächsten Jahre zeige sowohl bei der Anzahl der unterdreijährigen als auch bei den überdreijährigen Kindern einen Anstieg.
Bei der Ermittlung des Betreuungsbedarfes habe man für die Planung auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Nach der Einführung und Weiterentwicklung von "Kita-Online" als zentrales Anmelde- bzw. Bedarfsmeldesystem sei vorgesehen, frühzeitiger die angezeigten Betreuungsbedarfe der Eltern bei der Planung heranzuziehen. Insgesamt stehe ein gutes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Kleve zur Verfügung. Durch die Vorlage einer mehrjährigen Betreuungsplanung sei man nun besser in der Lage, strategische Entscheidungen für den weiteren bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen zu treffen.

Herr Reusch fragt, warum die in der Drucksache dargestellte Vorausberechnung für Kinder unter 3 Jahren nicht mit der prognostizierten Steigerung in der Gemeindemodellrechnung übereinstimme. Abteilungsleiter Koch erklärt, dass in der Drucksache Daten aus der Gemeindemodellrechnung mit Daten aus dem Einwohnermeldeamt gemischt worden seien. Die Daten aus der Gemeindemodellrechnung seien in der Drucksache ausschließlich für zukünftige Geburtszeiträume berücksichtigt. Für vergangene Geburtszeiträume, für die Daten im Einwohnermeldeamt vorliegen, sei auf diese Daten zurückgegriffen worden. Tendenziell sei die Anzahl der tatsächlichen Geburten zur Zeit höher als in der Gemeindemodellrechnung angenommen. Diesen Umstand würde man durch die jährliche Fortschreibung der Betreuungsplanung berücksichtigen.

Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass die Situation der Einwohnerentwicklung in Kleve anders als in vielen anderen Kommunen sei. Die Geburtsjahrgänge seien in den letzten Jahren stets gestiegen, insoweit sei die Betreuungsplanung schlüssig.

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