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- Aktuelle Flüchtlingssituation in Kleve

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Integrationsrat, 27.10.2016
Wortbeitrag:
Oberamtsrat Erps trägt anhand einer Powerpoint-Präsentation zur aktuellen Flüchtlingssituation in Kleve vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Zu Folie 7 möchte StV. Goertz wissen, ob die Adressen der 90 Personen bekannt seien, die derzeit noch im Besitz einer BÜMA seien.

Die Verwaltung bejaht dies.

Beratendes Mitglied Delbeck fragt nach dem Grund für ein Terminversäumnis und den Folgen für diese Personen.

Oberamtsrat Erps antwortet, dass der Verwaltung die Gründe nicht bekannt seien. Die Personen müssten mit Sanktionen in Form von Leistungskürzungen rechnen. Er weist darauf hin, dass es sich im besten Fall nur um ein Versäumnis der Personen handele. Im schlechtesten Falle komme es zum Doppelbezug von Leistungen, weil sie in einer anderen Kommune bereits registriert seien.

Beratendes Mitglied StV. Boskamp fragt nach der Anzahl der noch zu erwartenden Flüchtlinge.

Oberamtsrat Erps antwortet, dass der Stadt Kleve im ersten Halbjahr 2016 noch 300 Flüchtlinge angerechnet worden seien, so dass sie keine weiteren Zuweisungen erhalten habe. Das Land NRW verfolge das Ziel einer Erfüllungsquote von 90 % der Kommunen. Kleve habe lediglich 60 % erreicht, so dass in der Zeit von Ende September bis zum heutigen Tag weitere 300 Personen zugewiesen worden seien und dadurch die Quote von 90 % erreicht sei. Sobald alle Kommunen bei 90 % lägen, erfolge die Zuweisung wieder nach der Quote.

Mitglied van den Berg möchte wissen, ob es auch Personen gebe, die sich bereits das zweite Mal in Kleve aufhielten.

Tariflich Beschäftigter Kunders erläutert, dass eine Person mit deutscher Staatsbürgerschaft sicher keine Veranlassung habe, das Land zu verlassen. Sofern Personen seinerzeit abgeschoben worden seien, schließe dies nicht aus, dass sie sich erneut in Kleve aufhielten und erneut einen Asylantrag gestellt hätten.

Mitglied StV. Goertz fragt, ob die Personen, die lediglich im Besitz des Schutzstatus seien, den gleichen Sozialstatus wie Asylbewerber besäßen. Er bittet zudem um Erläuterung der Begrifflichkeiten Duldung und Schutzstatus. Er fragt auch nach der Dauer der Wohnsitzbindung.

Tariflich Beschäftigter Kunders führt aus, dass anerkannte Asylbewerber Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhielten. Sofern der Asylantrag abgelehnt werde, erhielten die Personen eine Duldung und weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Herrsche Krieg im Herkunftsland, würden die Personen nicht abgeschoben, erhielten subsidiären Schutz und noch ein halbes Jahr Leistungen nach dem SGB II. Die Wohnsitzbindung sei dauerhaft befristet und gelte auch für anerkannte Asylbewerber. Die Wohnsitzbindung entfalle, wenn die Personen ihren Lebensunterhalt eigenständig, z.B. durch Arbeit, sicherstellen könnten.

Beratendes Mitglied StV. Teigelkötter fragt, ob sich auch Personen in Kleve aufhielten deren Identifizierungspapiere abhanden gekommen seien.

Tariflich Beschäftigter Kunders bejaht diese Frage. In Kleve lebten viele Altfälle, die im Besitz einer Duldung seien. Dies sei aber Angelegenheit der Ausländerbehörde.

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