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Anfragen - Bau- und Planungsausschuss, 06.03.2019


a) Sachstand Grundstück Overbergstraße
b) Erschließung im Bereich Neerfeldstraße/Goldacker
c) Sachstand Kaskade am Kermisdahl
d) Sabisch Relief am alten Hallenbad

Beratungsartöffentlich
Bau- und Planungsausschuss, 06.03.2019
Wortbeiträge


a) Sachstand Grundstück Overbergstraße

StV Verhoeven fragt nach dem Sachstand am Grundstück Overbergstraße.

Technischer Angestellter Posdena teilt mit, dass eine Baugenehmigung noch nicht erteilt werden konnte. Zwischen der Stadtverwaltung, dem Bauherrn und dem Kreis Kleve gebe es keine Einigung. Die Stadtverwaltung werde die Entwicklung weiter verfolgen.


b) Erschließung im Bereich Neerfeldstraße/Goldacker

StV Verhoeven fragt weiter, wann mit einer Erschließung im Bereich Neerfeldstraße/Goldacker zu rechnen sei.

Erster Beigeordneter/Stadtkämmerer Haas erklärt, dass voraussichtlich im Laufe des Jahres eine Auftragsvergabe möglich sei.


c) Sachstand Kaskade am Kermisdahl

StV Hütz fragt nach, ob es neue Erkenntnisse/Gutachten bzgl. der Sicherheit des Kermisdahlhangs gebe.

Technischer Angestellter Posdena sagt eine Beantwortung zur Niederschrift zu.

Antwort zur Niederschrift:
Die Sicherungsmaßnahmen am Böschungsbereich der Kaskade resultieren aus den Empfehlungen des Baugrundgutachters. Durch den Einsatz der beiden Spundwandreihen sowie der Vernagelung der Böschungsbereiche konnte ein Abrutschen des Hangs verhindert werden. In der gesamten Maßnahmenzeit fanden vermessungstechnische Arbeiten statt, die die Höhenlage des Hangs dokumentierten.
Darüber hinaus wird der Status der Böschungsbereiches, aber auch die Kaskade weiterhin gutachterlich begleitet.
Somit ist die gesamte Hangsituation weiterhin im Fokus. Auch die Situation der angrenzenden Böschungsbereiche wird mit den entsprechenden Eigentümern, wie Kreis, Forst und Bau- und Liegenschaftsbetrieb, erörtert.


d) Sabisch Relief am alten Hallenbad

StV Görtz fragt, ob bzgl. der Rettung/Erhaltung des Sabisch Relief ein Kontakt zu den Stadtwerken bestehe.

Technischer Angestellter Posdena antwortet, dass das Relief nicht unter Denkmalschutz stehe. Aus denkmalrechtlicher Sicht sei der Erhalt daher nicht zu sichern.

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