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Anfragen - Bau- und Planungsausschuss, 18.05.2017

Beratungsartöffentlich
Bau- und Planungsausschuss, 18.05.2017
Wortbeiträge


a) Schulen

Stadtverordneter Ricken teilt mit, dass er gehört habe, dass sich Mitarbeiter des GSK gegenüber Schülern und Lehrkörpern des Konrad-Adenauer-Gymnasiums geäußert haben, dass man mit einer Vergabe von Leistungen erst in 1,5 bis 2 bis 3 Jahren rechnen könne. Er weist darauf hin, dass zwar andere Schulen Vorrang haben, die Planungen für das Konrad-Adenauer-Gymnasium jedoch nicht vernachlässigt werden sollten. Die CDU-Fraktion werde zum nächsten Rat einen Antrag zur Zeitplanung des Neubaus KAG stellen.

Technischer Beigeordneter Rauer äußert, dass er den Vorgang prüfen werde. Er weist aber darauf hin, dass auch bei Fremdvergaben ein Betreuungsaufwand bestehe. Derzeit seien drei Stellen für das GSK ausgeschrieben.

b) Baugebiet Neerfeldstraße

Stadtverordneter Hütz erkundigt sich, ob das Lärmschutzgutachten für das Baugebiet Neerfeldstraße schon vorliege.

Technische Angestellte Rohwer teilt mit, dass man mit ersten Ergebnissen in der 21. KW rechne.

c) Siegfried Materborn

Stadtverordneter Teigelkötter erkundigt sich, ob in der ehemaligen Gaststätte am Sportplatz des Siegfried Materborns eine Wohnbebauung geschaffen werden solle. Er weist auf Urteile hin, dass der Spielbetrieb eingestellt werden müsse, wenn sich ein Mieter aufgrund der Lautstärke beschwere.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass nicht bekannt sei, welche Ziele für die alte Gaststätte verfolgt werden. Konflikte von Immissionen können erst dann geprüft werden, wenn feststehe, welche Nutzung in der Gaststätte vorgesehen sei.

d) Minoritenplatz

Stadtverordnete Fuchs erkundigt sich nach dem Zeit- und Arbeitsaufwand für das Bebauungsplanverfahren Minoritenplatz.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass im Bereich der Planungsabteilung der Bebauungsplan weiter entwickelt werde. Der Aufwand sei nicht klar zu benennen, werde jedoch einige Kapazitäten binden, da zahlreiche Stellungnahmen abzuarbeiten und zu bewerten seien. Für die nächste Sitzung des Bau- und Planungsausschusses sei die Abwägung vorgesehen. Es sei nicht der Bebauungsplan maßgebend zur Abschätzung des Arbeitsaufwands.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert den aktuellen Rechtsstand in Bezug auf das Planungsrecht. Der derzeitige rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1-279-1 sei nicht anzuwenden, da dies in einem Vergleich (Oberverwaltungsgericht Münster) vereinbart wurde. Bei einer Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1-279-1 sei wieder der Bebauungsplan Nr. 1-212-0 anzuwenden, der größere Bauflächen vorsehe. Deshalb sei es konsequent, auch diesen Plan aufzuheben. Weiterhin sei die Entwicklung eines neuen Bebauungsplans sinnvoll und zu empfehlen, da damit die Nutzung bestimmt sei.

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