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Anfragen - Haupt- und Finanzausschuss, 12.12.2018
Beratungsart | öffentlich |
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Haupt- und Finanzausschuss, 12.12.2018
Wortbeiträge
a) Genehmigung Wohnungen auf Netto-Markt
StV. Ricken möchte wissen, ob die Genehmigung für die Wohnungen auf dem Netto-Markt erteilt worden sei.
Technischer Beigeordneter verneint dies und teilt mit, dass eine Genehmigung erst nach dem Beschluss der Offenlage des betroffenen Bebauungsplans erteilt werden könne.
b) Nutzung von Sportstätten
StV. Ricken fragt, ob die Stadt Verträge z.B. mit dem SV Rindern abgeschlossen habe und ob der Verwaltung Absprachen zwischen dem 1. FC Kleve und dem Vfl Merkur zur Nutzung ihrer Sportstätten bekannt seien.
Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass ein Nutzungsvertrag mit dem SV Rindern zunächst befristet auf ein Jahr abgeschlossen worden sei. Er verliest die entsprechende Passage aus dem Vertrag. Es liege eine Anfrage des Vereins aus Keeken/ Schenkenschanz zur Nutzung des Kunstrasenplatzes und der Tartanbahn vor, die derzeit geprüft werde. Welche Vereinbarungen der 1. FC Kleve bzgl. seiner eigenen Sportplätze treffe, sei ihm nicht bekannt. Zur Nutzung der städtischen Plätze gebe ebenfalls es Vereinbarungen. Er sagt eine Klärung des Sachverhaltes und schriftliche Beantwortung zu.
c) Aufwandsentschädigung ehrenamtliche Gerätewarte der Feuerwehr
StV. Welberts fragt, ob es richtig sei, dass die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Gerätewarte der Feuerwehr gestrichen werde und bittet, diese aufrecht zu erhalten.
Erster Beigeordneter Haas sagt schriftliche Beantwortung zu.
d) Anschaffung von AEDs
StV. Welberts fragt nach dem Sachstand zu dem zum Haushalt 2016 beschlossenen Prüfauftrag zur Anschaffung von AEDs für die Feuerwehr.
Erster Beigeordneter Haas sagt schriftliche Beantwortung zu.
e) Gespräch Schleuse Brienen
StV. Meyer-Wilmes bittet um Mitteilung des Ergebnisses.
Erster Beigeordneter Haas führt aus, dass der Haushaltsvermerk des Bundes dahingehend geändert worden sei, dass sämtliche für die Weiterführung der Schleuse zu erstellenden Gutachten und Untersuchungen mit 100 % vom Bund gefördert würden. Die Förderung für die eigentliche Baumaßnahme verbleibe bei 50 %. Die Verwaltung sei durch diesen Vermerk aber handlungsfähiger was das Einwerben von weiteren Fördermitteln angehe.
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