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Anfragen - Jugendhilfeausschuss


a) Netzgruppe

Beratungsartöffentlich
Jugendhilfeausschuss, 06.11.2019
Wortbeiträge


a) Netzgruppe

Sachkundige Bürgerin Kamps erkundigt sich, ob die in Aussicht stehende Finanzierungsgrundlage der Netzgruppe mit Nachteilen z. B. bei kreisfremden Hilfesuchenden verbunden sei. Tariflich Beschäftigter Traeder erläutert, dass zunächst einmal der Finanzierungsvorbehalt durch die Stadt Kleve wegfalle, wodurch die Netzgruppe Belegungsentscheidungen freier treffen könne. Die neue Finanzierungsgrundlage nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch werde durch den Kreis Kleve als örtliches Jobcenter geschaffen und sei entsprechend der Zuständigkeit begrenzt.

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