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Anfragen - Liegenschafts- und Steuerausschuss, 13.06.2018

Beratungsartöffentlich
Liegenschafts- und Steuerausschuss, 13.06.2018
Wortbeiträge


a) Anfrage zu Mitteilung a) Erlass einer Satzung in Bezug auf die 50 %-Regelung

StV. Driever fragt an, wie der Ratsbeschluss zur 50 %-Regelung den Interessierten bzw. der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass die Inhalte des Ratsbeschlusses sowohl Tageszeitungen als auch der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt wurden. Er sichert eine Veröffentlichung der Inhalte auf der städtischen Homepage zu.

StV. Rütter fragt an, aus welchem Grund dem Landtagsabgeordneten Stephan Haupt die Zusendung des Ratsbeschlusses verwehrt wurde.

Erster Beigeordneter Haas verweist auf die Nichtöffentlichkeit des Ratsbeschlusses, sichert jedoch eine zusammenfassende Zurverfügungstellung der Inhalte des Ratsbeschlusses an Herrn Haupt zu.


b) Anfrage zu b) Erneute Vergabe/Vermarktung der Wohnbaugrundstücke An der Spoy

StV. Gebing fragt an, aus welchem Grund das Losverfahren nunmehr durch das Windhund-Prinzip ersetzt werden soll.

Verwaltungsdirektor Keysers antwortet, dass dies aufgrund des gescheiterten Losverfahrens für die beiden Wohnbaugrundstücke vorgesehen ist.

Die StV. Gebing, Kumbrink, Bay und Rütter sprechen sich für die Beibehaltung des Losverfahrens aus.

Erster Beigeordneter Haas hält die Ausführungen aus der Mitte des Liegenschafts- und Steuerausschusses für nachvollziehbar und sichert die Durchführung eines erneuten Losverfahrens zu.


c) Anfrage zur Grundstücksbewirtschaftung

StV. Bay erläutert, dass es eine kommunale Zielsetzung sein kann, im Rahmen der Grundstücksbewirtschaftung Grundstücke zu verpachten und somit auch dauerhaft die Kontrolle über städtische Entwicklungen zu behalten. Beispielhaft führt er die Stadt München auf.

Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass das Modell einer Verpachtung von Gewerbe- und Wohnbaugrundstücken vergleichbar mit der Verpachtung von Erbbaugrundstücken ist.

Er teilt weiterhin mit, dass die Anfrage des StV. Bay derzeit geprüft und eine Information dazu im nächsten Liegenschafts- und Steuerausschuss erfolgen wird.

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