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Anfragen - Rat

Beratungsartöffentlich
Rat, 28.06.2018
Wortbeiträge


a) Beuth

StV. Bay erläutert die Bedeutung des Antisemitismus in Preußen und kritisiert den Umgang mit den jüngsten Entwicklungen zu Christian Peter Wilhelm Beuth. Es gebe einen einstimmigen Ratsbeschluss zur Anbringung der Gedenkplakette, über den sich die Bürgermeisterin ohne Rücksprache mit dem Rat hinweggesetzt und dadurch den Rat ausgehebelt habe. Er sehe keinen Grund für dieses schnelle Handeln.

StV. Schmidt fragt, ob es nicht möglich gewesen wäre, die Angelegenheit mit einem Tag Abstand in der heutigen Ratssitzung durch Erweiterung der Tagesordnung zu thematisieren. StV. Janssen fragt nach der Gewissheit über den Wahrheitsgehalt der neuesten Erkenntnisse.

Bürgermeisterin erklärt, dass es ihr ein persönliches Bedürfnis gewesen sei, die Plakette abzunehmen und sie zudem Gefahr im Verzug gesehen habe. Hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes der Informationen habe sie sich auf die Einschätzung des Stadtarchivars Drs. Thissen verlassen. Sie werde prüfen lassen, ob sie gegen den Ratsbeschluss verstoßen habe.

StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass sie es für sinnvoll halte, im Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung grds. die verschiedenen Formen des Antisemitismus zu behandeln.


b) Raumnot Sprechstunde Kinderschutzbund

StV. Dr. Meyer-Wilmes fragt die Bürgermeisterin, ob es ihr möglich sei, dem Kinderschutzbund für die Durchführung seiner Sprechstunde geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, da der jetzige Standort in der Montessorischule zum 30.08. aufgegeben werden müsse.

Bürgermeisterin Northing verweist auf einen entsprechenden Auftrag an das GSK, woraufhin Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass die Fristen ggf. verlängert würden und die Verwaltung bei der Suche nach einer neuen Unterkunft Hilfestellung leisten werde.


c) Studie barrierefreie Innenstadt HSRW

StV. Boskamp erinnert an seine Anfrage in der Ratssitzung am 16.05.2018.

Bürgermeisterin Northing sagt Prüfung zu.


d) Auswirkungen Maut

StV. Duenbostell möchte wissen, ob die Maut auch für die städtischen Müllfahrzeuge zu zahlen sei.

Erster Beigeordneter Haas bejaht dies für die Fahrzeuge ab 7,5 t und verweist auf eine Abrechnung über die Gebühren für die Abfallentsorgung.

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