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Anfragen - Umwelt- und Verkehrsausschuss, 05.09.2019

Beratungsartöffentlich
Umwelt- und Verkehrsausschuss, 05.09.2019
Wortbeiträge


a) B 220N

StV. Rütter führt aus, dass bei einem Bau der B 220N erhebliche Flächen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Haus Riswick) betroffen seien und möchte wissen, ob die Verwaltung dies berücksichtigt habe.

Städtischer Verwaltungsdirektor Keysers antwortet, dass die Verwaltung diesbezüglich im stetigen Austausch mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stehe.


b) Charakteristik E-Ladestationen

StV. Dr. Merges bittet um Mitteilung, wo E-Ladestationen mit welcher Charakteristik im Stadtgebiet Kleve eingerichtet worden seien.

Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof teilt mit, dass die Anfrage schriftlich beantwortet werde.

Antwort zur Niederschrift:

Zurzeit betreiben die Stadtwerke Kleve im Stadtgebiet Kleve 20 Ladepunkte für E-Cars.

Die Ladeinfrastruktur teilt sich wie folgt auf:

14 Normalladepunkte                                    (Ladeleistung bis 22 kW Drehstrom)
Ladesäule Ferdinandstraße              (2 Ladepunkte)
Ladesäule van-den-Berg-Straße      (2 Ladepunkte)
Ladesäule USK Brabanterstraße      (2 Ladepunkte)
Ladesäule Sternbuschbad                (2 Ladepunkte)
Wallboxen Parkhaus Stechbahn       (4 Ladepunkte)
6 Schnellladepunkte                                      (Ladeleistung bis 50 kW Gleichstrom / 43 kW Drehstrom)
Ladesäule Stadtwerke Kleve            (3 Ladepunkte)
Ladesäule Rathaus                           (3 Ladepunkte)

An allen Ladesäulen können zwei Fahrzeuge zeitgleich laden. Dies gilt auch für die beiden Schnellladesäulen (siehe u.a. Erläuterung)!
Die Schnellladesäulen verfügen über drei verschiedene Ladesteckverbindungen (2 x Gleichstromstecker Typ CCS / alternativ Typ ChadeMo, oder 1 x Drehstromstecker Typ 2)  mit festangeschlossenem Ladekabel. Der Nutzer kann von den Varianten die für seinen Fahrzeugtyp passende Ladesteckverbindung wählen, so dass auf einen Adapter verzichtet werden kann. Obwohl hier drei Anschlusspunkte vorhanden sind, können zeitgleich nur zwei Ladepunkte betrieben werden (ein ausgewähltes Gleichstrom-Ladesystem parallel zum Drehstrom-Ladesystem).


c) Fahrradparker Stadthallenumfeld

StV. Gerritzen trägt vor, dass der erste Bauabschnitt des Stadthallenumfeldes zwischenzeitlich abgeschlossen sei. Gerade bei Veranstaltungen seien Stellplätze für Fahrräder knapp bemessen. Es könnten beispielsweise im Bereich des Restaurants "Schwanenstuben" weitere Fahrradparker geschaffen werden.

Tariflich Beschäftigte van Koeverden antwortet, dass wegen dem weiteren Bauablauf noch keine weiteren Fahrradparker eingerichtet wurden und sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

Ausschussvorsitzender und StV. Bay bemängelt die riesigen versiegelten Flächen im Bereich der Lohstätte. Hier könnten überdachte Fahrradparkplätze eingerichtet, zur Auflockerung auch Bäume gepflanzt werden.

StV. Schroers entgegnet, dass sämtliche Pläne zur Neugestaltung des Stadthallenumfeldes der Politik vorgelegen hätten. Die Verwaltung habe diesbezüglich korrekt gearbeitet.

Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof führt weiter aus, dass die Ansiedlung von Gastronomie im Bereich der Lohstätte geplant gewesen sei um den Platz zu beleben. Vermutlich werde nunmehr keine Gastronomie im dortigen Bereich angesiedelt. Daher könnten dort vielleicht, zumindest vorübergehend, Fahrradparkplätze eingerichtet werden

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