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- Ausweitung der Bürgerfragestunde auf Gegenstände der Tagesordnung der laufenden Ratssitzung

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 24.06.2019
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranträge lehnt die beantragte Ausweitung der Bürgerfragestunde auf Gegenstände der Tagesordnung der laufenden Ratssitzung einstimmig bei zwei Enthaltungen ab.
Wortbeitrag:
Da der Antragsteller, Herr Knippert, nicht anwesend ist, erläutert Bürgermeisterin Northing den Antrag, teilt mit, dass die beantragte Ausweitung der Bürgerfragestunde rechtlich zulässig sei und erläutert, warum die Verwaltung diese für nicht zweckmäßig halte. Darüber hinaus sehe sie in der Ausweitung eine Aushöhlung der repräsentativen Demokratie.

StV. Dr. Meyer-Wilmes bezieht sich auf § 48 Gemeindeordnung und bestätigt die Zulässigkeit der Ausweitung. Eine Beeinflussung des Rates sehe sie nicht, da die Angelegenheiten bereits im Vorfeld diskutiert und abgestimmt sein müssten. Der Rat habe auf Grundlage der bestehenden Regelungen bereits die Möglichkeit, im Einzelfall zu entscheiden und Ausnahmen zuzulassen. In ihren Augen gehe es darum, dem Bürger ein Gefühl der Teilhabe zu vermitteln und zu überlegen, wie dies erreicht werden könne.

Erster Beigeordneter Haas warnt vor der mittlerweile herrschenden Empörungskultur. Es gehe stets um die Abwägung zwischen Gemein- und Einzelinteressen, die nach Beratung in den jeweiligen Gremien vorgenommen werde. Der Rat habe stets die Möglichkeit, Angelegenheit zurückzuverweisen, sofern neue Sachverhalte dies erforderten.

StV. Gerritzen teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag aus den von der Verwaltung vorgetragenen Gründen ablehne und meint, dass es bereits ausreichend Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger gebe.

StV. Teigelkötter schließt sich dem an und weist darauf hin, dass die Bürgermeisterin die Fragen gar nicht beantworten könne, da noch keine Beratung stattgefunden habe.

StV. Dr. Merges äußert, dass der Antrag in die richtige Richtung, seiner Fraktion aber nicht weit genug gehe. Er verweist auf den Antrag zum Rat. Seine Fraktion werde sich enthalten.

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