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- Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)


- Vortrag der Verwaltung

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 27.02.2019
Wortbeitrag:
Amtsrätin Hendrix erklärt, dass das Thema "Anliegerbeiträge" zurzeit landesweit im Fokus stehe. Auf Wunsch der Ausschussmitglieder habe die Verwaltung die aktuelle Rechtslage, die laufende Diskussion und insbesondere die Beitragserhebungssituation in Kleve in einem Vortrag zusammengestellt. Dieser werde der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Anhand der Präsentation erläutert Amtsrätin Hendrix, dass die Beiträge in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Einnahmeerhebung nach den sonstigen Einnahmen an zweiter Stelle stehen. Die Gemeinde sei verpflichtet, Beiträge - soweit vertretbar und geboten - noch vor den gemeindlichen Steuern zu erheben.

Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass für die speziellen Entgelte grundsätzlich das Kostendeckungsgebot gelte. Abweichungen, z.B. bei Kindergartenbeiträgen, seien besonders zu begründen.

Amtsrätin Hendrix führt weiterhin aus, dass der Rat der Stadt bei der Neufassung der Beitragssatzung 2011 eine vertretbare Abstufung der Beitragsanteile vorgenommen habe. Für die Teileinrichtung Fahrbahn betrage dieser Anteil je nach Straßentyp zwischen 30 und 75 %. Die Satzung beruhe auf einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes. Diese Empfehlung sei seinerzeit kreisweit abgestimmt worden, sodass alle Gemeinden im Kreis Kleve nahezu identische Satzungen haben.

Auf die Frage von STV Dr. Merges zu der Definitionen der einzelnen Straßentypen verweist Amtsrätin Hendrix auf § 4 der Satzung.

Erster Beigeordneter Haas erklärt, die Abstufung der Straßenarten entspreche dem Vorteilsprinzip, wonach die wirtschaftlichen Vorteile der Beitragspflichtigen eines jeden Straßentyps gegen die Vorteile der Allgemeinheit abzuwägen sind.

Amtsrätin Hendrix erläutert, dass die Verwaltung sechs abgeschlossene KAG-Maßnahmen in Kleve ausgewertet habe. Bei der Waldstraße, der Straße In den Galleien sowie der Briener Straße habe ein Komplettausbau stattgefunden. In der Merowingerstraße, der Schloßtorstraße und am Köstersweg sei die gesamte Beleuchtungsanlage (Masten, Verkabelung, Leuchttechnik, Leuchtmittel) erneuert worden.

Der Anteil der Beitragspflichtigen schwanke, so Amtsrätin Hendrix, da die Einstufung der Straßen unterschiedlich sei:
Waldstraße: Haupterschließungsstraße
In den Galleien: Anliegerstraße (s. Ausnahmeregelung des § 15 der Satzung)
Briener Straße: Hauptverkehrsstraße
Merowingerstraße: Haupterschließungsstraße
Köstersweg: Haupterschließungsstraße
Schloßtorstraße: Anliegerstraße.

STV Dr. Merges erkundigt sich, warum die Straße Königsgarten nicht auch aufgeführt wurde.

Amtsrätin Hendrix erklärt, dass diese Abrechnung aufgrund der bekannten Splittung nach KAG-Beiträgen und BauGB-Beiträgen nicht repräsentativ sei.

Erster Beigeordneter Haas hebt hervor, dass seinerzeit die in die Presse getragenen Vermutungen über die Höhe der Beiträge sich im Nachhinein als abwegig herausgestellt hätten. Anhand der Darstellung der Folie 7 könne man erkennen, dass die durchschnittliche Belastung pro Beitragspflichtigem in Kleve weit unter der seinerzeit in den Raum gestellten Zahlen liege.

STV Bay bat um eine differenzierte Darstellung der Höchst- und Mindestbeiträge pro Anlieger.

Erster Beigeordneter Haas sagte eine Antwort zur Niederschrift vor.

Hinweis: Die Antwort wird aus Gründen des Datenschutzes dem nichtöffentlichen Teil der Niederschrift angefügt.

Amtsrätin Hendrix erklärt, dass in Kleve nur selten Stundungen oder Ratenzahlungen beantragt werden obwohl im Rahmen der Anliegerinformation regelmäßig auf die Möglichkeit hingewiesen werde.

Auf Frage des STV Bay nach dem Zinssatz verweist Erster Beigeordneter Haas auf § 238 der Abgabenordnung (AO). Der dort festgeschriebene Zinssatz von 6 % sei erst vor kurzem höchstrichterlich bestätigt worden. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass die Zinsen gefallen sind. Ob sich daraus eine dauerhafte Entwicklung herleiten lasse, die den Gesetzgeber bewegen wird, den § 238 AO zu ändern, bleibe abzuwarten.

STV Verhoeven erkundigt sich nach dem Ausgang der Klage- und Widerspruchsverfahren.

Amtsrätin Hendrix antwortet, dass in dem betreffenden Klageverfahren ein Ortstermin mit dem Vorsitzenden Richter stattgefunden habe. Nach einer ausführlichen Erörterung hätten die Kläger ihre Klage zurückgezogen. In den Widerspruchsverfahren zu den Beleuchtungsanlagen hätten die Anwohner nach Erhalt des Widerspruchsbescheides auf eine Klage verzichtet.

Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass für alle neuen Beleuchtungsanlagen ein ausführliches fachliches Gutachten vorliege. Dies fördere die Transparenz und erhöhe die Akzeptanz bei den Anliegern.

Zur Folie 9, Einnahmen aus Maßnahmen nach § 8 KAG, ergänzt Amtsrätin Hendrix, dass städtische Liegenschaften wie z.B. Schulen oder Friedhöfe, die oftmals einen großen Teil der Beitragslast auf sich "ziehen", nicht in der Statistik erscheinen. Hier werde keine Einnahme erzielt. Der Beitrag ruhe als öffentliche Last auf der Fläche.

Auf Anfrage des STV Bay sagt Erster Beigeordneter Haas zu, die Anzahl der Beitragspflichtigen an der Spyckstraße zu ermitteln und mitzuteilen.

AV Ricken regt an, eine Zusammenfassung der Regelung in allen 16 Bundesländern der Niederschrift als Anlage beizufügen.















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