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- Benennung einer/ eines fachbereichsübergreifenden Inklusionsbeauftragten


(Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vom 28.02.2018)

Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 14.03.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN auf Benennung einer/ eines fachbereichsübergreifenden Inklusionsbeauftragten zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss und den Generationenbeirat, möglichst in einer gemeinsamen Sitzung, zu verweisen.
Wortbeitrag:
StV. Siebert beantragt die Verweisung in den Sozialausschuss und Generationenbeirat. Die Beratung solle möglichst in einer gemeinsamen Sitzung erfolgen.
Sozialausschuss, 11.04.2018
Wortbeitrag:
Stadtverordneter Hütz erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion. Er teilt den Anwesenden mit, dass nach Auffassung seiner Fraktion in Kleve ein Inklusionskonzept zwar vorhanden und durch Aktivitäten des Integrationsrates sowie des Generationenbeirates verfolgt werde, nach Auffassung seiner Fraktion sei der Begriff Inklusion jedoch erheblich weiterführender, sodass die Bestellung eines fachbereichsübergreifenden Inklusionsbeauftragten notwendig sei.

Den Ausführungen des Stadtverordneten Hütz beipflichtend stellt Stadtverordnete Meyer-Wilmes fest, dass nach Meinung der Fraktion keine neue Stelle im Stellenplan einzurichten sei – vielmehr solle die Besetzung im Rahmen des derzeitigen Stellenvolumens vorgenommen werden. Es sei nach ihrer Meinung unstreitig, dass die Stadt Kleve in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Aktivitäten mit dem Blick auf das Thema Inklusion insbesondere im Bereich „Straßen“ entwickelt habe, jedoch die Bemühungen noch zu intensivieren seien.

Auf die Ausführungen der Stadtverordneten Meyer-Wilmes eingehend stellt Bürgermeisterin Northing fest, dass ihr die Hintergründe für die Antragstellung nicht einleuchtend seien. Hinsichtlich der Begrifflichkeiten sei zunächst darauf hinzuweisen, dass für den Bereich der Integration von Flüchtlingen die Stelle eines/einer Integrationsbeauftragten besetzt sei. Zudem sei aus Sicht der Verwaltung darauf hinzuweisen, dass zusätzliche Leistungen der Inklusion mit den vorhandenen personellen Kapazitäten nicht leistbar seien. Darüber hinaus würde jeder Fachbereich der Stadt Kleve die Belange der Menschen mit Behinderungen jeweils im Fokus haben. Außerdem sei bei der Stadt Kleve eine entsprechende Arbeitsgruppe vorhanden, welche sich mit dem Thema Inklusion befasse.

Stadtverordnete Siebert möchte den Antrag ihrer Fraktion nicht als Vorwurf an die Verwaltung verstanden wissen. Es sei jedoch ihrer Auffassung nach unabdingbar, jederzeit einen entsprechenden Ansprechpartner für interne und auch externe Aktivitäten zu bieten.

Den Ausführungen beipflichtend stellt auch Stadtverordnete Meyer-Wilmes fest, dass die Stadt Kleve mancherlei Aktivitäten entwickelt habe. Die Verwaltung solle keinesfalls kritisiert werden. Die Erfahrung zeige jedoch, dass bestimmte Prozesse besser in Gang gesetzt würden, wenn diese zielgerichtet von einer bestimmten Person bearbeitet würden.

Bürgermeisterin Northing stellt die Frage, wie das Betätigungsfeld eines etwaigen Inklusionsbeauftragten zu definieren sei. Sie halte die Notwendigkeit der Bestellung eines Inklusionsbeauftragten für nicht gegeben. Für alle denkbaren Belange seien im Bereich der Verwaltung Ansprechpartner vorhanden.

Stadtverordneter Hiob stellt fest, dass nach Auffassung seiner Fraktion der Antrag abzulehnen sei, da die anfallenden Aufgaben innerhalb der Fachbereiche adäquat wahrgenommen werden können. Er vermisse zudem beim gestellten Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine klare Konzeption.

Stadtverordneter Bungert stellt für seine Fraktion fest, dass sowohl vorgesehener Stellenumfang als auch Kostenplanung dem Antrag nicht zu entnehmen seien. Er mache insoweit noch einen erheblichen Klärungsbedarf geltend. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt sei der gemeinsame Ausschuss nicht der richtige Ort, um eine Klärung herbei zu führen.

Stadtverordnete Fuchs räumt ein, dass ein etwaiges Stellenprofil noch nicht bekannt sei. Gleichwohl sei der Antrag sinnvoll, auch wenn ihm gewisse Inhalte nicht zu entnehmen seien.

Hierauf eingehend stellt Stadtverordnete Meyer-Wilmes fest, dass der Antrag seitens ihrer Fraktion offen formuliert worden sei, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, diesen Raum adäquat zu füllen. Selbstverständlich sei ihre Fraktion in der Lage eine andere Formulierung zu wählen bzw. den vorliegenden Antrag zu konkretisieren.

Zum Abschluss der Sitzung erklärt Stadtverordnete Siebert, dass der Antrag seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zurückgezogen werde.

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