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- Bericht des Fachbereichs Arbeit und Soziales

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sozialausschuss, 22.09.2016
Wortbeitrag:
Mit einer PowerPoint Präsentation, welche der Niederschrift beigefügt ist, gibt Fachbereichsleiter Erps den Anwesenden einen Überblick über die Eckdaten der Aufgabenerledigung des Fachbereiches Arbeit und Soziales. Eingangs seiner Ausführungen weist er darauf hin, dass er vier große Themenbereiche zum Inhalt seiner Ausführungen gemacht habe:
1.) SGB II, 9. Änderungsgesetz
2.) SGB II und SGB XII, neues KDU-Konzept des Kreises Kleve
3.) Asyl, Sachstand – Zuführung zur Antragstellung
4.) Statistische Daten- und Fallzahlenentwicklung
Hinsichtlich der Novellierung des SGB II sei nach Auskunft von Fachbereichsleiter Erps der Beratungsanspruch der Kunden nunmehr in den Fokus gerückt worden. Neben einer Verlängerung des Bewilligungszeitraumes auf nunmehr 12 Monate sei die Novellierung auch davon geprägt, dass der Gesetzgeber nunmehr einen größeren Zugang zum SGB II für Auszubildende ermögliche. Durch das 9. Änderungsgesetz zum SGB II sei zudem nunmehr eine organisatorische Änderung dahingehend vorgenommen worden, dass künftig ausschließlich das Jobcenter des neuen Wohnortes für die Zustimmung zu einem Umzug zuständig sei. Außerdem sei die Möglichkeit eingeräumt worden, bei kurzfristigen finanziellen Notlagen einen Vorschuss von maximal 100 Euro auf den nächsten Monatsanspruch zu gewähren. In organisatorischer Hinsicht sei außerdem nunmehr festgelegt worden, dass bei sogenannten ‚Aufstockern‘ (gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II) entgegen der bisherigen Regelung nunmehr durch die Bundesagentur für Arbeit die Gewährung etwaiger Eingliederungsleistungen erfolge.

Hinsichtlich des neuen KDU-Konzepts des Kreises Kleve weist Fachbereichsleiter Erps darauf hin, dass seitens des Trägers fünf vergleichsräume im Kreis Kleve gebildet worden seien um unterschiedlichen Unterkunftskosten gerecht zu werden. Bislang sei durch den Sozialhilfeträger jede einzelne Unterkunftskomponente (Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten) getrennt für sich betrachtet worden. Das neue Konzept gehe jedoch nunmehr von einer Bruttowarmmiete aus, so dass einzelne Mietkomponenten gegenseitig ‚deckungsfähig‘ seien. Im Einzelfall sei weiterhin ein Überschreiten der Angemessenheitsgrenze möglich.
Für den Rechtskreis Asyl berichtet Fachbereichsleiter Erps über die vorgenommenen Zuführungen zur Antragstellung. Diese seien notwendig geworden, da eine große Zahl von Asylbewerbern bislang lediglich im Besitz einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) gewesen seien und infolge dessen der förmliche Asylantrag noch nicht gestellt worden sei.

Die Fallzahlen aus den Rechtskreisen des SGB II, SGB II-Integrationen, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz sind in der anliegenden PowerPoint Präsentation dargestellt, welche darüber hinaus auch die aktuellen Zuweisungszahlen abbildet.

Zur Unterbringungssituation weist Fachbereichsleiter Erps darauf hin, dass seit Anfang September auch in der Übergangseinrichtung ‚alte Post‘ der Stadt Kleve zugewiesene Asylbewerber untergebracht seien. Insgesamt halte jedoch die Stadt Kleve am dezentralen Unterbringungskonzept fest, welches letztendlich durch die Tatsache dokumentiert werde, dass 57 % aller der Stadt Kleve zugewiesenen Asylbewerber in privaten Wohnungen untergebracht seien.

Eingehend auf eine entsprechenden Frage des Stadtverordneten Hütz stellt Fachbereichsleiter Erps fest, dass bei einer fehlenden Notwendigkeit des Umzuges die Leistungsbezieher dennoch umziehen dürfen. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II können dann nur angemessene Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.

Stadtverordneter Döllekes äußert seine Befürchtung, dass die Stadt Kleve der große Verlierer der neuen Konzeption des Kreises Kleve sei. Im Stadtgebiet Kleve seien kaum Wohnungen zu bekommen, welche die in der Konzeption genannten Kriterien erfüllen. Er befürchte aus diesem Grund eine Vielzahl von Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten.

Hierauf eingehend weist Fachbereichsleiter Erps darauf hin, dass die Kollegen/innen des Fachbereiches Arbeit und Soziales die entsprechenden Fälle derzeit überprüfen würden. Soweit sich im Rahmen dieser Prüfung zeigen werde, dass in Einzelfällen unangemessene Unterkunftskosten vorlägen, würden die entsprechenden Kunden aufgefordert werden, für eine Senkung dieser Kosten Sorge zu tragen. Im Rahmen einer Einzelfallüberprüfung werde jedoch der Fachbereich Arbeit und Soziales auch künftig über einen etwaigen Verbleib im bisherigen Wohnraum entscheiden.

Auf die Ausführungen des Fachbereichsleiters eingehend, verdeutlicht der Erste Beigeordnete Haas, dass das nunmehr vorliegende Konzept durch den Kreis Kleve als Träger der Leistungsgewährung erstellt worden sei. Auf etwaige Inhalte habe die Stadt Kleve keinen Einfluss. Seiner Ansicht nach komme jedoch das erstellte Konzept in weiten Teilen der Wirklichkeit sehr nahe – Überschreitungen lägen sicherlich nicht in großer Zahl vor. Außerdem sei darauf hinzuweisen, dass die durchschnittlichen Mieten der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft sich deutlich unterhalb durchschnittlicher Quadratmeterpreise in Kleve bewegen würden. Auch nach etwaigen Modernisierungsmaßnahmen gehe er davon aus, dass etwaige Aufwendungen kostenneutral seien, da zu einem die Mieten steigen, jedoch die Nebenkosten sinken würden.

Stadtverordnete Thon fragt nach der Anzahl der Menschen, deren Unterkunftskosten nicht im vollen Umfange nach dem KDU-Konzept des Kreises Kleve berücksichtigungsfähig seien.

Hierauf eingehend stellt Fachbereichsleiter Erps fest, dass bereits vor der Erstellung dieses Konzepts Leistungsbezieher in unangemessenem Wohnraum wohnhaft gewesen seien. Zudem sei zu berücksichtigen, dass im Wege einer Bagatellgrenze ein etwaiger Umzug entbehrlich sei, da aufgrund der geringfügig überschrittenen Obergrenze dieser unwirtschaftlich wäre.

Stadtverordneter Hiob stellt die Frage, ob für die Betrachtung des Fachbereiches Arbeit und Soziales die laufende monatliche Brutto- und Warmmiete oder eine etwaige nachträgliche Erhöhung nach Eingang der Betriebskostenabrechnung Verwendung finde.

Hierauf eingehend stellt Fachbereichsleiter Erps fest, dass beide Sachverhalte Grundlage eine entsprechenden Betrachtung seien.

Zu den Ausführungen des Fachbereichsleiters Herrn Erps zum Rechtskreis des Asyl stellt Ausschussvorsitzende Siebert die Frage, ob die Inbetriebnahme der Übergangseinrichtung ‚alte Post‘ die Entlastung anderer Standorte bedeute.
Hierauf eingehend stellt Fachbereichsleiter Erps fest, dass die Verwaltung eine etwaige Vollbelegung vermeiden wolle. Diesbezüglichen Bemühungen seien jedoch eventuell durch die Anzahl von künftigen Zuweisungen Grenzen gesetzt.
Ebenfalls eingehend auf den Rechtskreis Asyl teilt erster Beigeordneter Haas den Anwesenden mit, dass die Stadt Kleve einen Betrag von 2,2 Millionen Euro aus städtischen Mitteln vorfinanziert habe, um eine Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge sicherzustellen. Die Stadt Kleve habe den genannten Betrag aus städtischen Mitteln vorfinanziert. Nach seiner Auffassung sei es unabdingbare Voraussetzung für einen ausgeglichenen städtischen Haushalt, dass der Landschaftsverband Rheinland seiner Verpflichtung nunmehr nachkomme und der Stadt Kleve die aufgewendeten Beträge erstatte. Organisatorische Mängel des Landschaftsverbandes dürfen nicht zu finanziellen Konsequenzen der Stadt Kleve führen dürfen.
Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunkts dankt Ausschussvorsitzende Siebert Fachbereichsleiter Erps für seine Ausführungen.

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