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- Bericht des Fachbereichs Arbeit und Soziales

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sozialausschuss, 20.09.2017
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Erps erläutert dem Sozialausschuss durch eine PowerPoint Präsentation, welche dieser Niederschrift beigefügt ist, die Grundlagen und Eckdaten der Aufgabenerledigung des Fachbereiches Arbeit und Soziales. Als besondere Schwerpunkte seiner Ausführungen benennt er die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft in den Rechtskreisen des SGB II und SGB XII, leistungsbeziehende Kinder im Rechtskreis des SGB II, die aktuelle Entwicklung aufgrund der UVG-Reform zum 01.07.2017 sowie die statistischen Daten und Fallzahlenentwicklungen.
Zu den Ausführungen des Fachbereichsleiters stellt Ausschussvorsitzende Siebert die Frage, wie viel Prozent der in Kleve lebenden Kinder in den Genuss von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kämen. Eine entsprechende Antwort des Fachbereichs Arbeit und Soziales ist der Niederschrift beigefügt.
Nach Aussage der Ausschussvorsitzenden Siebert stelle sich das Bildungs- und Teilhabepaket Außenstehenden oftmals als ‚Bürokratiemonster‘ dar. Fachbereichsleiter Erps stellt hierzu fest, dass durch Flyer und darüber hinaus durch eine enge Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeiten eine zielführende Auftragserledigung erfolge. Die Anträge seien einfach gehalten und die Mitarbeitenden des BUT-Bereiches seien in der Lage unbürokratisch Hilfen zu gewähren.

Ausschussvorsitzende Siebert stellt die Frage, ob Einzelheiten zum Bildungs- und Teilhabepaket auch im Beratungswegweiser ‚Kleve-Sozial‘ abgebildet seien. Hierzu stellt Fachbereichsleiter Erps fest, dass der Fachbereich Arbeit und Soziales mit seinem Leistungsangebot dort aufgeführt sei. Hier sei das Bildungs- und Teilhabepaket ausdrücklich benannt.

Auf eine entsprechende Frage der Ausschussvorsitzenden antwortet Fachbereichsleiter Erps hinsichtlich der anzuerkennenden Unterkunftskosten im Stadtgebiet Kleve, dass aufgrund der Instrumentarien, welche zur Einführung des schlüssigen Konzeptes verwendet wurden, dieses als gelungen anzusehen und als auskömmlich zu betrachten sei.

In diesem Zusammenhang stellt Erster Beigeordneter Haas fest, dass der Gesetzgeber ursprünglich beabsichtigt habe, über eine gewisse Pauschalierung eine Verwaltungsvereinfachung zu gewährleisten. Die Verwaltung werde jedoch durch Gesetzesänderungen hingegen in immer größerem Umfange durch Einzelfallprüfungen beschäftigt, zu dem werde durch Gerichtsentscheidungen eine immer größere Bürokratie geschaffen.

Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes weist Erster Beigeordneter Haas darauf hin, dass sich die Verwaltung aufgrund der derzeitigen rückläufigen Zuweisungsquote entschlossen habe eine Gemeinschaftsunterkunft aufzugeben.
Hinsichtlich der Erstattungsmodalitäten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz stellt er fest, dass seiner Ansicht nach eine Begrenzung auf einen Zeitraum von lediglich 3 Monaten nach negativem Abschluss des Asylverfahrens keinesfalls als auskömmlich angesehen werden könne. Seiner Ansicht nach sei dieser Zeitraum angemessen zu erweitern, da es den Ausländerbehörden in aller Regel nicht gelinge während dieses Zeitraumes aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen.

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