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- Dreizügigkeit der Karl-Kisters-Realschule ab dem Schuljahr 2017/2018


(Antrag der SPD- Fraktion vom 11.05.2016)

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt bei zwei Enthaltungen, den Antrag der SPD-Fraktion die Karl-Kisters-Realschule ab dem Schuljahr 2017/2018 dreizügig zu führen zur weiteren Beratung in den Schulausschuss zu verweisen.
Wortbeitrag:
StV. Tekath stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt in den Schulausschuss zu verweisen.
Schulausschuss, 06.07.2016
Wortbeitrag:
StV. Lichtenberger erörtert den Antrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2016, wonach der Rat der Stadt Kleve beschließen möge, die Karl-Kisters-Realschule künftig als dreizügige Schule zu führen. Er fasst zusammen, dass eine 3,5 Zügigkeit rechtlich nicht haltbar sei und die Schule hinsichtlich der Räumlichkeiten dauerhaft nicht vierzügig geführt werden könne. Zudem gebe eine Festlegung der Zügigkeit mehr Planungssicherheit für die Zukunft.

Bürgermeisterin Northing merkt an, dass die Diskussion hinsichtlich der Zügigkeit der Karl-Kisters-Realschule zum Schuljahr 15/16 entstanden sei. Der Rat der Stadt Kleve sei seinerzeit dem Elternwillen gefolgt.

StV. Cosar stellt fest, dass die CDU-Fraktion dem Antrag in der vorliegenden Form nicht folgen könne. Die Festlegung der Zügigkeit für das Schuljahr 2017/18 könne man mittragen.

StV. Lichtenberger hält die Ausführungen des StV. Cosar für sinnvoll, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entwicklung der Sekundarschule und ggf. der Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule.

Herr Wanders ist der Meinung, dass man eine Lösung finden müsse. Sollten Lenkungsverfahren notwendig werden, müsse man sich darüber klar sein, dass diese strikt nach den Landesvorschriften vorgenommen würden. Es sei dann durchaus möglich, dass Klever Schüler abgewiesen und auswärtige Schüler aufgenommen würden.

Mit der Festlegung der Zügigkeit habe sie geglaubt, man hole nach, was man bisher versäumt habe, so StV. Meyer-Wilmes.

StV. Bay stellt fest, dass sich Schulentwicklungsplanung nur über Zügigkeiten regeln lasse. Man müsse das Heft des Handelns wieder in die Hand nehmen.

Sie frage sich, ob es inzwischen mehr Schüler/innen an den Klever Schulen gebe, so Frau Hütz.

Ausschussvorsitzende Tekath erwidert, dass die Verwaltung von insgesamt 20 Zügen an den weiterführenden Schulen der Stadt Kleve ausgehe.

StV. Rütter ist der Meinung, dass Möglichkeiten geschaffen werden müssten, sofern die Nachfrage nach einer Beschulung an der Karl-Kisters-Realschule dauerhaft hoch bleibe. Man wolle schließlich dem Elternwillen gerecht werden.

Erster Beigeordneter Haas stellt fest, dass nur die Festlegung einer Zügigkeit Planungssicherheit gebe. Die Rücksichtnahme auf den Elternwillen dürfe jedenfalls keinen Investitionsbedarf auslösen. Vielmehr müsse über eine Optimierung zur Nutzung der Schulräume nachgedacht werden. Den neuen Angeboten solle man eine Chance geben, sich zu entwickeln.

Die Schulen des gemeinsamen Lernens seien mit einer Zügigkeit festgelegt worden, so Frau Pieper. Bei der Karl-Kisters-Realschule sei dies nicht der Fall gewesen.

Sie könne sich den eingangs geäußerten Einlassungen des StV. Cosar anschließen, so Frau Delbeck. Lieber seien ihr jedoch klare Festlegungen.

StV. Lichtenberger äußert, dass er sich über die grundsätzlich geäußerten Zustimmungen der anderen Fraktionen freue. Er möchte jedoch den Antrag der SPD-Fraktion nicht als Antrag gegen die Karl-Kisters-Realschule verstanden wissen.

Bürgermeisterin Northing schlägt vor, nach den Sommerferien eine Drucksache zur Zügigkeit der Karl-Kisters-Realschule vorzulegen.

Gerade vor dem Hintergrund des längeren gemeinsamen Lernens solle man sich die Zeit zur Entscheidung nehmen, so StV. Welbers.

Herr Wanders hebt noch einmal hervor, dass eine Dreizügigkeit seiner Schule durchaus Auswirkungen auf die jeweilige Klassengröße habe. Man müsse sich im Klaren sein, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Bandbreiten zur Klassenbildung voll genutzt würden.

StV. Bay bittet, bis zur nächsten Schulausschusssitzung einen konsequent fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan vorzulegen.

Bürgermeisterin Northing merkt an, dass die Verwaltung in 2012 einen Schulentwicklungsplan erstellt habe. Dieser habe nach wie vor Gültigkeit, da sich Schulentwicklungsplanung über einen Zeitraum von 5 Jahren erstrecke.

Ausschussvorsitzende Tekath äußert den Vorschlag, das Thema Festlegung der Zügigkeiten in Form einer Drucksache nach der Sommerpause erneut zu planen.

StV. Lichtenberger beantragt daher, über den Antrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2016 in der nächsten Schulausschusssitzung erneut zu beraten.

Der Schulausschuss erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

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