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- Einführung der Ehrenamtskarte


(Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2019)

Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 09.10.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung der Ehrenamtskarte zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung zu verweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Rahmenbedingungen für die Einführung einer Ehrenamtskarte zu prüfen. Im ersten Halbjahr 2020 wird ein Verantwortlicher einer anderen Kommune vergleichbarer Größe zwecks Erfahrungsbericht zu einer Sitzung des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung eingeladen.
Wortbeitrag:
StV. Tekath begründet den Antrag.

StV. Gebing meint, dass der Antrag suggeriere, das Ehrenamt würde nicht ausreichend gewürdigt. Diesen Eindruck weise er zurück. Seine Fraktion wisse aber um die Nachfrage und schlage daher vor, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung zu verweisen. Sie schlage weiter vor, einen Verantwortlichen einer anderen Kommune vergleichbarer Größe hinsichtlich der Umsetzung und der Erfahrungen anzuhören.

Bürgermeisterin Northing äußert, dass sie diesem Antrag wohlwollend gegenüberstehe, sie den Prüfauftrag gerne annehme und die Verortung im Fachbereich 40 sehe. Hinsichtlich des Einwerbens von Vergünstigungen sehe sie auch die WTM in der Verantwortung. Die Stadt selbst müsse sich positionieren.

Erster Beigeordneter Haas bestätigt, dass diese grundsätzliche Frage zu klären sei. Er halte es für sinnvoll, die Erfahrungen anderer Kommunen zu hören, um sich hinsichtlich der personellen und finanziellen Auswirkungen ein Bild machen zu können.

StV. Tekath schließt sich dem Vorschlag des StV. Gebing an, möchte aber eine Beratung im ersten Halbjahr 2020 sichergestellt wissen.

Bürgermeisterin Northing stellt klar, dass sie aufgrund der personellen Situation im Fachbereich 40 keine Zusage für die Erledigung des Prüfauftrags machen könne. Die weitere Beratung unter Beteiligung eines Verantwortlichen einer anderen Kommune sei dagegen jederzeit möglich.

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