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- Entsendung von Vertretern caritativer/ sozialer Einrichtungen als ständige Mitglieder mit beratender

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Integrationsrat, 01.12.2014
Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt einstimmig, eine Teilnahme von Institutionen in Abhängigkeit der Themen zu ermöglichen. Zur Sicherstellung einer umfassenden Information der Institutionen sollen im Vorfeld die Sitzungen des Integrationsrates in der Presse und im Internet angekündigt werden.
Wortbeitrag:
Oberverwaltungsrätin Keysers erläutert, dass in der letzten Sitzung angeregt worden sei, dass in Anlehnung an die Regelungen für den Jugendhilfeausschuss in dieser Sitzung darüber beraten werden solle, ob auch für den Integrationsrat Vertreter bestimmter Institutionen und Vereine, wie z.B. dem Caritasverband, der AWO oder dem Haus der Begegnung, als ständige Mitglieder mit beratender Stimme bestellt werden sollten und § 10 (Teilnahme) um einen neuen Absatz 3 mit einer entsprechenden Regelung ergänzt werden solle.

StV. Heyrichs teilt mit, dass er eine Erweiterung des Integrationsrates ablehne. Für eine konstruktive und sachorientierte Arbeit des Integrationsrates solle die Anzahl der Mitglieder nicht überdimensioniert werden.

Erster Beigeordneter Haas teilt diese Ansicht und schlägt vor, zu bestimmten Themen Vertreter der jeweiligen Institutionen einzuladen.

StV. Goertz teilt in diesem Zusammenhang mit, dass er es für wichtig halte, dass alle Institutionen umfassend informiert würden.

Frau Weber ist wie StV. Heyrichs der Ansicht, dass der Integrationsrat nicht zu groß werden solle.

StV. Gietemann wirbt für eine Erweiterung, er teilt mit, er habe damit gute Erfahrungen im Jugendhilfeausschuss gemacht und schlägt vor, drei Institutionen (AWO, Caritasverband und Haus der Begegnung) als ständige Mitglieder mit beratender Stimme zu bestellen.

Nach einer kurzen Diskussion ist der Integrationsrat der Ansicht, dass man nicht nur einzelne ausgewählte Institutionen bestellen könne, da es auch Themen gebe, die andere Institutionen beträfen.

Erste Beigeordneter Haas macht daraufhin den Vorschlag, im Integrationsrat Themen festzulegen und auf dieser Grundlage die Entscheidung zu treffen, welche Institution jeweils eingeladen werden solle. Des Weiteren sollten die Sitzungen des Integrationsrates im Vorfeld in der Presse und im Internet angekündigt werden, so dass die Information aller Institutionen gewährleistet werden könne.

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