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- Ergänzung des § 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse


(Antrag der SPD-Fraktion vom 05.12.2016)

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve lehnt den Antrag der SPD-Fraktion auf Ergänzung des § 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse um die Abgabe einer persönlichen Erklärung mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung ab.
Wortbeitrag:
StV. Tekath begründet den Antrag ihrer Fraktion. Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse enthalte keine Regelung zur Abgabe von persönlichen Erklärungen. Derartige Erklärungen gebe es vom Sinn und Zweck her daher nicht. Zur Klarstellung sollte persönlichen Stellungnahmen keine Aussprache folgen, da es sich ansonsten um normale Wortbeiträge handeln würde.

Verwaltungsdirektorin Keysers führt aus, dass weder in der Gemeindeordnung noch in der Mustergeschäftsordnung des Städtebundes Regelungen zur Abgabe von persönlichen Erklärungen enthalten seien. Es liege in der Regelungskompetenz des Rates liege, inwieweit die Abgabe von persönlichen Erklärungen zugelassen und ob diese Möglichkeit in die Geschäftsordnung aufgenommen werde. Sie merkt an, dass durch den von der SPD-Fraktion bevorzugten Wortlaut eine Einschränkung, was den Zeitpunkt der Abgabe von persönlichen Erklärungen angehe, erfolgen würde. Die Verwaltung sei daher der Auffassung, auch weiterhin in der gelebten Praxis fortzufahren und persönliche Erklärungen auch ohne Geschäftsordnungsregelung zuzulassen.

StV. Dr. Meyer-Wilmes schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an und meint, dass nicht derart formalistisch mit solchen Erklärungen umgegangen werden solle.

StV. Gebing äußert, dass dieses Recht jedem zustehe.

StV. Kumbrink meint, dass die Abgabe einer persönlichen Erklärung nur nach einer Abstimmung möglich. Er weist weiter darauf hin, dass die Abgabe von persönlichen Erklärungen nach dem heutigen Stand nicht möglich sei. Seine Fraktion wolle die Möglichkeit der Abgabe von persönlichen Erklärungen durch die Aufnahme in die Geschäftsordnung verbriefen.

Bürgermeisterin Northing äußert, dass die gelebte Demokratie es vertragen müsse, wenn persönliche Erklärungen abgegeben würden, auch ohne dass sie entsprechend schriftlich verankert seien.

StV. van Ackeren bestätigt, dass persönliche Erklärungen immer zugelassen würden. Er frage sich, welche Gründe dagegen sprächen, die Abgabe einer persönlichen Erklärung als weitere Regelung in die Geschäftsordnung mit aufzunehmen.

Erster Beigeordneter Haas weist darauf hin, dass die Bürgermeisterin zugesagt habe, an dem bisher gelebten Verfahren nichts zu ändern. Er meint auch, dass diese Dinge nicht bürokratisiert werden sollten.

StV. Tekath hält dem entgegen, dass diese Zusage dann auch formal aufgenommen werden könne. Es gehe lediglich darum, dass die Abgabe von persönlichen Erklärungen schriftlich manifestiert werde.

StV. Janssen weist darauf hin, dass die Aufnahme in die Geschäftsordnung Kosten nach sich ziehe, da jedem Ratsmitglied eine aktualisierte Fassung zur Verfügung gestellt werden müsse.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Bürgermeisterin Northing über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

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