Login

Passwort vergessen?

Inhalt

- Haushaltssatzung für das Jahr 2017


- Fachbereich Vergabe, Recht, Personenstand

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Vergabe- und Betriebsausschuss, 06.12.2016
Wortbeitrag:
Leitender Rechtsdirektor Goffin trägt zu den Etatansätzen des Fachbereichs Recht, Vergabe, Personenstand für das Jahr 2017 vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

StV. Liffers fragt nach, was unter Eigenschäden zu verstehen sei und wann diese als erfolgreich abgeschlossen gelten würden. Er möchte auch wissen, anhand welcher Parameter entschieden werde, dass Dritte zur Klärung von Rechtsfragen hinzugezogen würden.

Leitender Rechtsdirektor Goffin antwortet, dass es sich bei Eigenschäden um Schäden handele, die sich die Stadt selbst zufüge, in dem z. B. Verjährungsfristen nicht eingehalten würden. Diese Schäden würden erfolgreich abgeschlossen, wenn der bestehende Versicherungsschutz greife und der Schaden durch die Versicherung reguliert werde. Es bestehe Versicherungsschutz bis zu einer Höhe von 125.000 €.
Hinsichtlich der Vertretung durch Dritte führt er aus, dass eine anwaltliche Vertretung z. B. bei Prozessen vor dem Landgericht erforderlich sei, da dort Anwaltszwang bestehe. Gutachten würden in der Regel nicht vom Fachbereich Recht in Auftrag gegeben. Feste Parameter für die Beauftragung von Dritten gebe es nicht, sondern obliege der Einschätzung der Verwaltung. Dabei sei die finanzielle und politische Bedeutung eines Sachverhaltes von Bedeutung.

Zu den Personalaufwendungen im Bereich Personenstandswesen ergänzt Erster Beigeordneter Haas, dass die Personalaufstockung aufgrund der steigenden Komplexität bedingt durch die Zuwanderungen und damit einhergehender steigender Internationalität absolut sinnvoll gewesen sei und falls erforderlich, weitere Maßnahmen nach sich ziehe.

nach oben