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- Haushaltssatzung für das Jahr 2020

Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 19.11.2019
Wortbeitrag:
Verwaltungsdirektor Keysers stellt den Gesamthaushalt sowie die Produkte des Fachbereichs Finanzen und Liegenschaften anhand einer Präsentation vor.

Er weist auf die Ausgeglichenheit des Etats hin und erläutert insbesondere die Themenfelder Schlüsselzuweisungen, Gewerbesteuer und Personalaufwendungen.

StV. Driever fragt an, ob und inwieweit die Entwicklung der Transferaufwendungen um + 6,8 % abgemildert werden kann.

Verwaltungsdirektor Keysers teilt mit, dass vorwiegend gesetzliche Vorgaben zu der Dynamik bei den Transferaufwendungen führen und diesbezüglich vonseiten der Verwaltung kein Einfluss genommen werden kann.

Erster Beigeordneter Haas hält die die Erhöhungen bei den Personalaufwendungen sowie den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für angemessen. Er ergänzt, dass die Entwicklung der Transferaufwendungen vorwiegend auf die vom Rat der Stadt Kleve beschlossenen Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen zurückzuführen ist. Er begrüßt die Empfehlung des Sozialausschusses zum Konzept zur Unterbringung der der Stadt Kleve zugewiesenen Asylbewerber und Duldungsinhaber, welches perspektivisch eine Transferaufwendungen-Ersparnis von jährlich ca. 500.000 € erwarten lässt.

StV. Gebing bittet um eine Information zur Grundsteuerreform sowie die Auswirkungen auf den künftigen Hebesatz.

Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass die Grundsteuerreform für das Jahr 2025 vorgesehen ist. Die Verwaltung wird die politischen Gremien frühzeitig über Auswirkungen informieren und Vorschläge zum künftigen Hebesatz vorlegen.

Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass er von einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 2 - 3 Mio. € ausgeht.

StV. Schoofs fragt an, ob die Stadt Kleve Negativzinsen für bestehende Guthaben zahlt.
Verwaltungsdirektor Keysers bejaht dies, weist jedoch auf deren marginale Höhe hin.

StV. Bay erkundigt sich nach dem Gewerbesteuerrückgang in der Branche "Handwerk" sowie der Verringerung im Bereich "Banken und Finanzdienstleister" zwischen 2017 und 2018.
Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass der Gewerbesteuerrückgang im Handwerk auf die umfangreichere Begleitung der Handwerksunternehmen durch Steuerberater zurückzuführen ist. Zu einzelnen Unternehmen im Bereich "Banken und Finanzdienstleister" sind keine Auskünfte vonseiten der Verwaltung möglich.

StV. Bay fragt an, aus welchem Grund der Zuschuss zur Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve mbH um 30.000 € erhöht wird.
Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass von dort weitere Aufgaben übernommen werden, die diese Erhöhung rechtfertigen.

StV. Teigelkötter bittet um eine Information zur Bettensteuer und deren Erträglichkeit.
Erster Beigeordneter Haas führt aus, dass die jährlichen Einnahmen in Höhe von ca. 70.000 € den Aufwand rechtfertigen.

Der Liegenschafts- und Steuerausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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