Login

Passwort vergessen?

Inhalt

191/X. - Kinder- und Jugendförderplan

Vorlagennummer191/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt den Kinder- und Jugendförderplan für die Legislaturperiode 2014 bis 2020. Die Regelungen zu finanziellen Förderungen treten rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

Sachverhalt:


Mit der Einführung des Achten Sozialgesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sind die Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), die Förderung der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII), die Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) in einen neuen gesetzlichen Rahmen gegossen worden.

Im Verständnis des SGB VIII werden die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe als eine präventive und an den unterschiedlichen Lebens- und Erziehungssituationen von Kindern, Jugendlichen und Eltern angepasste Hilfe angeboten. Die Hilfesuchenden erhalten eine gewünschte und mitgestaltete soziale Dienstleistung.

Das SGB VIII fordert gemäß § 3 eine Vielfalt von Trägern. Dem jungen Menschen soll gemäß § 5 SGB VIII eine Trägerpluralität angeboten werden, damit das Wunsch- und Wahlrecht, seine Institution in offener und verbandlicher Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu besuchen, gewährleistet ist. Die Stadt Kleve fördert verschiedene Träger mit unterschiedlichen Werteorientierungen und eine Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. Die Trägerpluralität, Autonomie und Werteorientierung der freien Träger, Methodenvielfalt und -offenheit und der Grundsatz der Freiwilligkeit spiegelt sich in Kleves Kinder- und Jugendarbeit wieder.

Gemäß § 15 Abs. 4 des dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - hat der Rat der Stadt Kleve einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen und diesen für jeweils eine Legislaturperiode festzuschreiben. Damit werden zugleich die Unternehmungen der Stadt Kleve konkretisiert, mit denen die Gewährleistungspflicht für ein rechtzeitiges und ausreichendes Angebot an erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendförderung erfüllt wird (§ 79 Abs. 2 SGB VIII).

Daher folgt der in der Anlage beigefügte Plan dem Auftrag der Jugendhilfeplanung gem. § 80 Abs. 1 SGB VIII,
1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen (Kapitel I),
2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln (Kapitel II) und
3. die zur Befriedigung des Bedarfes notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen (Kapitel III).

Der Kinder- und Jugendförderplan regelt zudem die finanzielle Förderung der genannten Arbeitsbereiche in Kapitel 3.2 neu. Dabei sind folgende Veränderungen zu den bisherigen Richtlinien eingearbeitet:


jährlicher Förderbedarf nach Kalkulation des Fachbereiches*
1. Erhöhung der Beihilfe pro Tag/TN für Jugendbildungsmaßnahmen von 5,- € auf 8,- € 1.000 €
2. Erhöhung der maximalen Förderung von Projekten von 75% auf 85% unter Beibehaltung der
Höchstförderhöhe 2.000 €
3. Erhöhung der Beihilfen für Freizeitmaßnahmen von 2,75 € auf 3,50 € je Tag/TN bzw. von 1,50 € auf 2,50 € für Offenen Ferienspaß, Wegfall von Beihilfen für Tagesfahrten ¹ 50.000 €
4. Erhöhung der Beihilfe pro Tag/TN für Mitarbeiterfortbildungen von 5,- € auf 8,- € 1.000 €
5. Einheitliche Anpassung der Förderung der Betriebs- und Unterhaltskosten der Jugendheime auf 80 % der Personalkosten und 25 % der Sachkosten (max. 7.000,- €) sowie Erhöhung der maximalen Förderung von 1.250,- € auf 2.000,- € jährl. und des Beihilfeanteils von 50 % auf 75 % für die Anschaffung und Reparatur von Jugendpflegematerial ² 388.875 €
Summe 442.875 €

* Kalkulation auf Grundlage von Abrechnungen aus den Vorjahren. Da die Spitzabrechnung erst nach Abschluss eines Kalenderjahres vorgenommen werden kann, liegen noch keine abschließenden Daten für 2014 vor.

¹ Die Summe enthält den Kostenanteil für die aus Kleve stammenden Teilnehmer an der Freizeitmaßnahme für Kinder mit schweren Behinderungen des Kreises Kleve.

² Hierin enthalten sind Betriebskostenzuschüsse in geschätzter Höhe von 373.875,- € sowie Baumaßnahmen von 10.000,- € und 5.000,- € Materialförderung.

Aufgrund allgemein gesunkener Teilnehmerzahlen ergeben sich durch die Erhöhungen der Positionen 1 bis 4 insgesamt keine höheren Aufwendungen. Durch die Position 5 werden die Zuschüsse für Jugendhäuser insgesamt um ca. 35.128 € pro Jahr erhöht. Dieser Mehraufwand wird zusammen mit der Kalkulation für den Nachtragshaushalt 2015 in die Beratungen eingebracht.

Der Kinder- und Jugendförderplan gilt für die laufende Legislaturperiode und wird nach der Neukonstituierung des Rates fortgeschrieben.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 26.02.2015
Jugendhilfeausschuss, 26.02.2015
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiterin Reihs erläutert die Drucksache. Mit dem vorgelegten Kinder- und Jugendförderplan für die derzeitige Legislaturperiode seien auch die bisherigen Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit angepasst worden. Die Höhe der Zuwendungen sei über Jahre nicht angehoben worden. Die Erhöhung der Förderung wie für Jugendbildungsmaßnahmen, Projekte, Freizeitmaßnahmen und Mitarbeiterfortbildungen sei auf Grund rückgängiger Leistungsempfänger haushaltsneutral. Mehraufwendungen von rund 35.000 € im Jahr entstünden durch eine Anpassung und Vereinheitlichung der Förderung für die Jugendhäuser.

Nach der weiteren Vorstellung einiger Auszüge aus dem Kinder- und Jugendförderplan erkundigt sich Ausschussmitglied Pieper nach dem Präventionsprojekt am Förderzentrum. Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass die Verwaltung vorschlagen werde, die Finanzierung in der bisherigen Form zur Erhaltung der Kontinuität und vor dem Hintergrund der Umstrukturierung in der Trägerschaft, für das Schuljahr 2015/2016 fortzuführen. Danach solle eine Evaluation erfolgen.

Gleichstellungsbeauftragte Tertilte-Rübo hebt die geschlechterspezifische Erfassung der Kinder- und Jugendlichen in den Bestandserhebungen positiv hervor. Hierdurch sei es nun möglich, das Nutzungsverhalten zu analysieren und Angebotsstrukturen anzupassen.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig den Kinder- und Jugendförderplan für die Legislaturperiode 2014 bis 2020 zu beschließen. Die Regelungen zu finanziellen Förderungen treten rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.04.2015
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 29.04.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig den Kinder- und Jugendförderplan für die Legislaturperiode 2014 bis 2020. Die Regelungen zu finanziellen Förderungen treten rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

nach oben