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Integrationsrat, 08.09.2014
Wortbeiträge
a) Benennung der Vertreter der Fraktionen nach § 10 der Geschäftsordnung
Oberverwaltungsrätin Keysers fragt, ob die Fraktionen, ihr Mitglied, das gemäß § 10
Abs. 1 der soeben beschlossenen Geschäftsordnung mit beratender Stimme an den Sitzungen des Integrationsrates teilnehmen kann, nun benennen wollen.
Die Fraktionen werden die Mitglieder zur nächsten Sitzung benennen.
b) Geschäftsstelle des Integrationsrates
Oberverwaltungsrätin Keysers teilt mit, dass die Geschäftsstelle des Integrationsrates im Fachbereich 10 Zentrale Verwaltung Bürgerservice, in der Abteilung Ratsangelegenheiten angegliedert werde.
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