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Beratungsartöffentlich
Jugendhilfeausschuss, 28.08.2014
Wortbeiträge


a) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Abteilungsleiterin 51.2 Laukens berichtet über den Zuwachs an Fällen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Durch den Umzug der Bundespolizei von Emmerich nach Kleve wird der Fachbereich Jugend und Familie für die Inobhutnahme minderjähriger Flüchtlinge zuständig, die die Bundespolizei der Stadt Kleve übergibt. Aktuell werden 15 Fälle durch die Jugendhilfe begleitet. Da die Flüchtlinge bis zur Volljährigkeit nicht in Gruppenunterkünften für Asylbewerber untergebracht werden dürfen, werden sie in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht. Sie kommen aus Afghanistan, Eritrea, Somalia usw. im Alter von 15 – 17 Jahren, sofern das Alter so genau bestimmt werden kann. Nach der Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) stellt das Familiengericht das Ruhen der elterlichen Sorge fest und es wird ein Vormund bestellt. Oft reisen die Jugendlichen weiter, da Kleve nicht das endgültige Ziel ist. Viele Flüchtlinge möchten in die skandinavischen Länder. Die Kosten der Unterbringung werden von allen Bundesländern getragen, die je Einzelfall vom Bundesverwaltungsamt bestimmt werden. Dabei werden die reinen Unterbringungskosten erstattet. Die Verwaltungskosten trägt die Stadt Kleve. Der Bedarf für die Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen ist vorhanden und wird durch neue Krisenherde in der Welt weiter steigen. Der Fachbereich Jugend und Familie arbeitet intensiv mit den freien Trägern vor Ort zusammen. In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamtes wird die Einrichtung einer Clearinggruppe in Trägerschaft des Anna-Stiftes in Kleve geprüft.


b) Keine Fachtagung des Runden Tisches

Gleichstellungsbeauftragte Tertilte-Rübo teilt mit, dass der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt in diesem Jahr keine Fachtagung anbietet.


c) Evaluation der Schulsozialarbeit

Stellvertretender Fachbereichsleiter Traeder berichtet, dass die Schulsozialarbeit hinsichtlich ihrer Qualität, der Wirkungszusammenhänge in Kooperation mit dem Jugendamt, sowie der Bildungswirkung evaluiert wird. Durgeführt wird die Evaluation in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Begemann von der Universität Duisburg-Essen. Mehrere Schulsozialarbeiterinnen vom Theodor-Brauer-Haus beteiligen sich an Interviews der Universität. Die Ergebnisse der Evaluation werden in der nächsten Sitzung vorgestellt.


d) Handbuch „Entscheidungskompetenz im Jugendhilfeausschuss“

Fachbereichsleiterin Reihs weist auf das Handbuch „Entscheidungskompetenz im Jugendhilfeausschuss“ hin. Einige Exemplare werden verteilt. Weitere Exemplare könne unter www.lvr.de/jugend unter „Service“ angefordert werden.

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