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Mitteilungen - Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung, 04.09.2019

Beratungsartöffentlich
Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung, 04.09.2019
Wortbeiträge


a) Heimatpreis

Stadtoberverwaltungsrätin Wier teilt mit, dass zwischenzeitlich sieben Vorschläge zur Verleihung des Heimatpreises vorlägen, worüber das Gremium zu entscheiden habe. Der erste Sitzungstermin des Gremiums, bestehend aus der Bürgermeisterin, deren drei Stellvertretern, den Herrn Schmidt, Gietemann und Hütz, sowie drei weiteren Ratsmitgliedern, den Herren Rütter, Schoofs und Gebing, soll am 19.09.2019 um 18.30 Uhr stattfinden.


b) Veranstaltungskalender

Stadtoberverwaltungsrätin Wier führt aus, dass der Kommunikationsdesigner Christoph Frauenlob der Verwaltung ein neu entwickelte Seite "www.klevetag.de" vorgestellt habe. Hierbei handele es sich um einen Veranstaltungskalender, der einen schnellen Überblick über tagesaktuelle Veranstaltungen geben solle. In diesem Zusammenhang sei Herr Frauenlob darauf hingewiesen worden, dass seitens der Stadt Kleve alle Veranstaltungen über das open data-Portal der Stadt Kleve vom Betreiber der Seite "www.klevetag.de" abgerufen und eingebunden werden könnten. Der Aufwand für den Betreiber wäre lediglich die Einbindung eines Codes. Zudem sei ihm mitgeteilt worden, dass die Stadt Kleve im Jahre 2020 einen Relaunch der Internetseiten durchführe und dieser ebenfalls einen neuen Veranstaltungskalender beinhalte. Daher sei eine Integration der "klevetag-Seite" nicht als erforderlich angesehen, da der neue aber auch der zurzeit aktive Veranstaltungskalender nicht weniger Informationen beinhalte, zumal die Veranstalter auch selbst Veranstaltungsvorschläge über ein Online-Formular in den Veranstaltungskalender der Stadt Kleve platzieren könnten. Jedoch sei eine Verlinkung von der städtischen Seite möglich und könne umgesetzt werden.


c) Kaskade

Fachbereichsleiter Tiefbau, Herr Klockhaus, teilt mit, dass die Restarbeiten an der Kaskade (Ausbaggerung Kermisdahl, Beseitigung des Baustellendamms, Anspritzsaat zur optischen Optimierung, Beseitigung der groben Unebenheiten) im Juli 2019 abgeschlossen worden seien.

Ursprünglich sei geplant gewesen, das Bodenmaterial des Baustellendammes im Kermisdahl zur Wiederverwendung abzufahren. Zur Bestätigung der Eignung des Bodens für einen Einbau mussten entsprechende Bodenproben ausgewertet werden. Das Gutachten ergab, dass der Boden für den Einbau ungeeignet gewesen sei. Die Suche nach geeigneten Flächen für einen (späteren) Wiedereinbau sei allerdings erfolglos geblieben. Daher werde das Bodenmaterial nun im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche zwischengelagert. Dies auch vor dem Hintergrund, den dann abgetrockneten Boden später abzufahren, um Verschmutzungen auf den Straßen zu vermeiden.

Zur Wiederherstellung der Ansicht vor dem Böschungsbruch im Mai 2017 sei geplant, einen Nachbau des zerstörten Geländers in einer Teillänge von rd. 4 m zu errichten. Auch die Kugeln, die sich ehemals im unteren Bereich der Kaskadenmauer befunden hätten, sollen nachgebaut werden.

Zurzeit würden die vorhandenen historischen Planunterlagen gesichtet. Ein Umsetzungszeitraum könne jedoch noch nicht angegeben werden.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt u.a. mit, dass optische Verbesserungsmaßnahmen weiterhin untersucht würden. Zudem macht er darauf aufmerksam, dass keine weiteren Anfragen außerhalb der Ausschüsse mehr beantwortet würden.


d) Ehrenmal Schenkenschanz und Griethausen

Anhand einer Powerpoint-Präsentation wird dem Ausschuss die Aufbereitung der Ehrenmale präsentiert.


e) Veranstaltungen

Stadtoberverwaltungsrätin Wier weist auf nachfolgende Veranstaltungen hin:

- Lichterfest am 07.09.2019
- Eröffnung der Konzertsaison am 17.09.2019
- Eröffnung der Spielzeit der Kindertheater am 18.09.2019
- Eröffnung der Theatersaison am 19.09.2019 sowie
- der kammermusikalischen Gratulation an den verstorbenen ersten Kulturpreisträger Walter Gieseler am 29.09.2019 zu dessen 100. Geburtstag


f) Vermächtnis der Frau Margit Loh

Leitender Rechtsdirektor Goffin teilt mit, dass das Museum Kurhaus auf Grundlage eines Vermächtnisses zur Sammlung Mataré im Jahre 2013 in den Besitz von Werken des Künstlers Pierre Theunissen und zweier weiterer Werke von Ewald Mataré gekommen sei. Das Vermächtnis beinhalte jedoch die Auflage, die betroffenen Werke ständig im Museum der Stadt Kleve auszustellen. Da die Auflage nicht erfüllt worden sei, habe der Testamentsvollstrecker auf der Grundlage der testamentarischen Auflage einen Herausgabeanspruch auf das Vermächtnis an den Hermann-Gmeiner-Fonds geltend gemacht und Klage erhoben. Das Landgericht Kleve hat die Stadt Kleve mit Urteil vom 22.05.2019 zur Herausgabe verurteilt, da die testamentarische Auflage eindeutig nicht auslegungsfähig sei und die Stadt Kleve dieser weder innerhalb der mit der Abmahnung gesetzten Frist noch überhaupt bis heute entsprochen habe. Der Gesamtschaden belaufe sich voraussichtlich auf eine Summe von 50.000 €, wobei das Museum versucht, die Werke von Matarè als Leihgabe zu erhalten.

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