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Mitteilungen - Bau- und Planungsausschuss, 26.01.2017

Beratungsartöffentlich
Bau- und Planungsausschuss, 26.01.2017
Wortbeiträge


a) Deichrückverlegung

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, es handele sich um eine Unternehmensflurbereinigung. Hier können auch fremdnützige Zwecke bearbeitet werden, wie z.B. der Straßenbau. Städtische Flächen werden voraussichtlich nicht in Anspruch genommen. Eine Erschließung sollte zu den städtischen Flächen gesichert sein. Der Radweg als Verbindung nach Griethausen sei mit dem Deichverband vereinbart, die Fläche liege voraussichtlich außerhalb des Verfahrensgebietes. Der Geltungsbereich sei noch nicht umfassend abgestimmt. Die Fläche solle im Besitz vom Deichverband bleiben, Bauherr sei jedoch die Stadt Kleve.



b) Umbenennung Diemstraße

Technischer Beigeordneter Rauer erinnert die Fraktionen, Vorschläge für die Umbenennung bekannt zu geben.



c) e-Rad Bahn – 1. Bauabschnitt
hier: Rodungsarbeiten innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans 1-276-1
(Hochschule)
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, die Stadt Kleve und die Gemeinde Kranenburg werden 2017 mit dem Ausbau des 1. Bauabschnittes der grenzüberschreitenden e-Rad Bahn (D) – Nijmegen (NL) zwischen Wiesenstraße und Flutstraße beginnen.
In diesem Zusammenhang werde zunächst das Freimachen des Baufeldes zur Erschließung der Radwegetrasse umgesetzt. Diese Arbeiten erfordern u.a. das Roden von Sträuchern, Hecken und Bäumen. Als Vorgriff auf die Erstellung der Entwurfs- und Ausführungsplanung des 1. Bauabschnitts solle der Aufwuchs auf der Böschung entlang des Stadtwerkegrundstücks bis zum 28. Februar (Fäll- und Rodungsarbeiten sind nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 LG NRW außerhalb der Brutzeit, also vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen) entfernt werden.
Mit der Planung der Hochschule sei im Zuge des Planverfahrens 1-276-1 ein landwirtschaftspflegerischer Fachbeitrag inkl. Aussagen zum Artenschutz erstellt worden, um den Eingriff in die Natur- und Landschaft nach § 13 BNatSchG darzustellen. Der mit der Umsetzung des B-Plans 1-276-1 verbundene Eingriff sei laut landschaftspflegerischem Fachbeitrag ausgeglichen. Im Bebauungsplan sei der Fuß-und Radweg festgesetzt.
Die Umweltbetriebe können die Rodungsarbeiten bis Ende Februar (voraussichtliche Durchführung der Maßnahme in der 5.KW) ausführen. Es sei mit einer 2-3 tägigen Sperrung des Fuß- und Radwegs zwischen Spoykanal und Flutstraße zu rechnen. Eine Umleitung für die Fußgänger und Radfahrer werde ausgeschildert.

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