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Mitteilungen - Jugendhilfeausschuss, 31.08.2016

Beratungsartöffentlich
Jugendhilfeausschuss, 31.08.2016
Wortbeiträge


a) Integriertes Handlungskonzept

Fachbereichsleiter Traeder teilt mit, dass die Ergebnisse der Workshops, Befragungen und Begehungen zu dem Teilbereich "Kinderfreundliche Innenstadt" des Integrierten Handlungskonzeptes am 29. September um 18.30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung diskutiert werden, zu der er die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses herzlich einlädt. Ein Veranstaltungsort werde noch bekannt gegeben.


b) Erweiterung Montessorihaus Kellen

Fachbereichsleiter Traeder teilt mit, dass es erneute Sondierungsgespräche mit dem Träger gebe, das Kinderhaus um eine Gruppe zu erweitern. Im Zuge dessen sei ein Antrag des Trägers auf entsprechende Landesförderung an den LVR weitergeleitet worden.


c) Besetzung der Stelle Jugendhilfeplanung und Controlling

Fachbereichsleiter Traeder teilt mit, dass die Stelle zum 01.07.2016 mit Frau Hunting besetzt worden sei.


d) Zusammenlegung von Jugendhäusern

Abteilungsleiter Koch teilt mit, dass die Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt beabsichtigt, die Jugendhäuser Canisius Center und Kalle zusammenzuführen. Das neue Jugendhaus wird "Kalle" heißen und in das derzeitige Pfarrheim Ons Lind ziehen. Der Träger hat angekündigt, der Verwaltung hierzu ein Konzept vorzulegen.


e) Interessenbekundungsverfahren neue Kita

Abteilungsleiter Koch teilt mit, dass 7 Interessenbekundungen zur Errichtung einer bis zu viergruppigen Kita im Klever Stadtgebiet eingegangen seien. Die Verwaltung erarbeite nun einen Vorschlag und werde diesen gemeinsam mit der fortgeschriebenen langfristigen Kinderbetreuungsplanung in den Jugendhilfeausschuss im November einbringen.


f) Überbrückende Finanzierung Kinderbetreuung

Abteilungsleiter Koch teilt mit, dass zum 01.08.2016 das Gesetz zur überbrückenden Finanzierung der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen in Kraft getreten sei. Neben der Erhöhung der Dynamisierung der Kindpauschalen würden die Träger insbesondere durch eine zusätzliche Landespauschale entlastet. Insgesamt stünden den Trägern im Kindergartenjahr 2016/2017 durch die Gesetzesänderung zusätzlich rund 324.000 € zur Verfügung.

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