Login

Passwort vergessen?

Inhalt

Mitteilungen - Liegenschafts- und Steuerausschuss, 13.06.2018

Beratungsartöffentlich
Liegenschafts- und Steuerausschuss, 13.06.2018
Wortbeiträge


a) Erlass einer Satzung in Bezug auf die 50 %-Regelung

Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass Satzungen die instrumentelle Basis zur Gestaltung des Rechtsrahmens für die örtliche Entwicklung darstellen.

Nach Prüfung durch den Fachbereich Recht, Vergabe, Personenstand wurde festgestellt, dass die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Satzung in Bezug auf die 50 %-Regelung fehlt.

Erster Beigeordneter Haas führt weiterhin aus, dass das Baugesetzbuch die spezialgesetzliche Grundlage für den Erlass einer Satzung darstellt, die den gemeindlichen Grunderwerb mit baulichen Entwicklungen und städtebaulichen Zielen koppeln soll.

Er ergänzt, dass das Baugesetzbuch eine Vielzahl von möglichen Satzungen vorsieht, so z.B. den Bebauungsplan, eine Sanierungssatzung, eine Vorkaufssatzung, eine Klarstellungssatzung oder Entwicklungssatzung. Aus der Tatsache, dass keine dieser Satzungen den Sachverhalt der Baulandentwicklung regelt, lässt sich herleiten, dass dies vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist.


b) Erneute Vergabe/Vermarktung der Wohnbaugrundstücke An der Spoy

Verwaltungsdirektor Keysers teilt mit, dass die Doppelhaushälften-Grundstücke An der Spoy 1 und 2 im Rahmen des durchgeführten Losverfahrens nicht vergeben werden konnten. Die Interessenten sind aus unterschiedlichen privaten Gründen von ihren Bewerbungen zurückgetreten.

Er ergänzt, dass die Verwaltung die Wohnbaugrundstücke ab dem 20.06.2018 nochmals über die städtische Homepage in die Vermarktung geben und dies ab dem 15.06.2018 ankündigen wird.

Aufgrund des bei diesen Grundstücken nicht erfolgreichen Losverfahrens soll die Vergabe nunmehr nach dem Windhund-Prinzip erfolgen.

Anmerkung: Eine Flächenübersicht ist der Niederschrift beigefügt.


c) Vermarktung städtischer Baugrundstücke

Verwaltungsdirektor Keysers teilt mit, dass die Rahmenbedingungen zur Vermarktung und Vergabe der Grundstücke in den Baugebieten Neerfeldstraße sowie Mühlenberg II im nächsten Liegenschafts- und Steuerausschuss dargelegt werden.

Er ergänzt, dass im Baugebiet Neerfeldstraße 11 Bauflächen zur Errichtung von Einfamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten je Einzelhaus) zur Verfügung stehen.

Im Baugebiet Mühlenberg II stehen 7 Bauflächen zur Errichtung von Einfamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten je Baufenster), 11 Bauflächen zur Errichtung von Einfamilienhäusern bzw. Doppelhäusern (maximal zwei Wohneinheiten je Baufenster) sowie 8 Bauflächen zur Errichtung von Reihenhäusern (maximal eine Wohneinheit je Reihenhaus) zur Verfügung. Insgesamt können somit bis zu 66 Wohneinheiten entstehen.


d) Erschließung weiterer Baugebiete

Verwaltungsdirektor Keysers teilt mit, dass die Erschließung der Baugebiete Kranenburger Straße (Donsbrüggen), Hellingsbüschchen (Oberstadt), Selfkant/Breijpott (Kellen), Bresserbergstraße (Oberstadt) und Brodhof (Rindern) ab dem Jahr 2019 geplant ist.

Perspektivisch können so 50-60 Baugrundstücke erschlossen und vermarktet werden.

nach oben