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Mitteilungen - Umwelt- und Verkehrsausschuss, 16.05.2019

Beratungsartöffentlich
Umwelt- und Verkehrsausschuss, 16.05.2019
Wortbeiträge


a) Aufhebungstendenz bei der Radwegbenutzungspflicht

Städtischer Oberverwaltungsrat van Hoof führt die Stellungnahme des Städte- und Gemeindesbundes NRW vom 14.02.2019 zur Aufhebungstendenz bei der Radwegbenutzungspflicht aus.

Hierzu waren verwaltungsseitig mit Schreiben vom 28.01.2019 Sicherheitsbedenken gegenüber dem Städte- und Gemeindebund NRW geäußert worden.

Die grundlegende Sachverhaltsdarstellung - nämlich eine deutliche Verringerung benutzungspflichtiger Radwege - werde im Antwortschreiben bestätigt. Zugleich werde auf die Erforderlichkeitsprüfung einer Einschränkung von Rad fahrenden hingewiesen.

Eine umfangreiche Studie der Unfallforschung der Versicherer habe anhand der Aufhebung von Benutzungspflichten keine wesentliche Veränderung des Unfallrisikos für Rad fahrende ergeben. Dies sei auf die weiter vorhandenen Radwege zurückzuführen, die fortgesetzt auch ohne eine Pflicht zur Nutzung in Anspruch genommen würden.

Allerdings sei das Fahrradfahren auf der Fahrbahn die unumstritten sicherste Variante, da sich Verkehrsvorgänge anhand besserer Sichtbeziehungen manifestierten. Im Seitenraum würden Rad fahrende demgegenüber schlechter erkannt. Das dort vorhandene Sicherheitsgefühl sei insoweit lediglich ein Anschein, dem objektive Erkenntnisse entgegenstünden.

In Folge der fortgesetzt hohen Nutzung sollten vorhandene Radverkehrsanlagen auch ohne Benutzungspflicht regelwerkskonform gestaltet werden.

Der Städte- und Gemeindebund NRW stehe zudem fortgesetzt mit „Leuchtturm“-Kommunen in Kontakt, welche die Aufhebung der Benutzungspflicht systematisch vorantreiben. Anfängliche Skepsis weiche hier positiven Erfahrungen entsprechend dargelegter Studie.


b) Baumfällung Gemeinschaftsgrundschule „An den Linden“

Tariflich Beschäftigter Posdena führt aus, dass auf dem Schulhof zwei Bäume zur baulichen Erweiterung gefällt werden müssten. Ein Baum sei jedoch bereits tot und müsste sowieso entfernt werden.


c) Saatkrähen in Kleve-Kellen

Tariflich Beschäftigter Posdena teilt mit, dass Vergrämungsmaßnahmen dürfen nur unter Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Kleve und außerhalb der Brutzeit erfolgen dürften. Eine Liste möglicher Maßnahmen sei angefragt, eine Antwort der Kreisverwaltung Kleve noch nicht erfolgt.
Eine Vergrämung führte allerdings zu einer Verlagerung der Kolonie und Besiedelungen anderweitiger geeigneter Bäume. Welche Bäume mit welcher Lage im Stadtgebiet durch die Kolonie zukünftig besiedelt werden, sei nicht steuerbar.
Zudem könne ein „Aufsplitten“ der Kolonie die Folge sein, so dass sich mehrere Teilkolonien bilden könnten und geeignete Horstbäume an diversen Standorten besiedelten.
Zum Aspekt der Kotunbedenklichkeit werde der Niederschrift ein Dokument angefügt.
d) Chronologie und Sachstand zum Lärmaktionsplan

Tariflich Beschäftigter Posdena erläutert, dass durch die Einführung eines neuen, europaweit einheitlichen Messverfahrens die bisher erfolgten Maßnahmen bis hin zum Lärmaktionsplan der dritten Stufe obsolet sind. Der europäische Harmonisierungsprozess führe dazu, dass die Maßnahmen von Grund auf neugestaltet werden müssten.


e) Dienstpostenbesetzung eines Verkehrsplaners

Tariflich Beschäftigter Klockhaus teilt mit, dass die Besetzung eines anhand einer Organisationsuntersuchung neu geschaffenen Dienstpostens eines Verkehrsplaners im Fachbereich 66 erfolgt sei. Herr Gerald Klemenz übe dort die Tätigkeit aus.


f) Klimaschutzinformationsveranstaltung

Städtische Verwaltungsrätin Rennecke weist auf die Einladung zu einer Klimaschutzinformationsveranstaltung für Schüler, Lehrer, Ratsmitglieder sowie Mitglieder der Verwaltung in der Stadthalle Kleve am 14.06.2019, um 15.00 Uhr, hin

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