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Mitteilungen - Umwelt- und Verkehrsausschuss, 30.11.2017

Beratungsartöffentlich
Umwelt- und Verkehrsausschuss, 30.11.2017
Wortbeiträge


a) Meldungen über Baumfällungen geschützter sowie - nicht geschützter - städtischer Bäume vom 07.09.2017 - 20.11.2017

Die Tabellen werden der Niederschrift beigefügt.

b) Pappeln an der Straße Goldacker in Kellen

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass an der Straße Goldacker in Kellen durch die USK sieben Hybrid-Pappeln entfernt würden. Sie seien nicht mehr verkehrssicher und die Kronen mussten in der Vergangenheit bereits stark eingekürzt werden. Die Fällung werde voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres, spätestens im Frühjahr 2018 erfolgen. Eine Ersatzpflanzung befinde sich in Planung.

c) Baumstandort Koekkoekplatz

Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass die Amerikanische Roteiche auf dem Koekkoekplatz auf Grund mangelnder Vitalität entfernt werden müsse. Der Standort habe sich in der Vergangenheit als ungeeignet erwiesen.

d) Sachstand Kaskade

Tariflich Beschäftigter Klockhaus teilt mit, dass nach dem Abrutschen des Hanges am 04.05.2017 unter bodengutachterlicher Begleitung zunächst temporäre Sicherungsmaßnahmen durchgeführt worden seien, die auch insbesondere das Abrutschen des Wohngebäudes Eiserner Mann 8 verhindern sollten.

Die temporären Sicherungsmaßnahmen waren:

- Entfernen des Oberflächenbewuchses (ohne Wurzeln) und Abtragung der losen Bodenanteile
- Setzen von 2 Spundwandreihen am Böschungsfuß, um eine spätere Anschüttung mit Bodenmaterial zu ermöglichen
- Einbau von Natursteinhartschotter im Bereich des Fuß-/Wanderweges
- Einbau einer Betonplatte im Bereich des Auffangbeckens
- Regelmäßige Vermessung der Böschung und des Gebäudebereiches


Von Beginn der Arbeiten an sei klar gewesen, dass diese Maßnahmen die Standfestigkeit der Böschung nicht gewährleisten, sondern vielmehr lediglich der Beseitigung von Gefahr in Verzug – insbesondere für das Wohnhaus oberhalb der Böschung - haben dienen können.

Die Ergebnisse der regelmäßigen Vermessung zeigten derzeit keine auffälligen Setzungen oder sonstige Erdbewegungen.

Der seitens des Baugrundgutachters aufgestellte Standsicherheitsnachweis führe allerdings zu dem Ergebnis, dass die temporären Sicherungsmaßnahmen der Böschung im Einflussbereich des Wohngebäudes nicht die Anforderungen an eine Dauersicherung erfüllen.

Zur dauerhaften Sicherung kämen laut Baugrundgutachter, auf Grund des einkörnigen Materials, nur Zugglieder – also Pfähle oder Anker - die eine Verdübelungswirkung haben, in Frage. Hierbei seien auch die Zugänglichkeit des Böschungsbereiches und die Topographie entscheidend.

Der Sanierungsvorschlag des Bodengutachters zur dauerhaften Sicherung der Böschung sehe eine dreireihige Bodenvernagelung im Bereich des Böschungskopfes und eine zweireihige Bodenvernagelung im Bereich der zweiten Spundwandreihe vor. Außerdem sollen im Bereich des Böschungskopfes und oberhalb der zweiten Spundwandreihe Geogitter verlegt werden, die eine Bodenerosion verhindern.

Derzeit werde das Vergabeverfahren für diese Arbeiten, die nur von Spezialtiefbaufirmen durchgeführt werden können, vorbereitet.

Die Anwohner werden über den derzeitigen Sachstand und den Umfang der geplanten Maßnahmen informiert.

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