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Mitteilungen - Umwelt- und Verkehrsausschuss, 07.12.2016

Beratungsartöffentlich
Umwelt- und Verkehrsausschuss, 07.12.2016
Wortbeiträge


a) Radwegeweisung - Knotenpunktsystem Kreis Kleve

Technischer Beigeordneter Rauer trägt vor, dass der Kreis Kleve das Kreisradnetz durch die Ausschilderung als Knotenpunktsystem neuordnen möchte und hierzu die Städte und Gemeinden des Kreises zu einem 1. Abstimmungstermin am 19.09.2016 eingeladen habe.

Netzabstimmung

In der 1. Projektphase sei die Netzabstimmung mit den Städten und Gemeinden zur Beschilderungsplanung (Änderung des Netzes/ der Ziele) erfolgt. Die Beschilderungsplanung sei verwaltungsintern mit den zuständigen Fachbereichen sowie mit den Nachbarkommunen (Stadt Goch, Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg) bis Ende Oktober abgestimmt worden.

Das Knotenpunktsystem sei bereits jetzt in Teilen des Klever Stadtgebietes im Übergang zu den Niederlanden vorhanden (Nord-Westen Kleves).

Die Festlegung und Abstimmung des gesamtstädtischen Netzes ziele auf eine Verdichtung des lokalen Netzes ab (Ergänzung Ziele), Ergänzung des landesweiten Radverkehrsnetzes, Beschilderung der wichtigen Themenrouten (Via Romana, Niederrheinroute, Rheinradweg) als Knotenpunktsystem und Bündelung der Themenrouten.

Der Entwurf der Netzabstimmung wird dem Protokoll beigefügt.

Zweistufiges Abstimmungsverfahren – StVO-Abstimmung

Nach der erfolgten Netzabstimmung werde die Beschilderungskataster den Städten und Gemeinden zur StVO-Abstimmung (Stadt, Straßenbaulastträger, Polizei) seitens des Kreises vorgelegt.
Die Umsetzung der Beschilderung des Kreisradnetzes sei für 2017 geplant.

b) Städtisches Grundstück "Hanns-Lamers-Platz / Koekkoekstege" - Entfernung der Bäume hinter der Mauer

Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass die Umweltbetriebe der Stadt Kleve festgestellt habe, dass die sich hinter der Mauer befindende Bäume entlang der Koekkoekstege auf Dauer eine Gefährdung für die Mauer darstellen würden und somit der Verwaltung empfohlen werde, die Bäume zu entfernen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Mauer würden die Stämme der Bäume und deren Wurzeln das Mauerwerk beeinträchtigen. Bei den Bäumen handle es sich um drei Ahorn-Bäume, welche unmittelbar hinter der Mauer stehen. Eine Ersatzpflanzung sei nicht geplant.

Das Flurstück liege innerhalb des Denkmalbereichs Tiergarten. Aus Sicht der Unteren Denkmalbehörde würden gegen die Entfernung der Bäume keine Bedenken bestehen, ein Erhalt der Mauer sei im Sinne des Denkmalschutzes.
Der Bebauungsplan 1-084-5 setze für den Bereich hinter der Mauer auf dem städtischen Grundstück eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung ´Hausgarten´ fest. Ein Baufenster auf dem Flurstück 42 sei nicht ausgewiesen.

Die Bäume auf dem städtischen Grundstück hinter der Mauer entlang der Koekkoekstege sollen aufgrund der angebrachten Bedenken von den Umweltbetrieben der Stadt Kleve bis Ende Februar 2017 entfernt werden, um den Zustand der Mauer nicht zu gefährden.

Auf dem Flurstück würde sich zudem ein 3-stämmiger Ahorn befinden, welcher durch die Baumschutzsatzung geschützt sei. Er befinde sich in Laufrichtung der Mauer, jedoch auf dem Abschnitt Richtung Hanns-Lamers-Platz, welcher durch einen Zaun von der Koekkoekstege getrennt sei. Dieser 3-stämmige Ahorn würde weiterhin erhalten bleiben.

Die Abbildung mit den zu entfernenden Bäumen werde dem Protokoll beigefügt.


c) Fällung von ca. 100 Säulenpappeln am Sportplatz des BV/ DJK Kellen an der van-den-Bergh-Straße

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, dass aufgrund einer Gefährdung der Verkehrssicherheit durch herausbrechende Äste die ca. 100 Säulenpappeln um den Sportplatz des BV/ DJK Kellen an der van-den-Bergh-Straße noch in diesem Winterhalbjahr gefällt werden sollen. Die Stabilität und Vitalität der 60- bis 65-jährigen Bäume habe in den letzten Jahren, ausgelöst durch Fäulnis an den Schnittstellen älterer Kappungen, erheblich abgenommen.


d) Fällung von 4 Platanen aus der Baumschutzsatzung, Bauvorhaben "Nosenhof" - Errichtung einer Tankstelle

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass zur Realisierung des Bauvorhabens „Errichtung einer Tankstelle mit Überdachung und Technikgebäude - Automatenstation“ in der Straße Nosenhof, Hausnummer 2, dem der Verwaltung vorliegenden Fällantrag vom 17.11.2016 zur Fällung von 4 Platanen aus der Satzung der Stadt Kleve zum Schutz städtebaulich besonders wirksamer und wichtiger Bäume stattgegeben werden solle.

Bezüglich der Erteilung einer Fällgenehmigung für die o.g. Platanen bestehe ein Ratsbeschluss vom 01.10.2014. Dieser Ratsbeschluss beziehe sich auf den damaligen Antrag zur Fällung von insgesamt fünf der geschützten Platanen und besage, einer Fällung von drei Bäumen nach Erteilung der Baugenehmigung stattzugeben. Weiterhin besage der Beschluss, dass auch einer Fällung der weiteren zwei Bäume stattgegeben werden könne, wenn während der Bauarbeiten festgestellt werde, dass auch die Fällung weiterer zwei Bäume notwendig sei.
Aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Kleve am 01.10.2014 gehe hervor, dass die Option der Erweiterung der Anzahl der Bäume, für welche eine Fällgenehmigung erteilt werden könne, aus der Überlegung für den Fall resultiere, dass die Entfernung von drei Platanen für eine reibungslose Zu- und Abfahrt nicht ausreichen sollte.

Die vorliegende Planung für die Anlage der Tankstelle würde die Fällung von 4 Platanen erforderlich machen. Nach Prüfung durch die Verwaltung sei eine Realisierung des Vorhabens hinsichtlich der geplanten Zufahrten auch nur in dem vorliegenden Maße sinnvoll, um einen problemlosen Zu- und Abfahrtsverkehr zu gewährleisten. Daher sollen für die beantragten vier Platanen Fällgenehmigungen erteilt werden. Der Antragsteller habe zudem bereits im Zuge des Fällantrags einen Vorschlag für die Ersatzpflanzungen eingereicht. Die Ersatzpflanzung solle in Abstimmung mit der Verwaltung und entsprechend den Vorgaben der Baumschutzsatzung umgesetzt werden. Die Fällgenehmigung werde erteilt, wenn die Erteilung der Baugenehmigung für das o.g. Vorhaben sichergestellt sei.

Die Abbildung werde dem Protokoll beigefügt.


e) Meldung über Baumfällungen aus der Baumschutzsatzung sowie städtischer, nicht geschützter Bäume

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass die Tabellen über Fällgenehmigungen geschützter sowie nicht geschützter, städtischer Bäume der Niederschrift beigefügt würden.

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