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Inhalt

- Nachhaltigkeit in der Umweltbilanz von Kunstrasenplätzen


- Vortrag der Firma Geo3

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 11.05.2017
Wortbeitrag:
Herr Hiller vom Planungsbüro Geo3 trägt zum o.g. Thema anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Herr Hiller beschreibt zunächst die notwendigen Eingriffe bei der Einrichtung von Kunstrasenplätzen. Herr Hiller stellt verschiedene Granulate, die bei Kunstrasenplätzen verwendet werden vor. Zur Frage der Eigenschaften verschiedener Granulate erläutert Herr Hiller, das Einstreuen von Kork sei aktuell die umweltfreundlichste Methode, da es sich um einen organischen Stoff handle. Gerade wegen dieser Eigenschaft dürfe Kork streng genommen aktuell aber noch nicht verwendet werden. Es befinde sich gerade im Experimentierstadium und eine Normung sei noch nicht vorhanden. Auch seien Probleme bei Gewährleistungsansprüchen bei der Verwendung von Kork vorhanden. Die üblichen Granulate hätten jedoch keine Auswaschungen ins Grundwasser, da die beim Aufbau verwendete Kalksandsteinschicht diese Stoffe binden sollte. Ein Großteil des gestreuten Granulates bleibe über die gesamte Lebenszeit des Platzes von ca. 12 - 15 Jahren darauf. Lediglich die Stressbereiche wie der Fünf-Meter-Raum oder der Elfmeterpunkt müssten besonders mit Granulat nachbehandelt werden. Er schlägt dafür Quarzsand vor.

Zu den ökonomischen Erstellungs- und Folgekosten:

Die Anlage eines Kunstrasenplatzes verursache Kosten in Höhe von ca. 700.000,00 €. Bei einem Rasenplatz würden ca. 200.000,00 - 300.000,00 € anfallen. An Pflegekosten fallen pro Jahr ca. 1,50 - 2,00 € je m², bei Kunstrasen- und 3,50 - 4,00 € je m² bei Rasenplätzen an. Insgesamt sei ein Kunstrasenplatz erst bei einer sehr intensiven Nutzung von mindestens 1.800 Stunden pro Jahr insgesamt günstiger. Die hohe Nutzungszeit könne auch erreicht werden, da der Kunstrasenplatz quasi das ganze Jahr über bespielt werden könne und keine Regenerationszeiten benötige. Kunstrasenplätze hätten allerdings einen erhöhten Pflegeaufwand, da etwa Blätter und mögliche Baumsamen abgesammelt oder abgeblasen werden müssten. Bei verharschtem Schnee dürfe der Kunstrasenplatz nicht bespielt werden, da er sonst beschädigt werde. Die erneute Anlage eines Kunstrasenplatzes nach Ablauf der Nutzungsdauer schlage mit mindestens 250.000,00 € zu Buche. Zusätzlich entstehen ca. 30.000,00 € Kosten für die Entsorgung des alten Platzes.

Zu den ökologischen Folgen:

Herr Hiller erklärt, dass Rasenplätze auch in Verbindung mit Bäumen die Umgebungstemperatur in der Sommerzeit um ca. 3° C absenken. Dies sei bei Kunstrasenplätzen nicht möglich, da diese sich bei Sonneneinstrahlung auf ca. 50°C bis 60°C erhitzen. Schmutz (Feinstaub) und CO2 werden ebenfalls nicht durch Kunstrasenplätze aus der Umgebungsluft herausgefiltert. Es sei zu empfehlen, keine Bäume im Umfeld von Kunstrasenplätzen anzupflanzen; möglicherweise müssten für die Einrichtung von Kunstrasenplätzen Bäume gefällt werden, da sie ein Risiko für den Kunstrasenplatz darstellen. Herr Hiller erklärt, dass bei Einrichtung des Platzes der Boden so versiegelt werde, wie bei einem Radweg. Herr Hiller erklärt, dass Kunstrasenplätze nicht recyclebar seien, sondern entsorgt, das heißt verbrannt oder deponiert werden müssen. Bei ökologischen Studien scheide der Kunstrasenplatz daher auch schlechter ab als der Rasenplatz. Bei einer hohen Nutzung seien die ökologischen Aspekte jedoch insgesamt vergleichbar, da ein Rasenplatz eine höhere Pflege (Düngemittel, Arbeitsgerät, Kraftstoffverbrauch usw.) benötige.

Ausschussvorsitzender und StV. Bay fragt zusammenfassend nach, ob mit der Entscheidung für die vier vorgesehenen Kunstrasenplätze damit eine erste Investitionssumme von mindestens 2 Mio.€ anfallen wird. Er fragt den Referenten ebenfalls, ob neben den jährlichen Pflegekosten alle 12 bis 15 Jahre mindestens 1 Mio. Folgekosten für den Abbau und die Entsorgung der vier Plätze auf den Haushalt der Stadt Kleve zukommen werden.

Herr Hiller bejaht diese Fragen.

Aus dem Ausschuss wird eine Frage an Herrn Hiller als „albern“ bezeichnet. Ausschussvorsitzender und StV. Bay bittet darum, sachlich zum Inhalt zu diskutieren. Anfragen und Beiträge der Mitglieder*innen des Ausschusses seien nicht zu bewerten.

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